Publiziert am: 25.01.2019

Mehr Disziplin zeigen

bundesfinanzen – Für einmal musste der Bundesrat keine Sparmassnahmen ergreifen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Doch statt gleich mehr Mittel zu sprechen, hätte das Parlament gut daran getan, sich in Zurückhaltung zu üben.

Am Ende der Wintersession 2018 sprachen die Kammern den öffentlichen Finanzen 38,3 Millionen Schweizer Franken mehr zu als der Bundesrat in seinem Voranschlag 2019 (Überschuss von 1,3 Milliarden Franken) beantragt hatte. Das ist noch kein Drama, aber dennoch zu bedauern, wenn man langfristig eine strikte Haushaltspolitik verfolgt.

Zum ersten Mal seit mehreren Jahren muss der Bundesrat keine Sparmassnahmen ergreifen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Auch wenn der Voranschlag 2019 (V 2019) eher positiv stimmt, so muss man sich doch vor Augen halten, dass die künftigen Voranschläge ab 2020 von der STAF-Vorlage und ab 2021 von der Vorlage zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren beeinflusst und ein Defizit ausweisen werden.

Darin sind aber die Auswirkungen der übrigen Ausgaben, die sich aus den AHV-Reformen oder den eher düsteren Finanzperspektiven in Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen ergeben, noch gar nicht berücksichtigt. Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) beriet über mehr als 50 alternative Vorschläge und einige Entscheide fielen äusserst knapp aus.

Korrekturen unumgänglich

Der Sach- und Betriebsaufwand ist in den letzten Jahren unaufhörlich angestiegen. Einsparungen taten daher Not, und im Bestreben, V 2019 auf den Stand von V 2018 zu bringen, kürzte das Parlament den departementsübergreifenden Sach- und Betriebsaufwand um 19 Millionen Franken. Die FK-N schlug zudem weitere Budgetkürzungen vor, die von den beiden Kammern angenommen wurden: 45 Millionen Franken bei der Sozialhilfe im Asylbereich, da die budgetierten Ausgaben in Anbetracht der aktuellen Entwicklung als zu hoch beurteilt wurden; 7,7 Millionen Franken beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) und 1,4 Millionen Franken bei den externen Beratungen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Es sei darauf hingewiesen, dass das BAG (zusammen mit dem BAFU) eines der Ämter mit dem höchsten Beratungsaufwand ist.

Weiter folgte das Parlament der Empfehlung der Mehrheit der FK-N, der Entwicklungshilfe nicht mehr Mittel zuzuteilen. Eine Minderheit hatte vorgeschlagen, die Ausgaben für die Entwicklungshilfe um über 341 Millionen zu erhöhen, sodass ihr Anteil am Bruttonationalein­kommen (BNE) 0,5 Prozent erreiche.

Und dennoch wurde aufgestockt

Für Forschung und Bildung wurden Aufstockungen von über 100 Millionen Franken gewährt. Damit wird das letzte Sparprogramm (Stabilisierungsprogramm 2016–2019) infrage gestellt. Und leider wird auch der Handlungsspielraum in Bezug auf die in der nächsten Botschaft des SBFI zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation einzusetzenden Beträge beschränkt.

Der Voranschlag wurde auch in anderen Bereichen aufgestockt: 3 Millionen Franken für das Bundesamt für Sport zur Finanzierung der Rad-WM 2020 in Aigle/Martigny; 530 000 Franken für das Alpine Museum; 1 Million Franken für das Bundesstrafgericht, namentlich für sein Personal; und 2,8 Millionen Franken zur Schaffung von 44 neuen Stellen beim Grenzwachtkorps.

Vor dem Hintergrund künftiger Haushaltsdefizite und langfristig eher düsteren Finanzperspektiven sollte nicht nur der Bundesrat vorsichtshalber ein Sparprogramm ausarbeiten, sondern das Parlament sollte bei der Behandlung der Ausgaben, namentlich bei den künftigen Beratungen über den Voranschlag 2020, mehr Disziplin zeigen.

Alexa Krattinger,

Ressortleiterin sgv

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