Publiziert am: 20.03.2020

KMU sind systemrelevant

CORONA-KRISE – KMU halten die Schweiz zusammen. Sie sorgen für die Feinverteilung der Güter. Sie sind konjunkturelle und arbeitsmarktliche Stabilisatoren. Es gilt – insbesondere in der heutigen Situation – dies anzu­erkennen und zu würdigen. Der sgv fordert deshalb: «KMU first!»

Die Statistik ist bekannt: Über 99 Prozent der Unternehmen in der Schweiz sind KMU. Sie stellen etwa 66 Prozent der Arbeitsplätze und 68 Prozent der Lehrstellen. Schon weniger bekannt, aber ebenso relevant: KMU wirken sich nicht nur als konjunkturelle und arbeitsmarktliche Stabilisatoren aus, sondern sie sorgen auch für die Feinverteilung der Güter – und stellen damit die Versorgung der Bevölkerung sicher; gerade auch jene in dezentralen Räumen. Damit sind KMU, gerade in dieser Zeit der Krise, systemrelevant. Diese Forderung richtet der sgv in einem Brief an Bundesrat Guy Parmelin.

Der Bundesrat handelt richtig

Am Freitag, dem 13., und am Montag, 16. März, hat der Bundesrat einschneidende und massive Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus präsentiert. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv teilt die Haltung des Bundesrates, wonach der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung oberstes Gebot sein muss. Vor diesem Hintergrund begrüsst der sgv das entschlossene Handeln der Behörden ausdrücklich. Diese ausserordentliche Lage hat ebenfalls massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Alle Branchen sind betroffen. Deshalb kämpft der sgv für die Anliegen der systemrelevanten KMU.

Der sgv fordert: «KMU first!»

Wie der Bundesrat setzt auch der sgv auf Kurzarbeit und die Sicherstellung der Liquidität für Betriebe. Der sgv spricht sich auch für den Unterstützungsfonds aus. Aus Sicht des sgv ist es absolut notwendig, dass diese Massnahmen für alle betroffenen Unternehmen – unabhängig ihrer jeweiligen Rechtsform, Branche, und Geschäftsstrategie – stehen. Beim Fonds ist der sgv dezidiert der Auffassung, dieser müsse nach dem Prinzip «KMU first!» funktionieren.

Konkret fordert der sgv:

• Das Instrument der Kurzarbeit ist zu flexibilisieren und auszuweiten; es muss auch für Mikrounternehmen, unabhängig ihrer Rechtsform, zugänglich gemacht werden. Von der Kurzarbeit müssen alle Unternehmen profitieren können, unabhängig von ihrer Grösse. Die Anwendung der Kurzarbeit muss auch für Geschäftsleitungsmitglieder und Einpersonengesellschaften möglich sein.

• Für viele KMU dürfte die Aufrechterhaltung der Liquidität die grösste Herausforderung werden. Um Liquiditätsengpässen begegnen zu können, bedarf es einer grosszügigen und kulanten Handhabung der Steuerbehörden bei Stundungsgesuchen für Zahlungspflichten von direkten und indirekten Steuern. Zudem wird die öffentliche Hand aufgerufen, ihren Zahlungspflichten gegenüber der Wirtschaft ohne Verzug nachzukommen. Auch das gewerbliche Bürgschaftswesen kann eingesetzt werden, um Liquiditätsengpässe zu bewältigen.

• Der Bundesrat hat in seinen Massnahmen auch einen Unterstützungsfonds von einer Milliarde Franken für vom Coronavirus geschädigte Firmen vorgesehen. Der sgv setzt sich dezidiert für die Verankerung des Prinzips «KMU first!» in diesem Fonds ein. Gelder aus diesem Fonds haben in erster Linie und sehr fokussiert den bedrohten KMU zuzukommen. Aus diesem Grund gilt auch hier: Alle betroffenen Unternehmen, unabhängig ihrer jeweiligen Rechtsform, Branche, und Geschäftsstrategie, sollen Zugang zum Fonds haben. Das «KMU first!»-Prinzip trägt der Systemrelevanz der KMU Rechnung.

Während die ersten beiden Gruppen von Massnahmen vom Bundesrat eingeleitet wurden, kämpft derzeit der sgv für «KMU first!» in der Umsetzung des Fonds. Der Kampf für die KMU ist auch ein Kampf für das System Schweiz.

Sc/En

Seiten 2–5 & 12

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