Publiziert am: 05.07.2019

Gut versicherter Transport

VERSICHERUNGSRATGEBER – Transportversicherungen sind für KMU besonders wichtig, sie decken als zuschlagspflichtige Sondergefahr auch das Transportrisiko. Damit ist das Transportgut gegen jegliche Art von Beschädigung versichert.

H. A. aus L.: «Ich fahre oft an Gewerbeausstellungen und benutze für Warentransporte von eigenen und fremden Ausstellungsstücken das auf mein KMU eingelöste Lieferfahrzeug. Auf der Rückfahrt der lokalen Frühlingsmesse wurde ich in einen Unfall verwickelt. Der Schuldige kollidierte seitlich in meinen Transporter, sodass drei teure Ausstellungsstücke erheblichen Schaden erlitten. Die Polizei hat mir mitgeteilt, dass der Schaden vollumfänglich auf das fehlbare Verhalten des Drittlenkers zurückzuführen ist. Zwei betroffene Objekte können repariert werden – ein Ausstellungsobjekt von einem renommierten Künstler kann jedoch weder repariert noch neu gekauft werden. Der Fall dürfte diesmal zwar klar sein, aber wie schütze ich mich für solche Schäden, wenn ich selbst den Unfall verursache?»

Sehr geehrte Frau A.: Wenn sich der Drittlenker tatsächlich als der Unfallverursacher erweist, wird seine Motorfahrzeugversicherung für sämtliche Schäden aufkommen müssen, sei es an Ihrem Lieferwagen, sei es am Transportgut. Die obligatorische Halterhaftpflichtversicherung dürfte eine Ablehnung der Haftung nur einwenden können, wenn Ihnen ein volles Verschulden entgegnet werden könnte.

Wie Sie schildern, sind Eigen- und Fremdschäden entstanden, aus denen Zusatzaufwendungen resultieren. Die Reparaturkosten für Ihren Lieferwagen sowie die Kosten für einen Ersatzwagen werden von der Autohaftpflichtversicherung übernommen. Selbstverständlich können Sie auch die Reparaturkosten für die beschädigten Ausstellungsobjekte geltend machen sowie sämtliche Kosten für ein Duplikat des Kunstobjektes. Sofern Sie wegen der beschädigten Güter an einer kommenden Ausstellung eine Vermögenseinbusse beweisen können, wird die Haftpflichtversicherung auch für diesen Schaden aufkommen müssen.

Versicherungsschutz bei unklarer Verschuldenslage

Trotz direktem Forderungsrecht über die Halterhaftpflicht des Verursachers greift eine volle Haftung nur bei einer klaren Verschuldenslage. Bei geteilter Haftung wird Ihnen stets ein Mitverschulden entgegnet werden, woraus neben der Haftungsdiskussion nur eine anteilmässige Ersatzpflicht resultiert. Solche Diskussionen lassen sich in der Praxis vermeiden mit einem Vollkaskoschutz fürs Firmenfahrzeug. Aber auch damit fehlt häufig noch eine ausreichende Deckung fürs Transportgut.

Transportversicherungen sind speziell im Gewerbe wichtig

Es lohnt sich also zu prüfen, ob und inwieweit Sie eine ausreichende Deckung für die transportierten Ladungen vereinbart haben. Die gängigen Geschäftsversicherungen für KMU decken als zuschlagspflichtige Sondergefahr auch das Transportrisiko. Diese Deckungserweiterung hat als sogenannte All-Risk-Versicherung den Charakter einer Vollkaskolösung, weil das Transportgut gegen jegliche Art von Beschädigung versichert ist. Die Deckung kann sogar auf jeglichen Verlust erweitert werden. Der Vorteil an einem solchen Versicherungsschutz ist, dass ein Ersatz auch dann beansprucht werden kann, wenn der Schaden auf ein Fehlverhalten Ihrerseits zurückzuführen ist. Als Gewerblerin geniessen Sie über eine Transportlösung eine wichtige Deckungserweiterung für den Warenumschlag. Allerdings könnte sich Ihre Versicherung bei einer sorgfaltswidrigen Beschädigung unter Umständen eine Leistungskürzung vorbehalten.

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