Publiziert am: 04.03.2022

Gemeinsam Lösungen suchen

VEREINIGUNG DER PRIVATEN AKTIEN­GESELLSCHAFTEN – Die VPAG setzt sich als schlankes und effizientes Netzwerk für optimale Rahmen­be­dingungen für ihre Mitglieder ein. Sie ist auf poli­ti­scher Ebene sehr aktiv und hat in den letzten Jahren bezüglich steuerlicher Doppelbelastungen einige wichtige Meilensteine für KMU gesetzt.

Kompetenz, Konzentration, Kooperation, Konstanz – so das Credo der VPAG, das wie ein roter Faden erfolgreich durch das Netzwerk führt. «Wir wollen mit unserem speziellen Know-how den privaten Aktiengesellschaften in der Schweiz die besten Voraussetzungen für einen dauerhaften Erfolg vermitteln», betont VPAG-Geschäftsführer Christophe Sarasin. Private Aktiengesellschaften – insbesondere Familienunternehmen – grenzen sich ab gegenüber den börsenkotierten Grossfirmen mit hohen Managerlöhnen und Boni und grossen internationalen Investoren. «Private Aktiengesellschaften haben als eigentümergeleitete bzw. -geführte Unternehmen eine andere Führungsethik, eine langfristige Führungskontinuität und flachere Hierarchien», so Sarasin.

Da sich bei privaten Aktiengesellschaften Aktionäre und Mitarbeitende noch gegenseitig kennen, können Probleme gemeinsam gelöst werden und es entsteht ein gegenseitiges Vertrauen. Leider kennen politische Instanzen die Bedürfnisse und Leistungen der privaten Aktiengesellschaften kaum. Häufig denken Politiker an internationale, börsenkotierte Grosskonzerne, wenn sie ihre Überlegungen formulieren. «Oftmals sind diese Interessen deckungsgleich mit den unsrigen. Wenn es aber um Fragen der Besteuerung von Aktionär und Gesellschaft, der Haftung des Verwaltungsrates, um Gläubigerschutz, Liquidität oder bürokratische Auflagen geht, dann haben die KMU andere Bedürfnisse», so Sarasin. Weltkonzerne haben in diesen Belangen kaum Probleme, und wenn, dann spielen sie eine untergeordnete Rolle. Für private Aktiengesellschaften sind diese Themen aber durchaus mit Herausforderungen verbunden. «Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Sichtweise hörbar in der Diskussion vertreten. In der kürzlich erfolgten Aktienrechtsrevision ist uns das hervorragend gelungen.»

Für massvolle steuerliche Belastungen für KMU

Die VPAG wurde am 29. September 1952 mit Sitz in Basel gegründet. Sie wird dieses Jahr 70 Jahre alt. Hauptgrund für die Gründung der VPAG war die Tatsache, dass die Familienaktiengesellschaften und ihre Aktionäre im Vergleich zu den übrigen Aktiengesellschaften und ihren Aktionären eine schlechtere steuerliche Behandlung erfuhren.

Ein grosser Schwerpunkt der Verbandstätigkeit in den letzten Jahren ist daher die Optimierung der steuerlichen Doppelbelastung von Aktiengesellschaften und Aktionären. «Wird eine Aktiengesellschaft durch eine andere Aktiengesellschaft – zum Beispiel eine Familienholding – gehalten, so kann eine Dreifachbesteuerung eintreten, zunächst bei der Tochtergesellschaft, dann bei der Muttergesellschaft (Familienholding) und schlussendlich bei den Aktionären», konkretisiert Sarasin.

Schritt in die richtige Richtung

Ein erster Meilenstein in der Optimierung der steuerlichen Doppelbelastung war die Unternehmenssteuerreform I (USR I), die am 1. Januar 1998 in Kraft getreten ist. Mit ihr wurden Sondertarife für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften eingeführt sowie die proportionale Gewinnsteuer von 9,5 Prozent (bei der direkten Bundessteuer) und die Abschaffung der Kapitalsteuer auf Bundesebene. Ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung aus Sicht der VPAG war die darauffolgende Unternehmenssteuerreform II (USR II), die am 24. Februar 2008 in einer Volksabstimmung angenommen wurde und per 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. «Mit dieser Gesetzesrevision wurden erstmals auf Bundesebene unsere Forderungen zur Milderung der steuerlichen Doppelbelastung von Aktiengesellschaft und Aktionär umgesetzt, welche zu einer steuerlichen Entlastung für über 300 000 kleinere und mittlere Unternehmen führte», so Sarasin.

«Das revidierte Erbrecht führt bei Nachfolgelösungen zu mehr Flexibilität.»

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) mit dem Hauptziel, die steuerliche Bevorzugung von Statusgesellschaften (wie Holdinggesellschaften) abzuschaffen, wurde allerdings in der Referendumsabstimmung vom 12. Februar 2017 durch das Volk abgelehnt. Darauf wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in der Referendumsabstimmung vom 19. Mai 2019 mit 66,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Erfolgreich bekämpfte die VPAG die Kapitalgewinnsteuer 2001 sowie im letzten Jahr die 99-%-Initiative. Ebenso trug die VPAG zur Verhinderung der Erbschaftsteuer 2015 bei. Ferner engagierte sie sich erfolgreich bei der Aktienrechtsreform 2005 bis 2020 und verhinderte diverse für Familienunternehmen schädliche Bestimmungen. Ein Lichtblick wird das revidierte Erbrecht, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. «Dabei werden die Pflichtteile der Nachkommen von Dreiviertel des gesetzlichen Erbteils auf die Hälfte reduziert. Durch diese Reduktion wird die verfügbare Quote des Erblassers erhöht, was insbesondere bei Nachfolgelösungen zu mehr Flexibilität führt.»

Interessenvertretung und Informationsvermittlung

Die VPAG setzt sich für ein hohes Verantwortungsbewusstsein der Unternehmensführung in ökonomischen, sozialen und ökologischen Fragen ein. «Wir sind vom bedeutenden Stellenwert einer umfassenden und von Respekt geprägten Unternehmenskultur überzeugt», so Sarasin. Die VPAG agiert daher auch als Plattform für die Informationsvermittlung und den Gedankenaustausch zu und zwischen den Mitgliederfirmen und deren Eignern durch Mitgliederversammlungen und Tagungen. Dazu gehören auch der Tag des Familienunternehmens, der jährlich bei einem Mitgliedsunternehmen durchgeführt wird, sowie die regionalen Unternehmer-Apéros in Zürich, Basel und seit letztem Jahr auch in Luzern.

Corinne Remund

www.vpag.ch

DAS MACHT DIE VPAGGrosses Netzwerk

«Server» eines umfassenden Netzwerkes

Die Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften VPAG ist ein Wirtschaftsnetzwerk für private Aktiengesellschaften, deren Anteile sich bei einer beschränkten Zahl von Aktionären befinden, die in der Regel neben der Kapitalverantwortung im Unternehmen aktive Führungsverantwortung tragen. Die VPAG hat rund 500 Mitglieder. Als einzige branchenunabhängige und gesamtschweizerische Vereinigung setzt sie sich in den Bereichen Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensnachfolge (also Erbrecht, Familienrecht, Corporate Governance etc.) für die spezifischen Interessen ihrer Mitglieder ein.

Grosses Netzwerk

Die VPAG engagiert sich mit Stellungnahmen und Vernehmlassungen, aber auch als anerkannte Verhandlungspartnerin gegenüber Behörden für bessere Rahmenbedingungen. Sie bereitet zielgerichtet Informationen auf, die sie ihren Mitgliedern an Anlässen und in Jahrbüchern zur Verfügung stellt. Die VPAG ist bestens vernetzt und kooperiert mit anderen Wirtschaftsverbänden, Dienstleistungsunternehmen und Hochschulen. Sie bietet ihren Mitgliedern zudem eine Plattform für Informationsvermittlung und Gedanken- bzw. Erfahrungsaustausch. CR

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