Publiziert am: 21.01.2022

JA zur Abschaffung der Emissionsabgabe

STEMPELABGABENGESETZ – Der Name sagt schon alles: Wir zahlen heute dem Staat Abgaben für einen Stempel. Die Stempelsteuer wurde 1917 eingeführt, und zwar zur Bewäl­tigung der Krise nach dem Ersten Weltkrieg. Das zeigt einmal mehr: Wenn eine Steuer ein­geführt ist, bringt man sie fast nicht mehr weg.

Worum geht es? Wann immer eine Firma investieren will und damit auch Arbeitsplätze schafft, muss sie für neues Kapital noch zusätzlich eine Emissionsabgabe (Stempelabgabe) an den Staat zahlen.

Diese Emissionsabgabe ist eine volkswirtschaftlich schädliche Steuer. Sie trifft genau diejenigen Unternehmen, denen ein wirtschaftlich vorausschauender Staat keine zusätzlichen Belastungen auferlegen sollte. Sie belastet in der Praxis nämlich folgende drei Typen von Unternehmen, die sich bei ihren Aktionären neues Eigenkapital beschaffen müssen:

1. Unternehmen im Überlebenskampf (z. B. wegen Covid-19),

2. Start-ups und

3. Gesellschaften, die namhafte Investitionen tätigen wollen, für welche das selbst erarbeitete Eigenkapital (zurückbehaltene Gewinne) nicht ausreicht (z. B. Ausbau von Produktionskapazitäten in der Schweiz).

Wir haben es also mit einer unsinnigen Besteuerung von Personen und Firmen zu tun, die bereit sind, ein Risiko auf sich zu nehmen und Wirtschaftswachstum zu erzielen. Entgegen den Behauptungen der linken Gegner: 90 Prozent der von der Emissionsabgabe betroffenen Firmen sind KMU.

Schlecht für den Standort Schweiz

Die Emissionsabgabe erschwert Investitionen. Insbesondere erfolgt die Besteuerung, noch bevor jemals ein Gewinn erzielt wird. Diese Steuer schafft sogar Anreize zur Verschuldung von Firmen: Dann nämlich, wenn es günstiger ist, Darlehen aufzunehmen, statt sich über neues Aktienkapital zu finanzieren.

Die Emissionsabgabe ist aus verschiedenen Gründen ungerecht: Sie belastet nicht Gewinne, sondern die Substanz aus dem Kapitaltopf der Firma. Sie benachteiligt insbesondere junge Unternehmen, die noch keine Gewinne aus vergangenen Jahren für ihre Investitionen verwenden können.

Bei der Abstimmung vom 13. Februar geht es konkret um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Sie muss bezahlt werden, wenn ein Unternehmen neu gegründet wird oder wenn ein bestehendes Unternehmen sein Eigenkapital erhöht. Die aktuellen Einnahmen des Bundes aus dieser Steuer betragen jährlich rund 250 Millionen Franken. Das entspricht ca. 0,3 Prozent der gesamten Bundeseinnahmen. Kantone und Gemeinden sind davon nicht betroffen. Die Abschaffung ist absolut verkraftbar. Zumal die heutige Emissionsabgabe den Standort Schweiz schwächt. Dabei sollten wir unsere Standortattraktivität unbedingt stärken. Gerade mit Blick auf die OECD-Steuerreform, die eine globale Mindeststeuer vorsieht. Der Bundesrat dürfte bereits nächstes Jahr seine Pläne zur Umsetzung dieser internationalen Zwangsmindeststeuer vorstellen. Eines ist jetzt schon klar: Es wird zu einer Mehrbelastung für international tätige Unternehmen kommen.

Gute Steuerpolitik ist gut für uns alle

Die Schweiz steht im Wettbewerb mit anderen Staaten, und wir können es uns nicht leisten, eine Sondersteuer einzuziehen, die es an den meisten anderen Orten nicht gibt: Von sämtlichen EU-Staaten kennen nur Spanien und Griechenland eine ähnliche Steuer wie die Schweizer Emissionsabgabe!

Die EU-Kommission plant im Februar eine Änderung zu präsentieren, wonach auf neu geschaffenem Eigenkapital sogar eine Gewinnsteuerreduktion zu gewähren ist. Anstelle einer Steuer auf neuem Eigenkapital will die EU eine Steuervergünstigung für neu geschaffenes Eigenkapital gewähren. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Schweiz hier hinterher humpelt.

Eine gute Steuerpolitik für Unternehmen ist gut für jeden, der arbeitet und Steuern zahlt in der Schweiz. Dies hat insbesondere die Entwicklung seit den Reformen im Jahr 2005 gezeigt. Seither sind viele Unternehmen in die Schweiz gezogen, die gut verdienen und vor allem auch viel Steuern bezahlen. Dafür können die Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlastet werden.

Die Abschaffung der Emissionsabgabe führt zwar kurzfristig zu Steuerausfällen. Sie ist aber eine langfristige Investition in die Zukunft: in einen attraktiven Standort Schweiz. Darum JA zur Abschaffung der Emissionsabgabe und damit JA zu Wohlstand und Arbeitsplätzen in der Schweiz.

*Der Luzerner Unternehmer und SVP-Nationalrat Franz Grüter ist VR-Präsident von green.ch.

www.franz-grueter.ch

www.green.ch

www.stempelabgabengesetz.ch

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