Publiziert am: 19.05.2017

Grobfahrlässigkeit ist immer heikel

VERSICHERUNGSRATGEBER – Um finanzielle Folgen bei einem Fall von Grobfahrlässigkeit zu 
lindern, können Zusatzversicherungen sinnvoll sein. Aber auch diese stellen keinen Freipass dar.

H.A. aus L.: In den Frühlingsferien konnte ich meine angehäuften Büroangelegenheiten an die Hand nehmen. Dabei habe ich mit meinem 
Berater auch meine Versicherungs-
lösung überprüft, die grundsätzlich für gut befunden wurde. Obwohl ich bei meiner Geschäftsversicherung 
von einem umfassenden Versicherungsschutz profitiere, hat mein Versicherungsberater mir eine zuschlagspflichtige Zusatzversicherung für einen Grobfahrlässigkeitsschutz angeboten. Ich bin verunsichert, weil mir einige Bekannte gesagt haben, dass die Versicherungen heute auch bei schwerem Verschulden kaum mehr kürzen. Welche Erfahrungen machen Sie und was können Sie mir empfehlen?

Sehr geehrter Herr A.: Ein Versicherungsschutz ist kein Persilschein. Die Versicherungen haben – üblicherweise in allen Produkten – ein Kürzungsrecht. Dies selbstverständlich auch in der betrieblichen Geschäftsversicherung. Wenn von einem vorsätzlichen Fehlverhalten auszugehen ist, kann der Versicherer die Leistungen gar vollumfänglich ablehnen. Die Versicherer sind gemäss ihren Bedingungen sowie kraft Gesetz gehalten, die vollständige Kostenübernahme zu verweigern, wenn dem Versicherten eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das Gericht bezeichnet ein solches Verhalten dann als grobe Fahrlässigkeit, wenn der Versicherungsnehmer gemäss Art. 14 Versicherungsvertragsgesetz die gebotene Sorgfaltspflicht vernachlässigt.

Umschreibung der groben 
Fahrlässigkeit

Grobfahrlässig heisst, wenn Versicherte eigentlich offensichtliche obligatorische Vorsichtsmassnahmen ausser Acht lassen. Zum Beispiel: 
Die lose Aufbewahrung von teuren Inventargegenständen in nicht abgeschlossenen Betriebsräumen. Oder unbeaufsichtigte entzündliche Wärmequellen in der Werkstatt.

Auch wenn die Versicherten einen unmittelbar drohenden Schaden trotz besseren Wissens nicht verhindern, kann eine grobe Fahrlässigkeit (GF) vorliegen. Versicherte müssen im Zweifelsfall nachweisen, dass im Moment des Versicherungsfalls keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, damit Schäden über die Geschäftsversicherung versichert sind.

Zusatzdeckungen können 
sinnvoll sein

Der Zusatzschutz für einen GF-Verzicht – der Verzicht der Grobfahr-
lässigkeitseinrede der Versicherung – führt zu einem Verzicht auf die Leistungskürzung bei einer groben Fahrlässigkeit. Mit diesem Zusatzschutz können Sie die finanziel-
len Folgen lindern, indem Sie einen vollen Ersatz des Schadens bean-spruchen können. Zu beachten ist aber, dass solche Zusatzversicherungen keinen Freipass darstellen. Wer bewusst durch seine grobe Fahr-
lässigkeit Risiken in Kauf nimmt, 
riskiert eine integrale Leistungsablehnung, was einer GF-Kürzung bis Null gleichkommt. Ob die Versicherungen heute weniger streng sind in der Beurteilung des schweren Verschuldens, ist schwierig zu sagen. Vieles hängt vom Einzelfall ab. Bitte prüfen Sie mit Ihrem Berater, für 
welche Versicherungen eine ent-
sprechende Zusatzdeckung sinn-
voll ist.

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