Publiziert am: 08.05.2015

Jetzt braucht es einen Marschhalt!

RAUMPLANUNG – «Zu früh und unausgereift»: Kantone, Gemeinden, Wirtschaft und Hauseigentümer lehnen die Vorlage zu einer zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes ab.

Die Kantone und Gemeinden, das Gewerbe, die Hauseigentümer und die Bauwirtschaft lehnen die Vorlage zu einer zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes ab. «Die Vorlage überschreitet den verfassungsmässigen Rahmen», sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. «Sie kommt viel zu früh – und sie ist unausgereift!» Es bestehe keine zeitliche Dringlichkeit und die Änderungen seien unnötig. «Zuerst gilt es nun den Volksauftrag zur ersten Revisionsetappe mit der Fokussierung auf das verdichtete Bauen umzusetzen.» Deshalb fordern die fünf Organisationen diese Woche gemeinsam vor den Me­dien in Bern einen Marschhalt.

Erst seriös evaluieren

Wirtschaft und die Bevölkerung brauchten Zeit, um das Ziel von RPG 1, die innere Verdichtung, in guter Qualität voranzutreiben. «Die Resultate von RPG 1 werden erst in einigen Jahren sichtbar sein. Umso wichtiger ist es, die Auswirkungen der ersten Revisionsetappe seriös zu evaluieren, bevor das Gesetz schon wieder geändert wird», hält Heinz Tännler, Zuger Regierungsrat und BPUK-Raumplanungsdelegierter fest.

Die fünf Organisationen erinnern auch daran, dass die Raumplanung in der Kompetenz der Kantone liegt. Sie äusserten auch grosse Vorbehalte bezüglich der zufällig erscheinenden Themenwahl der zweiten Revisionsetappe; zudem sei die Vorlage überladen und unausgereift. «Im Vor­dergrund muss jetzt das verdichtete Bauen stehen, d. h. die Lenkung der Siedlungsentwicklung nach innen, unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität», fordert sgv-Direktor Bigler. In absehbarer Zukunft solle vor allem der Schutz des Kulturlandes, insbesondere der Fruchtfolgeflächen, thematisch vertieft werden. Zudem müssten die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten und das «Nutzen» in der Weiterentwicklung der Raumplanung genauso stark gewichtet werden wie das «Schützen und Bewahren».CR

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