Publiziert am: 10.04.2015

Investitionen richtig versichern

Versicherungsberater – Versicherungssummen müssen regelmässig angepasst werden. Dies einerseits aufgrund der Preisentwicklung, andererseits auch wegen neuen Anschaffungen.

S.K. aus A: «Seit 20 Jahren bin ich Eigentümer einer gut laufenden Metallbauschlosserei mit fünf Mitarbeitern. Ich konnte den Umsatz in den vergangenen Jahren im Durchschnitt um 8 bis 10 Prozent steigern und meine Betriebseinrichtung teilweise erneuern. Anfang Jahr habe ich mit meinem Versicherungsberater meine Versicherungsdeckung überprüft; er schlägt mir vor, meine Versicherungssumme (VS) anzupassen. Mir ist nicht klar, weshalb der Berater trotz automatischer Indexierung der VS eine Anpassung meines Vertrages vornehmen möchte.»

Sehr geehrter Herr K.: Die Betriebsversicherung ist eine Neuwertversicherung. Alle dem versicherten Betrieb dienlichen Waren und Einrichtungen müssen so bewertet und versichert sein, dass sie am Schadentag neuwertig wiederbeschafft werden können. Die Überprüfung der Deckung und der korrekten Versicherungssummen garantiert, dass Ihre VS einerseits der Preisentwicklung angepasst ist und andererseits auch all Ihre Neuanschaffungen berücksichtigt. Sie schreiben, dass Sie den Umsatz gesteigert und das Betriebsinventar laufend erneuert haben. Mit der ­automatischen Indexierung der VS ­gemäss den allgemeinen Vertragsbedingungen passt sich Ihre VS der Preisentwicklung an: Ihre Versicherung bewertet die Jahresteuerung gemäss einem vordefinierten Warenkorb periodisch neu. Nicht erfasst sind bei der automatischen Indexierung jedoch Ihre Neuanschaffungen. Da Ihr Geschäft erfreulich und positiv verläuft, sind Sie deshalb gut beraten, wenn Sie Ihre VS auch entsprechend Ihren Neuinvestitionen erhöhen.

Unterdeckungen vermeiden

Auch bei bescheidenen Teuerungen ist eine automatische Indexierung der VS nach wie vor sehr sinnvoll. Noch wichtiger ist aber wie erwähnt eine mit Ihrem Berater vorgenommene korrekte Bemessung der VS bei Vertragsabschluss und deren regelmässige Anpassung bei grösseren Anschaffungen. Ist der tatsächliche Neuwert Ihres Inventars nämlich höher als die vereinbarte VS, besteht eine Unterdeckung. Eine korrekt berechnete VS ist also wichtig, weil der Gesetzgeber die wichtige Regel statuiert, dass im Schadenfall eine Entschädigung nur im Verhältnis des versicherten Wertes zum Gesamtrisiko geleistet werden darf. Die Versicherung ist deshalb verpflichtet, die Schadenzahlung proportional zu kürzen. Dies wiederum bedeutet, dass Sie bei einer Unterversicherung von 33 Prozent nur zwei Drittel vergütet erhalten.

Es lohnt sich nicht, bei den ­Prämien zu sparen

Überprüfen Sie Ihre Versicherungsdeckung laufend, denn Entschädigungskürzungen können auch schon bei kleineren Schadenfällen greifen. Dies gilt auch für Ihre Umsatzzahlen: Gewisse Versicherungsdeckungen berechnen sich auch nach Massgabe der konkreten Umsatzzahlen, so zum Beispiel die Haftpflicht und Krankentaggeld, was ebenfalls zu unliebsamen Kürzungen führen kann. Ebenso wenig Sinn macht es allerdings, wenn Sie sich überversichern. Überprüfen Sie Ihre VS deshalb regelmässig mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.

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