Publiziert am: 18.11.2016

Jetzt KMU-freundlicher

FINANZDIENSTLEISTUNGEN – Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz werden erstmals im Ständerat diskutiert. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage mit Verbesserungen.

Zwei grosse Gesetze, die den gesamten Finanzplatz neu regeln sollten: das Finanzdienstleistungsgesetz Fid­leg und das Finanzinstitutsgesetz Finig. Seit Jahren machen sie die Runde. Bald werden sie erstmals im Plenum des Ständerates diskutiert. Wie steht es um sie?

Als das Finanzdepartement beide Gesetze in die Runde schickte, verschlug es einem die Sprache: Ganze 300 Millionen Franken jährliche Regulierungskosten hätten die beiden Gesetze ausgelöst. Dies, weil die Vorlage nach dem Motto vorging: Nur Überregulierung ist gut genug. Sie vernachlässigte dabei vollständig die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden sowie der KMU. Sie wollte auch aus dem Finanzplatz ein Reservat für Grossunternehmen machen.

«DER KOMPROMISS IST VERHÄLTNISMÄSSIG.»

Die Probleme liegen auf der Hand: Die Regulierungskosten werden den Kundinnen und Kunden überwälzt. Nicht nur würden alle Finanzdienstleistungen teurer, auch Vorsorgeleistungen wären betroffen. Jeder einzelne Altersversicherte hätte diese Kosten tragen müssen. Daneben führte das ursprüngliche Fidleg und Finig zu einem faktischen Ausschluss der Finanz-KMU aus dem Finanzplatz.

Vorlage wurde korrigiert

Das war zu viel. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat sich inzwischen Zeit genommen, die Vorlage genau unter die Lupe zu nehmen. Dabei griff sie auf Anhörungen der direkt betroffenen Finanzdienstleister – vor allem der Finanz-KMU – zurück. Weil die Interessenslage so verzwickt war, musste viel Druck ausgeübt werden, um die Vorlage KMU-freundlicher zu machen und ihre Kosten zu senken.

Zusammen mit den unabhängigen Vermögensverwaltern hat der Schweizerische Gewerbeverband sgv mehrere Alternativvorschläge gemacht. Zwar wurden sie nie zur Mehrheitsmeinung, doch bewegten sie das Finanzdepartement und die Finanzaufsicht immerhin dazu, letztlich einem Kompromiss zuzustimmen. Dieser Kompromiss sieht zwar neue Regulierungen – und damit Regulierungskosten – vor. Aber er reduziert sie im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage erheblich.

Nach dem Kompromiss müssen zwar Kunden eingestuft werden, aber weniger strikt als ursprünglich vorgesehen. Auch wird die Regulierung mehr Finanzdienstleister betreffen als bisher. Doch auch hier soll auf das bewährte Prinzip der Selbstregulierung abgestellt werden. Zudem ist es gelungen, gesetzgeberische Doppelspurigkeiten – gleiche Regeln in zwei Gesetzen – zu streichen.

Kompromiss im Ständerat

Die Wirtschaftskommission des Ständerates machte diesen Kompromiss zu ihrer Vorlage. Und es ist dieser Kompromiss, der in der Wintersession dem Plenum der kleinen Kammer unterbreitet wird. Den genannten Verbesserungen zum Trotz: Man sollte sich nichts vormachen. Mehr Regulierung ist mehr Regulierung. Doch der Kompromiss ist verhältnismässig und erlaubt es den Finanz-KMU, weiterhin im Finanzplatz zu bestehen.

Das ist wichtig, weil gerade die Finanz-KMU grosse Institute herausfordern. Sie sorgen für Wettbewerb, Innovation und dadurch für tiefere Kosten und für bedürfnisangepasste Beratung und Produkte. Der Schweizer Finanzplatz ist gerade wegen seiner Diversität international wettbewerbsfähig und attraktiv. So soll er auch bleiben.

Wie geht es nun also weiter? Nach der Beratung im Plenum des Ständerates geht die Vorlage an den Nationalrat. Was dort mit Fidleg und Finig geschieht, bleibt abzuwarten.

Henrique Schneider, 
Stv. Direktor sgv

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