Publiziert am: 08.09.2017

Keine Lockerung der Schuldenbremse

Die Meinung

Das Ende August veröffentlichte Bundesbudget für das Jahr 2018 entspricht den Anforderungen der Schuldenbremse. Es sieht ein ordentliches Defizit von 13 Millionen vor, während die Schuldenbremse einen konjunkturbedingten Spielraum in der Höhe von 144 Millionen ermöglichen würde. Auf der Grundlage dieser wenigen Zahlen ist es legitim anzunehmen, dass die Haushaltslage a priori unter Kontrolle ist und dass die Schuldenbremse vollumfänglich eingehalten wird. Dem ist aber nicht so, musste doch der Bundesrat in diversen Budgetposten den Rotstift ansetzen.

Betroffen sind stets jene Bereiche, in denen die Ausgaben nur schwach gebunden sind: die Bildung, die Landwirtschaft, Eigenleistungen des Bundes, die internationale Zusammenarbeit oder die Armee. Im Jahr 2018 wird es erneut die Bildung – genauer: die ETH – treffen. Und später wäre, sollte die Altersreform 2020 angenommen werden, wahrscheinlich die Landwirtschaft an der Reihe...

Sparübungen als solche wären nicht eigentlich ein Problem. Wäre da nicht die Tatsache, dass, anstatt zu sparen, immer wieder die Diskussion zur Auflösung der Schuldenbremse ins Spiel gebracht wird. Die Frage muss daher gestellt werden: Gibt es tatsächlich keine andere Möglichkeit, die Schuldenbremse einzuhalten, als stets die gleichen Ausgabenbereiche durchleuchten zu müssen? Die Antwort lautet: Doch! Wir müssen zwingend Wege finden, um alle, also auch die stark gebundenen, d.h. in der Gesetzgebung verankerten Ausgaben, zu reduzieren.

Zur Erinnerung: Gebundene Ausgaben machen fast zwei Drittel des Bundeshaushaltes aus; mit der Folge, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum stark eingeschränkt wird. Eine entsprechende Motion, dies zu ändern, findet meine volle Unterstützung.

Der Bundesrat tendiert hingegen dahin, den Mechanismus der Schuldenbremse zu lockern. Er hat deshalb eine Gruppe von Sachverständigen mit der Prüfung beauftragt, ob Abweichungen zwischen tatsächlichen und budgetierten Ausgaben dazu verwendet werden könnten, die Ausgabenobergrenze zu erhöhen, anstatt Überschüsse für den Schuldenabbau zu verwenden.

Dazu ist festzustellen: Wenn die Schweiz das höchst erfolgreiche Instrument der Schuldenbremse aus der Hand gibt, so wird diese Abkehr von der bewährten Methode irreversibel sein. Der budgetpolitische Schlendrian vergangener Zeiten würde damit wieder Einzug halten. Aufhorchen lässt nun aber das Resultat dieses Expertengremiums. Eine Aufweichung der Schuldenbremse wird dezidiert abgelehnt. Überschüsse sollen für den Schuldenabbau genutzt werden. Sollte dies politisch nicht mehr opportun sein, so sollen nicht etwa die Ausgaben steigen, sondern – und das ist bemerkenswert – die Steuern reduziert werden. Begründet wird diese Haltung damit, dass der Staat andernfalls seine Leistungen ineffizient erbringt.

Die finanzielle Situation des Bundes ist heute unbestrittenermassen angespannt. Sollte sich dies dereinst wieder ändern, so weist der Expertenbericht zur Schuldenbremse den Weg deutlich, der ins­künfig zu gehen ist.

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