Publiziert am: 02.06.2017

Höhere Abzüge, die sich lohnen

KINDERDRITTBETREUUNGSKOSTEN – Die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Die bundesrätliche Vorlage befindet sich bis zum 12. Juli in der Vernehmlassung.

Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Initiative des Bundesrates zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, die zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu vermindern. Die Abzüge für die Kosten für die Drittbetreuung eines Kindes (Krippe, Tagesmutter etc.) sollen künftig höher ausfallen, um so dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken. Die Vernehmlassungsfrist dauert nur bis zum 12. Juli 2017.

Weniger Menschen arbeiten

Im Kontext mit der sogenannten Fachkräfteinitiative (FKI) muss festgehalten werden, dass die Unternehmen immer grössere Schwierigkeiten haben, qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Dieses Phänomen wird sich im Laufe der nächsten Jahre noch akzentuieren, denn die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter nimmt aufgrund der demografischen Entwicklung ab. Die Fortschritte im Bereich der Digitalisierung haben Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und schaffen ein zusätzliches Bedürfnis nach gut ausgebildetem Personal. Bund, Kantone und Sozialpartner bündeln deshalb ihre Anstrengungen, um das Potenzial an inländischen Arbeitskräften auf optimale Weise nutzen zu können.

Die ĂĽber 40 Massnahmen der FKI umfassen vier Aktionsbereiche:

n Kontinuierliche Weiterbildung und Stärkung der Qualifikationen, um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden;

n Verbesserung der Harmonisierung zwischen Berufs- und Familienleben;

n Schaffung guter Arbeitsbedingungen für Beschäftigung bis ins Pensionsalter und darüber hinaus;

n Förderung der Innovation zur Erhöhung der Produktivität und damit zur Milderung des Fachkräftemangels.

Mit der Initiative will man auch die freien Potenziale der Schweizer Erwerbsbevölkerung besser ausschöpfen, sodass die Wirtschaft weniger auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen ist. Die Abstimmung über die «Masseneinwanderungsinitiative» vom 9. Februar 2014 und der starke Franken verleihen der FKI noch zusätzliches Gewicht.

Bis 25 000 Franken pro Kind

Die nun in der Vernehmlassung stehende bundesrätliche Vorlage zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten ist eine der konkreten Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Bei der direkten Bundessteuer können Eltern pro Kind neu bis maximal 25 000 Franken für die Drittbetreuung von ihrem Einkommen abziehen. Bei den direkten Kantons- und Gemeindesteuern soll das kantonale Recht eine Obergrenze für den Abzug bestimmen, der bei mindestens 10 000 Franken pro Kind liegt. Die aktuelle Bundesgesetzgebung beschränkt diesen Abzug auf 10 100 Franken pro Jahr und Kind. Bei den Kantonen variiert die Obergrenze heute zwischen 3000 und 19 200 Franken – mit Ausnahme des Kantons Uri, wo der Abzug unbegrenzt ist.

In der neuen Gesetzesvorlage ist 
diese Möglichkeit nicht vorgesehen, damit keine «Luxus-Varianten» das Recht auf Abzug ermöglichen. Sind die Betreuungskosten geringer als die Obergrenzen, können nur die effektiven Beträge vom Einkommen abgezogen werden. Die Abzüge gelten nur für Kinder, die das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben.

Sogar neue Einnahmen?

Indem der Bundesrat die Abzüge erhöht, will er die Eltern zur Erwerbstätigkeit ermuntern und die Übereinstimmung zwischen Familien- und Berufsleben vereinfachen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Reform jährliche geschätzte Mindereinnahmen in der Höhe von rund 10 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer und rund 25 Millionen bei den Kantons- und Gemeindesteuern zur Folge hat. Dank der Stimulation, die sie auf das Beschäftigungsvolumen ausübt, kann sich die Erhöhung der Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten jedoch längerfristig selber finanzieren und sogar neue Steuereinnahmen schaffen. Im Endeffekt dient der grosszügigere Steuerabzug der Bekämpfung des Fachkräftemangels und zugleich einer Verbesserung der Übereinstimmung von Familien- und Berufsleben.

Alexa Krattinger,
Ressortleiterin sgv

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