Publiziert am: 20.03.2020

Hochpreisinsel Schweiz

KOSTEN – Was macht die Hochpreisinsel Schweiz aus? Es gibt ganz unterschiedliche Gründe. Und dann sind sie erst noch widersprüchlich. Auch die Regulierungskosten sind starke Treiber der Hochpreisinsel!

Eine im Jahr 2020 publizierte Studie der Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz stellte fest: Allein in den Bereichen Gesundheitswesen, Gastronomie sowie Forschung und Bildung liegen die Inputpreise in der Schweiz 3,33 Milliarden höher als im grenznahen Ausland. Diese Zahl versteht sich pro Jahr. Inputpreise bedeutet, dass Schweizer Anbieter in diesen Bereichen ihre Vorleistungen – etwa Waren, Materialien, Betriebsmittel – zu viel höheren Preisen beziehen müssen, als es im Ausland üblich ist.

«die anderen Treiber können politisch beeinflusst werden.»

Doch schon im Jahr 2005 stellte die Handelszeitung fest: Es sind vor allem die Mieten und die Löhne, welche die Preise in der Schweiz in die Höhe treiben. Die gleiche Antwort erhielt Ständerat und sgv Vorstandsmitglied Jean-René Fournier, als er im Jahr 2015 in einem Pos­tulat die Fragen stellte «Weshalb ist die Schweiz eine Hochpreisinsel? Und was kann dagegen unternommen werden?». Falsch ist es nicht. Zum Beispiel betrug 2016 der Median des Monatslohns in der Schweiz über 6500 Franken. In Deutschland waren es um die 3200 Euro.

Auch die Regulierungskosten sind starke Treiber der Hochpreisinsel. Über 60 Milliarden Franken Regulierungskosten entstehen im Jahr. Diese Kosten werden selbstverständlich auf die Unternehmen und auf die Endkundinnen und -kunden überwälzt.

Politik ist widerspenstig

Die Zahlen von oben zeigen, dass man den Hochkosten nicht ausgeliefert ist. Freilich: Niemand will die Löhne reduzieren. Aber die anderen Treiber können politisch beeinflusst werden. Dazu gehören insbesondere die Stärkung des internationalen Handels und den Abbau von unnötigen Regulierungskosten. Doch just in diesen Gebieten zeigt sich die Politik widerspenstig. Sie wehrt sich gegen alle Möglichkeiten, diese Treiber zu reduzieren.

Etwa:

• Das Cassis-de-Dijon-Prinzip, nach dem Produkte, die den technischen Vorschriften der EU oder eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR entsprechen und dort rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige Kontrollen frei zirkulieren können, ist faktisch ausser Kraft gesetzt worden.

• Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ist verworfen worden.

• Der Bundesrat will Import-Industriezölle abschaffen. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben will an der Verteuerung des Imports festhalten.

• Das Parlament will Kapitalverkehrskontrolle für ausländische Investitionen in die Schweiz.

• Etikettierung- und Deklarationspflichten über das Mass der EU hinaus verunmöglichen den freien Warenverkehr.

Doch es gibt einen Lichtblick. Im Jahr 2010 lancierte der sgv den Abbau der unnötigen Regulierungskosten. Das Parlament hat im Nachgang dazu eine Regulierungskostenbremse verabschiedet. Der Bundesrat entwickelte eine Umsetzung dieser Bremse. Diese Umsetzung soll dieses Jahr noch bekanntgegeben werden. Damit kann ein Teil der 60 Milliarden Franken im Jahr eingedämmt werden. Das ist zwar nicht alles, aber «gäng ­söfu».

Henrique Schneider,

Stv. Direktor sgv

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