Publiziert am: 02.06.2017

«Gesetzte Ziele verfehlt»

WERNER C. HUG – «Ein Scheck, den Kinder und Kindeskinder bezahlen müssen»: Der renommierte Vorsorge-Spezialist lässt kein gutes Haar an der «Altersvorsorge 2020».

Schweizerische Gewerbezeitung: In welchem Zustand befindet sich das Schweizer Vorsorgesystem heute?

n  Werner C. Hug: Die notwendigen Anpassungen an wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen wurden von Bundesrat und Parlament insbeson­dere in der AHV seit 20 Jahren verschlampt. Unser zu Recht bewundertes 3-Säulen-System steht mit der Altersvorsorge 2020 (AV2020) vor einem Wendepunkt. Allein die Sicherung des Rentenniveaus verursacht wegen der Demografie Kosten in Milliardenhöhe. Die Längerlebigkeit muss finanziert werden. Dazu braucht es in der AHV höhere Mehrwertsteuern und tiefere Umwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge sowie eine Erhöhung des Referenzrentenalters. Darüber hinaus werden die auf uns zukommenden Herausforderungen in der Pflege in den Ergänzungs­leistungen (EL) und der Krankenversicherung (KVG) weitere Beiträge erfordern.

 

Kann die «Altersvorsorge 2020», die im Parlament hauchdünn durchgekommen ist, diese Probleme lösen?

n Nein. Nur dank rot-schwarzer Allianz und Fraktionszwang in Ständerat und Nationalrat ist die verfehlte AV2020 zustande gekommen. Sie verpasst die vom Bundesrat gesetzten Ziele, weil sie das Rentenniveau erhöht und damit die Kosten gerade für die kommenden Generationen explodieren lässt. Just die Babyboomer-Generation, die das Problem der Alterung verursacht hat, weil sie deutlich weniger Kinder geboren hat, soll höhere AHV-Renten erhalten und in der beruflichen Vorsorge (BVG) über 20 Jahre garantierte Leistungen bekommen. Damit wird ein Check ausgestellt, den ihre Kinder und Kindeskinder bezahlen müssen. Darüber hinaus werden ihre Nachkommen auch noch die länger lebenden Alten pflegen müssen.

 

Ihre Befürworter bezeichnen die AV2020 als «ausgewogen», Gegner sprechen von einer Scheinreform. Wie lautet Ihre Meinung?

n Vor AV2020 stand die AHV finanziell vor dem Abgrund. Mit AV2020 ist die AHV einen Schritt weiter­gekommen und droht abzustürzen. AV2020 verursacht ein Chaos unter dem Motto «nach uns die finanzielle Sintflut». Eine Scheinreform würde etwas vortäuschen. AV2020 verursacht hingegen immense Kosten für die kommenden Generationen und bestraft die heutigen Rentner.

 

Welches sind Ihre wichtigsten Kritikpunkte an der Vorlage?

n Die AHV wird mit 70 Franken und mit der Erhöhung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent für Neurentner ausgebaut. Dafür müssen die Arbeitgeber 0,3 Prozent mehr AHV-Beiträge bezahlen. Das reicht nicht aus. Der Grundsatz, wonach die Maximalrente der doppelten Minimalrente entspricht, wird durchbrochen. Das mit der Längerlebigkeit entstehende finanzielle Loch wird mit der Erhöhung der Mehr­wertsteuer um 0,6 Prozentpunkte nicht gedeckt. Die finanzielle Sicherung der AHV reicht mit diesen Massnahmen überhaupt nicht aus. Die höheren Renten müssen auch exportiert werden. Heute fliessen bereits über 600 000 AHV-Renten an Ausländer ins Ausland; Tendenz steigend. Das widerspricht der nationalstaatlichen Idee des Umlageverfahrens. Da Regierung und Gesetzgeber in den letzten Jahren getrödelt haben, braucht es eine griffige Schuldenbremse in der AHV. Auch diese wurde nicht eingeführt. Die Senkung des Umwandlungssatzes in vier Schritten auf 6 Prozent ist ungenügend. Im BVG werden zusätzliche administrative Aufgaben auf die Pensionskassen zukommen. Eine komplizierte Regelung des Koordinations­abzugs und die doppelte Schattenrechnung verteuern das BVG. Kleinere Firmen­pensionskassen können die Aufwendungen für die 2. Säule nicht mehr tragen. Damit geht der patronale Gedanken verloren. Es lauert die Gefahr, dass das Obligatorium verstaatlicht wird.

 

Heutige Rentner und die Generation der Babyboomer sollen durch die AV2020 bevorzugt werden, während die Jungen die Zeche bezahlen müssen. Was bedeutet dies für die viel beschworene Generationensolidarität?

n Mit AV2020 entstehen künftig drei Klassen. Zum einen die heutigen Renten­bezüger, die ja in der Vergangenheit die Kriegsgeneration finanziert haben. Da sie den AHV-Zuschlag von 70 Franken und die Erhöhung der Ehepaarrente um 226 Franken nicht erhalten, gehören 2,2 Millionen Rentner zu den Verlierern. Demgegenüber gehören eine Million Babyboomer zu den Profiteuren. Sie sind doppelte Gewinner, erhalten sie doch höhere AHV-Renten und gesicherte BVG-Leistungen. Die Mehrheit der Bevölkerung, die jungen Aktiven und ihre Kinder, gehören zu den Betrogenen. Sie müssen alles bezahlen: Höhere AHV-Beiträge und Mehrwertsteuern.

Das Rentenalter für Frauen soll auf 65 erhöht werden. Welchen Beitrag zur Stabilisierung der AHV bringt diese Anpassung, falls die AV2020 durchkommt?

n Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre bringt im Jahre 2030 1,2 Milliarden Franken. Damit werden nicht nur die mit dem AHV-Zuschlag von 70 Franken entstehenden höheren Kosten von 1,4 Milliarden gedeckt. Auch die um 0,3 Prozent erhöhten AHV-Beiträge reichen dazu nicht aus. Denn im Jahre 2045 verur­sachen die Zuschläge in der AHV mit Alter 65 bereits Kosten in Höhe von 3,2 Milliarden Franken.

 

Zudem sollen die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent erhöht und die Lohnabzüge um 0,3 Prozent erhöht werden. Können diese Massnahmen die AHV retten?

n Zur finanziellen Sicherung der AHV über die Jahre 2025 hinaus reichen 0,6 Prozent zusätzliche Mehrwertsteuer nicht aus. Das sind nicht pessimistische Zukunftsvisionen, denn die künftigen Rentner leben ja schon heute. Eine zusätzliche Erhöhung der AHV-Beiträge schadet der Exportwirtschaft, währenddem die Mehr­wertsteuer sowohl die Aktiven wie die Rentner belasten. Zur finanziellen Sicherung der AHV kommen wir um eine weitere Rentenalter­erhöhung nicht herum. Es sei denn, die künftigen Generationen, die heute schon mehr bezahlen müssen, würden Rentenkürzungen hinnehmen.

 

Welche Auswirkungen hat das «Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020» auf das Drei-Säulen-System?

n Das gesamte Drei-Säulen-Konzept gründet auf der Basis der minimalen AHV-Rente von heute 14 100 Franken. Alle weiteren Grössen, AHV-Maximalrente, BVG-Koordinationsabzug, Eintrittsschwelle, maximal versicherbarer Lohn, aber auch weitere Kenngrössen in der Unfallversicherung in der Arbeitslosenversicherung sind auf diese Basisgrösse ausgerichtet. Mit dem AHV-Zuschlag in AV2020 werden nun künftig zwei Klassen entstehen, die sich mit der Anpassung des Mischindexes (Teuerungsanpassung) auseinander entwickeln werden. Künftig gibt es somit Versicherte, die auf der Basis von 14 100 Franken, und jene, die von 14 100 plus 12 mal 70 Franken, also auf der Basis von 14 940 Franken, bestehen. Weil davon auszugehen ist, dass früher oder später das Parlament alle Renten um 70 Franken erhöhen wird – Geschenke erhalten die Freundschaft –, wird das gesamte Sozialversicherungssystem deutlich verteuert werden. Wer soll das bezahlen?

 

Kleinere BVG-Firmenkassen befürchten, dass bei einem Ja zur AV2020 eine über­mässige administrative Belastung auf sie zukommt. Sind diese Ängste berechtigt?

n Ja. Wie bereits erwähnt, werden Koordinationsabzug und doppelte Schatten­rechnung sowie weitere administrative Verkomplizierungen dazu führen, dass insbesondere KMU-Pensionskassen in Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen flüchten. Damit geht die soziale, patronale Verantwortung in der privat durch­geführten beruflichen Vorsorge verloren. Das Drei-Säulen-System wird ausgehöhlt. Somit sind wir wieder im Jahre 1972 und vor der Frage: Volkspension oder drei Säulen?

 

Warum sollen nur Neurentner einen Zuschlag von 70 Franken erhalten, und ist das gerecht?

n Die Politik entscheidet über Gesetze. Je nach individueller Wertung sind diese gerecht oder ungerecht. Mit dem Argument, dass ohne ein Zückerchen der Souverän der Rentenalterserhöhung nicht zustimmen würde, hat sich die rot-schwarze 
Allianz seit dem 13. August 2015 in Ständerat und Nationalrat durch­gesetzt. Verschiedene Varianten von Kompromisslösungen wurden sowohl vom Bundesrat wie von der Fraktionszwangsgemeinschaft SP-CVP, verstärkt mit BDP und GLP, nicht mehr akzeptiert. Dabei sündigt die CVP gegen ihre eigene Soziallehre. Der katholische Katechismus verlangt nämlich eine Förderung des Eigentums, sei dieses auch noch so klein. Mit dem individuellen Sparen in der beruflichen Vorsorge gelingt dies. Im Umlageverfahren der AHV nicht.

«DAS SYSTEM WIRD DEUTLICH VERTEUERT WERDEN – WER SOLL DAS BEZAHLEN?

Der höhere Ehepaarplafonds wirkt nur bei bessergestellten Rentnern. Ist das sinnvoll?

n Die Erhöhung der Ehepaarrenten auf 226 Franken pro Monat für die Maximalrentenempfänger (+6 Prozent) verteilt die Gelder mit der Giesskanne an finanziell Gutgestellte und widerspricht den Grundsätzen der 10. AHV-Revision. Links und Rechts haben sich damals für eine zivilstandsunabhängige Rente ausgesprochen. Dabei wurde festgestellt, dass Ehepaare und damit insbesondere die verheirateten Frauen über alle Sozialversicherungen gesehen um rund 800 Millionen Franken bessergestellt sind als nicht Verheiratete.

 

Erkennen Sie Parallelen zwischen dem AHV-Ausbau und der klar gescheiterten Gewerkschaftsinitiative AHVplus?

n Dank der rot-schwarzen Allianz haben SP und CVP die Ziele ihrer vom Volk abgelehnten Initiativen in AV2020 umgesetzt. SP erhält höhere AHV-Renten – 70 statt 100 Franken – und CVP realisiert ihre Initiative, welche die «Heiratsstrafe» abschaffen wollte. Mit AV2020 trägt die «unheilige Allianz» damit dazu bei, dass die drei Säulen wie jene in Palmyra einbrechen und mit der drohenden Verstaatlichung des Obligatoriums in der beruflichen Vorsorge der Trend in Richtung Volkspension verstärkt wird.

Interview: Gerhard Enggist

ZUR PERSON

Dr. Werner C. Hug (72), Publizist und PK-Berater, Wirtschaftsjournalist im Bundeshaus, ehem. CR AWP Soziale Sicherheit, Schweizer Versicherung, alt Stadtrat FDP.

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