Publiziert am: 09.03.2018

Hat das SBFI etwas zu verstecken?

BERUFSBILDUNG – Unerhebliche Gutachten oder allzu lockerer Umgang mit Steuergeldern? 
Das Staatssekretariat für Bildung will bestellte Gutachten partout nicht veröffentlichen.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) will die Berufsbildung stärken und hat zu diesem Zweck – zusammen mit den Verbundpartnern – ein Leitbild erarbeitet. Parallel dazu wurden, wie beim Bund üblich, für gutes Geld externe Gutachten erstellt. Von drei bestellten Gutachten mochte das SBFI aber nur deren zwei veröffentlichen.

Was ist mit dem dritten Papier?

Das dritte Papier sei nicht publiziert worden, weil es «kein amtliches Dokument» und zudem «ohne wissenschaftlichen Anspruch» sei, wurde FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler vom Bundesrat auf Anfrage beschieden. «Es ist völlig unerheblich», kontert der Fragesteller, «ob das Papier den Ansprüchen der Wissenschaft entspricht» – schliesslich erfüllten SBFI-Papiere eh nicht durchs Band solch hohe Ansprüche.

Wie hält’s das SBFI mit dem Geld?

Der Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands und Bildungspolitiker insistiert und will auch das dritte Gutachten zu Gesicht bekommen. Falls das SBFI nichts zu verstecken habe und wenn dieses Gutachten tatsächlich irrelevant sein sollte, so stelle sich hingegen die Frage, wie das SBFI mit öffentlichen Geldern umgehe, so Bigler. Und für den Fall, dass das Gutachten gar kein nennenswertes Resultat hervorgebracht haben sollte, stelle sich die Frage nach der finanziellen Führung im SBFI. So oder so sei hier Transparenz gefragt.

Das Fragespiel geht weiter

Bigler wäre nicht Bigler, wenn er sich in solchen Fragen allzu leicht abschütteln liesse. Der Zürcher lässt nicht locker und fragt nach: Was hat die Erstellung des nicht publizierten Gutachtens gekostet? Weshalb hat es das SBFI verpasst, eine Anpassung des Gutachtens zu verlangen, wie es dem ursprünglich erteilten Mandat entsprochen hätte? Und: Hat das SBFI die Budgets für externe Beratungskosten effektiv im Griff? En

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