Publiziert am: 19.05.2017

Keine Ausweitung der Kontrollen

FLANKIERENDE MASSNAHMEN – Der Bundesrat will die Anzahl der Kontrollen der flankierenden Massnahmen von heute 27 000 auf 35 000 pro Jahr erhöhen. Der Gewerbeverband sgv lehnt diese Erhöhung ab und fordert stattdessen mehr Qualität.

Im vergangenen Jahr hat das Parlament im Entsendegesetz die Erhöhung der Verwaltungssanktion von 5000 auf 30 000 Franken beschlossen. Zudem hat sich das Parlament dafür ausgesprochen, dass Normalarbeitsverträge (NAV) automatisch verlängert werden können, wenn wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn verstossen wird oder Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des NAV zu Missbräuchen führen könnte. Jetzt beantragt der Bundesrat, die Anzahl der Kontrollen der flankierenden Massnahmen (FlaM) in der Entsendeverordnung (EntsV) von heute 27 000 pro Jahr auf 35 000 zu erhöhen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese Erhöhung ab.

Ausbau trotz Uneinigkeit

2014 hat der Bundesrat einen Entwurf zum Bundesgesetz über die «Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit» in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage ist bei den Arbeitgeberorganisationen und den Kantonen klar durchgefallen. Zu den gleichen Vorschlägen sind Anfang 2016 die Sozialpartner und die Kantone vom Bundesrat an den runden Tisch gebeten worden. Auch damals wurde keine Einigung erzielt. Das hielt Bundesrat und Parlament aber nicht davon ab, die flankierenden Massnahmen trotzdem auszubauen.

Offen fĂĽr Spekulationen

Um die Wirksamkeit der FlaM zu verbessern, hat das Parlament 2016 einer Revision des Entsendegesetzes zugestimmt. Fehlbare Arbeitgeber sollen härter bestraft werden. Die Obergrenze der Bussen für Verstösse gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen wurde von 5000 Franken auf neu 30 000 Franken erhöht. Der sgv hat nicht nur diese Verschärfung, sondern jeglichen Ausbau der flankierenden Massnahmen FlaM abgelehnt. Insbesondere hat er sich dagegen gewehrt, dass im Obligationenrecht (OR 360a Abs. 3) die Voraussetzungen für die Verlängerung von NAV geändert werden.

Gegen die Empfehlung des sgv ist das OR ergänzt worden. Wird wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn in einem Normalarbeitsvertrag verstossen oder liegen Hinweise vor, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen führen kann, so kann die zuständige Behörde den Normalarbeitsvertrag auf Antrag der tripartiten Kommission den NAV befristet verlängern. Diese Regelung ist seit 
1. April 2017 in Kraft und öffnet Spekulationen Tür und Tor.

Kein Handlungsbedarf

Der sgv unterstĂĽtzt die PersonenfreizĂĽgigkeit wie auch die flankierenden Massnahmen, sieht aber keinen Bedarf fĂĽr einen permanenten, weiteren Ausbau derselben.

«DER SGV SIEHT KEINEN BEDARF FÜR EINEN 
WEITEREN AUSBAU 
DER FLANKIERENDEN MASSNAHMEN.»

Die von Bund und Kantonen in Auftrag gegebenen Studien und erstellten Berichte zu den Auswirkungen des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen zeigen, dass kein Handlungsbedarf für einen materiellen Ausbau der FlaM besteht. Dennoch hat der Bundesrat Ende Dezember 2015 die Vorschläge für einen weiteren Ausbau der FlaM unterbreitet. Bis aus die zwei erwähnten Ausdehnungen der FlaM betreffend Busse und automatische Verlängerung von NAV sind die vom Bundesrat aufgewärmten Vorschlage durchgefallen. Dazu gehören u. a. die Ausweitung der Bestimmungen, welche der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) zugänglich sind, auf Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien, Spesen und Kaution.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

SGV LEHNT MINDESTZAHL VON 35 000 KONTROLLEN AB

«Qualität statt Quantität» bei den Kontrollen

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative schlägt der Bundesrat nun auch eine Erhöhung der Arbeitsmarktkontrollen vor. Am 1. Januar 2010 wurde eine verbindliche Mindestanzahl von 27 000 Kontrollen fixiert. Jetzt sollen die Kontrollvorgaben auf 35 000 erhöht werden. Auch wenn in der Praxis die Zahl der jährlichen Kontrollen das Minimum von 27 000 übersteigt, lehnt der sgv eine Änderung der Entsendeverordnung und eine Verankerung von jährlich 35 000 Kontrollen als verbindliche Mindestzahl ab.

Anzahl Kontrollen schon einmal erhöht

Bereits in einer früheren Revision der EntsV ist die Zahl der Kontrollen von 22 500 auf 27 000 erhöht worden. Aufgrund der vom Bund identifizierbaren Risiken würden die zusätzlichen Kontrollen bei Schweizer Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durchgeführt. Der Anteil der insgesamt kontrollierten Schweizer Arbeitgeber soll von zwei auf drei Prozent und innerhalb der Fokusbranchen von drei auf fünf Prozent erhöht werden. Dies lehnt der sgv ab. «Eine Erhöhung der Anzahl Kontrollen widerspricht der risikobasierten Kontrollstrategie, welche zu tendenziell weniger Kontrollen führen müsste», hält sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler fest. Zudem sei der Fokus in den Kontrollen auf die Qualität und nicht auf die Quantität zu ­legen.

Kl

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