Publiziert am: 24.04.2015

Jeder Beamte ein potenzieller Regulierer

BUNDESVERWALTUNG – Weniger wäre mehr: Statt dass der Beamtenapparat eingedämmt würde, wächst die öffentliche Verwaltung. Diese Aufblähung des Staatsapparats schadet der Wirtschaft.

Trotz gegenteiligen Lippenbekenntnissen und früheren Versuchen, den Beamtenapparat einzudämmen, wächst die öffentliche Verwaltung munter weiter. Zudem kommen die meistens gut bezahlten Staatsangestellten in den Genuss von zahlreichen Privilegien, von denen die normal sterblichen Arbeitnehmer nicht einmal träumen können. Hier gilt es nun endlich Remedur zu schaffen.

Wuchernder Staatsapparat

Alle bisherigen Bemühungen, das Beschäftigungswachstum der öffentlichen Hand zu bremsen, sind kläglich gescheitert. So hat sich der Personalaufwand beim Bund zwischen 2008 und 2014 um satte 18 Prozent auf 5,4 Milliarden Franken erhöht; die Ausgaben für externe Berater sind sogar um 33 Prozent gestiegen. Aufgebläht wurden gemäss Staatsrechnung insbesondere das Bundesamt für Energie (plus 70 Prozent) sowie das Bundesamt für Gesundheit (plus 40 Prozent). Eine Trendwende ist leider nicht in Sicht: Gemäss Budget 2015 wird der Aufwand dieses Jahr um weitere 1,3 Prozent oder um 70 Millionen Franken ansteigen.

Inakzeptabel und schädlich

Diese Aufblähung des Staatsapparats ist vor allem aus drei Gründen inakzeptabel und schädlich für die Wirtschaft: Erstens hat sie automatisch mehr Staat und mehr Regulierung zur Folge, was gerade im Zuge der Frankenstärke verkehrt ist; schliesslich ist jeder zusätzliche Beamte ein potenzieller Regulierer. Zweitens verlangen die düsteren Aussichten des Bundeshaushalts nach einer Entschlackung des aufgeblähten Personaletats; auch die öffentliche Hand hat ihren angemessen Beitrag zur Gesundung des Bundeshaushalts zu leisten. Und drittens ist es angesichts des Fachkräftemangels volkswirtschaftlich fragwürdig, wenn die Bundesverwaltung immer mehr gut ausgebildete Arbeitskräfte zu guten Löhnen rekrutiert, die dann der Privatwirtschaft fehlen.

Ständerat Peter Föhn und Nationalrat Leo Müller haben in der Frühlingssession 2015 entsprechende Motionen eingereicht, die einen Personalkostenstopp bzw. eine Begrenzung des Personalausgabenwachstums verlangen. Mutiger und ambitiöser wäre, eine massvolle Reduktion des Beamtenapparats zu fordern.

Ungerechtfertigte Privilegien

Obwohl der Beamtenstatus formell abgeschafft worden ist, gibt es nach wie vor unzählige Privilegien für die Staatsangestellten, die jährlich viel Geld kosten und vom Steuerzahler berappt werden müssen. Beispiele gefällig? Beim Bund wird jede einzelne Minute, die über das Soll von 42 Stunden pro Woche hinaus gearbeitet wird, minutiös verrechnet und ausbezahlt. Für den Vaterschaftsurlaub gibt es fünf statt wie in der Privatwirtschaft üblich zwei bis vier Tage frei, und ab Lohnklasse 24 dürfen sich Angestellte alle fünf Jahre ein bezahltes Sabbatical von mehreren Wochen genehmigen, um sich vom «Arbeitsstress» in der warmen Beamtenstube zu erholen.

Bereits im Jahre 2004 hatte der damalige Nationalrat Bruno Zuppiger eine Motion eingereicht, die eine Anpassung des Bundespersonalrechts ans Obligationenrecht verlangte. Passiert ist nichts: Die Behandlungsfrist wurde zuerst verlängert, die Diskussion dann verschoben, und am 20. März 2009 wurde die Motion schliesslich abgeschrieben, weil sie mehr als zwei Jahre hängig gewesen war.

Sonderprivilegien abschaffen

Dabei liegt die Lösung auf der Hand: Das Bundespersonalrecht ist unverzüglich an das Obligationenrecht anzupassen, die Motion Zuppiger wieder aus der Schublade hervorzuholen. Für alle diese Sonderprivilegien der Angestellten der öffentlichen Hand gibt es überhaupt keine Argumente. Dies gilt übrigens nicht nur für den Bund, sondern auch für die Kantone und Gemeinden. Mit einer solchen Abschaffung ungerechtfertigter Privilegien können zwei Fliegen auf einen Schlag getroffen werden: Effizienzsteigerung des Beamtenapparates und Einsparungen von jährlich vielen Millionen Franken. Alte Zöpfe sind da, um abgeschnitten zu werden.

Ruedi Horber, Ressortleiter sgv

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