Publiziert am: 25.04.2014

Lehr- und Arbeitsstellen gesucht

INTEGRATION – Chancen geben, Potenziale nutzen: Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen dürfen, wollen und sollen arbeiten.

Sie sind vor Krieg oder Gewalt geflüchtet und haben in der Schweiz als anerkannte Flüchtlinge oder als vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F) Schutz gefunden. Da sie längerfristig hier bleiben, wird von ihnen erwartet, dass sie sich rasch integrieren. In staatlich geförderten Integrationsprogrammen lernen die Flüchtlinge die Sprache und Gepflogenheiten ihrer neuen Heimat kennen. Und sie wollen arbeiten, um selbständig für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Viele Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bringen Berufserfahrungen, Ausbildungen und Kompetenzen mit, müssen aber zuerst die Anforderungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt erlernen. Andere holen eine berufliche Ausbildung nach.

Dazu braucht es Praktikums-, Lehr- und Arbeitsstellen, und da kämpfen sowohl die Betroffenen als auch die sie betreuenden Institutionen oft mit Schwierigkeiten. Nicht immer gelingt es, eine Stelle zu finden. Teilweise bestehen Missverständnisse über die Möglichkeit, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zu beschäftigen.

Die wichtigsten Informationen für Arbeitgebende

Vorläufig Aufgenommene (Ausweis F) und anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B oder C) dürfen in allen Wirtschaftsbranchen arbeiten, unabhängig von Wirtschaftslage und Stellenmarkt. Mitarbeitende oder Lehrlinge mit einem Ausweis F werden nicht von einem Tag auf den anderen in ihr Herkunftsland zurückgeschickt. Über 90 Prozent der vorläufig aufgenommenen Personen bleiben langfristig in der Schweiz, weil eine Rückkehr nicht zumutbar ist, zum Beispiel wegen Konflikten oder Gewalt im Herkunftsland.

Grundsätzlich gilt: Wer vorläufig Aufgenommene oder anerkannte Flüchtlinge beschäftigen will, beantragt eine Bewilligung bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde. Diese prüft, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen erfüllt sind. In der Regel werden Arbeitgebende bei Praktika, Berufslehren und ersten festen Anstellungen von den Betreuungspersonen der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen unterstützt. Dies gilt beispielsweise in den Bereichen Coaching, Begleitung während der Probe-und Einarbeitungszeit.

Überwiegend gute Erfahrungen

Rund 20000 der bei uns lebenden Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen sind zwischen 20 und 40 alt. Die Mehrheit ist zu Beginn von der Sozialhilfe abhängig. Sie warten darauf, dass Arbeitgebende ihnen eine Chance geben, die sie packen können.

Unternehmen wie der Industriebetrieb PB Swiss Tools oder die Wäscherei am Bodensee haben mit der Anstellung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen gute Erfahrungen gemacht. Das gilt auch für zahlreiche Restaurants, Hotels oder etwa die Grosshandelsfirma Aligro Demaurex& Cie SA, welche die Potenziale dieser Mitarbeitenden für den Kundenkontakt nutzen, zum Beispiel ihre Sprachkenntnisse und Erfahrung im Umgang mit anderen Kulturen. Nicht zuletzt tragen Unternehmen, die anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene anstellen, dazu bei, das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser auszuschöpfen.

Michèle Laubscher,

Bundesamt für Migration BFM

Nie enttäuscht

NACHGEFRAGT

Beat Gilgen, Disponent bei der Top Events AG in Bern, beschäftigt im Unternehmen insgesamt sieben Flüchtlinge, die vom Lagerchef bis hin zum Chauffeur verschiedene Arbeiten verrichten. «Ich sehe mich verpflichtet, solchen Menschen eine Chance zu geben. Bis heute wurde ich in keinem Fall enttäuscht. Die Flüchtlinge erkennen ihre Chance und nehmen sie in vollem Umfang wahr», so Gilgen. «Ich kann Arbeitgebenden nur empfehlen, Schnupperwochen und Kurzpraktika zu vereinbaren und auszuprobieren.» Das grösste Hindernis sei die Sprache.

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