Publiziert am: 16.09.2016

Inkasso jetzt neu ausgeschrieben

MEDIENSTEUER – Billag-Mandat: Bis Mitte November 2016 können Offerten eingereicht werden. Zu hoffen ist, dass eine Firma das Rennen macht, der die Kunden nicht egal sind.

Auch mehr als ein Jahr nach der denkwürdigen Abstimmung über die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und die Billag-Mediensteuer werden dem Schweizerischen Gewerbeverband aus Mitgliederkreisen immer wieder negative Erlebnisse mit der Billag zugetragen. Ein Gewerbetreibender, der seine Billag-Rechnung verlegt hatte – was im besten Betrieb und in der besten Familie ja mal vorkommen kann –, wollte über das Kontaktformular der Billag eine neue Rechnung anfordern, um zeitgerecht die Schuld zu begleichen. Er hat nie eine Reaktion in der Form einer neuen Rechnung erhalten. Die Mahnung wäre sicher gekommen, wenn er inzwischen die verlegte Rechnung nicht wiedergefunden und zeitgerecht bezahlt hätte.

Das Bewerbungsverfahren läuft

Nun ist das Billag-Mandat zur Erhebung der Mediensteuer für Radio und Fernsehen neu ausgeschrieben worden. Damit wird einer alten Forderung des Schweizerischen Gewerbeverbands Genüge getan. Seit Mitte August 2016 können sich im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung interessierte Unternehmen für das Mandat bewerben und bis Mitte November 2016 ihre Offerten auf simap, der elektronischen Plattform für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, einreichen. Nach dem Zuschlag im Frühjahr 2017 wird die Höhe der Entschädigung an die Erhebungsstelle in einem Vertrag geregelt. Sie wird tiefer ausfallen als die jährlich 54 Millionen Franken, die heute die Billag erhält, da das Inkasso der Mediensteuer für Unternehmen in Zukunft über die Eidgenössische Steuerverwaltung abgewickelt wird.

«jetzt aber MEHR KUNDENORIENTIERUNG UND WENIGER ÄRGER, BITTE!»

Nach Planung soll die künftige Erhebungsstelle im Juli 2017 mit ihren Vorbereitungsarbeiten beginnen. Sie wird dafür eng mit den Kantonen und Gemeinden, welche die Haushaltdaten liefern werden, zusammenarbeiten. Die erste Rechnungsstellung der neuen Billag-Mediensteuer ist für spätestens Anfang Januar 2019 geplant. Der Vertrag wird bis Ende 2025 laufen.

Grundlage ist das revidierte RTVG und die seit 1. Juli in Kraft getretene Verordnung, welche die Grundlage für die Vorbereitungsarbeiten zum Wechsel zur geräteunabhängigen Mediensteuer für die Haushalte legt. Es bleibt zu hoffen, dass das verantwortliche Bundesamt für Kommunikation BAKOM die Kundenorientierung der künftigen Inkassofirma hoch gewichtet und künftig den Steuerzahlern der alltägliche Ärger erspart bleibt.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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