Gemeinsam für die Schweiz
GOTTHARD-SANIERUNGSTUNNEL – Die Schweizer Wirtschaft setzt sich mit vereinten Kräften für ein überzeugtes JA ein und bekommt dafür Unterstützung aus der Fachwelt und von der Politik.
steueramtshilfegesetz
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Änderung des Steueramtshilfegesetzes erneut ab. «Die neue Vernehmlassungsvorlage erinnert über weite Strecken an die Vernehmlassung von 2013, die vom sgv entschieden abgelehnt wurde», sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Die Revision erlaubt die Klärung der Rechtslage bei gleichzeitiger Berücksichtigung der aus der Entwicklung des internationalen Umfeldes resultierenden Anforderungen. Die Praxis der Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten würde damit gelockert und ein Eintreten auf Gesuche eines ausländischen Staates möglich, der gestohlene Daten im Rahmen einer ordentlichen Amtshilfe oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat. «Wir lehnen die Änderung ab, weil diese unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten problematisch und lediglich politisch motiviert ist», so Bigler. Ob die gestohlenen Daten aktiv oder passiv erworben worden seien, dürfe keine Rolle spielen. «Gestohlene Daten bleiben gestohlene Daten und verletzen in jedem Fall den Grundsatz von Treu und Glauben.»
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich stets für ein kohärentes und einfaches Steuersystem ein. Er begrüsst somit den Entscheid des Bundesrates, bei der Reform der Verrechnungssteuer nicht vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip überzugehen. «So, wie dieser Übergang vorgesehen war, hätte er das Steuer-system sehr viel komplizierter gemacht», sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. «Die Verrechnungssteuer ist ein komplexes Feld voller problematischer Abgrenzungen. Jede partielle Änderung verkompliziert es zusätzlich.»
Für den Fall, dass wieder einmal die Einführung des Zahlstellensystems zur Diskussion stehen sollte, erwartet der sgv vom Bundesrat, «dass dieser vorausschauend handelt und zur Vereinfachung des Steuersystems eine Gesamtreform erwägt. Eine Gesamtreform der Verrechnungssteuer ist eine einmalige Chance, unnötige Regulierungskosten abzubauen.»
VERRECHNUNGSSTEUER
MEHRWERTSTEUER
Rund 1,2 Millionen Mehrwertsteuerabrechnungen pro Jahr reichen die Unternehmen ein. An Spitzentagen sind es bis zu 15 000 Exemplare. Neu können Unternehmen die Mehrwertsteuer nun auch elektronisch abrechnen. Die Online-Mehrwertsteuerabrechnung macht die Papierabrechnung überflüssig und ist ab sofort verfügbar, nachdem sie in den Kantonen Basel-Stadt, Solothurn, Thurgau und Uri mehrere Monate erfolgreich getestet wurde.
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