Publiziert am: 08.03.2019

Keine Bevormundung

DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE – Das Nein der nationalrätlichen Kommission zu mehr Schutz der Konsumenten ist richtig.

Seit Jahren werkeln National- und Ständerat an der Forderung, Konsumentinnen und Konsumenten vor einer stillschweigenden Verlängerung von Dienstleistungsverträgen schützen zu müssen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates fordert nun mit Stichentscheid des Präsidenten, den Vorstoss aus dem Jahre 2013 definitiv abzuschreiben und die Forderung nicht umzusetzen. Eine weise Entscheidung.

Neue Informationspflicht für Unternehmen ist …

Die parlamentarische Initiative fordert eine Änderung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Sofern in einem Vertrag mit einer Konsumentin oder einem Konsumenten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wurde, dass sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch verlängert, wenn der Konsument innerhalb einer vereinbarten Frist keine anderslautende Erklärung abgibt, so muss die andere Partei den Konsumenten vor der erstmaligen Verlängerung benachrichtigen und sie auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages ausdrücklich hinweisen. Findet keine solche Benachrichtigung statt, kann die Konsumentin oder der Konsument den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer jederzeit fristlos auflösen.

Der Dienstleistungsanbieter muss den Betrag, den sie bzw. er für die noch nicht abgelaufene Vertrags­periode bereits bezahlt hat, zurückerstatten. Die Mitteilung muss mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen.

… Eingriff in die Vertragsfreiheit

Nachdem die Rechtskommissionen des National- und Ständerats das Anliegen eine Vorlage ausgearbeitet haben und auch ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden ist, soll jetzt vernünftigerweise in der laufenden Frühjahrssession auf die Umsetzung verzichtet werden. Die Rechtskommission des Nationalrats kommt zum Schluss, dass die vorgeschlagene Mitteilungspflicht einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt und zu unnötiger Bürokratie führt.

Kein administrativer Leerlauf

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diese Einschätzung. Die automatische Pflicht für die Dienstleistungsanbieter, die Kundschaft vor Ablauf eines Vertrages informieren zu müssen, wäre mit viel administrativem Aufwand und Leerlauf verbunden. Im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit ist es Kundinnen und Kunden unbenommen, einen Vertrag abzuschliessen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren oder den Vertrag eben nicht abzuschliessen.

«KUNDINNEN UND KuNDEN IST ES UNBENOMMEN, EINEN VERTRAG ANZUSCHLIESSEN – ODER EBEN NICHT.»

Die Argumentation, dass die Konsumentin oder der Konsument übervorteilt wird und deshalb der schwächeren Partei ein Recht auf Information einzuräumen ist, indem der stärkeren Partei eine Pflicht auferlegt wird, überzeugt nicht. Auch der Argumentation, wonach die Verwendung derartiger Klauseln (automatische Verlängerung) dazu führen kann, dass Konsumenten länger als gewünscht an einen Vertrag gebunden sind, und mit einer solchen Regelung vor ungewollt langen vertraglichen Verpflichtungen geschützt werden müssen, kann der sgv nichts abgewinnen. Jetzt ist der Nationalrat gefordert, einen Schlussstrich zu ziehen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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