Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Meldepflichtig oder nicht?
ARBEITSMARKT – In Berufsarten mit einer hohen Arbeitslosigkeit sind zu be-
setzende Stellen ab 1. Juli 2018 den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren zu melden. 
Hier die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Stellenausschreibung beachten müssen.
Haben Sie eine Stelle zu besetzen? Schalten Sie ĂĽblicherweise ein Stelleninserat auf ihrer Homepage auf? Ab dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu besetzende Stellen zu melden. Betroffen sind alle Berufsarten mit schweizweit mindestens acht Prozent Arbeitslosigkeit. Ist auch Ihre Stelle davon beÂtroffen?
Meldepflichtige Stellen
Die Liste mit den von der Stellenmeldepflicht betroffenen Berufsarten sowie den zugeordneten BerufsÂbezeichnungen finden Sie auf 
www.arbeit.swiss/stellenmeldepflicht. Oder noch einfacher: Sie prĂĽfen ĂĽber den sogenannten Check-up, ob die zu besetzende Stelle meldepflichtig ist oder nicht. DafĂĽr geben Sie den gesuchten Berufstitel im Check-up ein.
Ist eine Stelle meldepflichtig, melden Sie diese online über unsere Website www.arbeit.swiss, telefonisch oder persönlich dem zuständigen RAV. Erstellen Sie ein aussagekräftiges Anforderungsprofil für die Stelle. So kann das RAV Sie rasch und gezielt bei der Stellenbesetzung unterstützen und bestenfalls mit interessanten Dossiers von gemeldeten Stellensuchenden bedienen. Mit der einmaligen Registrierung auf 
www.arbeit.swiss erhalten Sie zusätzlich die Möglichkeit, potenzielle Kandidaten anonym zu kontaktieren und Ihre eigenen Stellen zu bewirtschaften.
Publikationsverbot
Für meldepflichtige Stellen gilt ein Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen, beginnend am Arbeitstag nach Eingang der RAV-Bestätigung. Sie dürfen die Stelle erst nach Ablauf dieser Frist öffentlich ausschreiben. Informieren Sie auf jeden Fall das RAV, welche Kandidatinnen und Kandidaten Sie als geeignet erachten, für weitere Schritte eingeladen oder angestellt haben.
Keine Meldepflicht
Von der Meldepflicht ausgenommen sind:
• Stellen, die durch Stellensuchende besetzt werden, die bei einem RAV gemeldet sind.
• Stellen innerhalb eines Unternehmens, die mit internen Personen besetzt werden, die seit mindestens sechs Monaten dort angestellt sind.
• Beschäftigungen, die maximal Â
14 Kalendertage dauern.
• Anstellungen von Angehörigen eines Zeichnungsberechtigten des Unternehmens.
www.arbeit.swiss/stellenmeldepflicht
Berufslehre als Erfolgsgarant
Im Kanton ZĂĽrich schaffen heute mehr Jugendliche den direkten Einstieg in die Berufsbildung als noch vor zehn Jahren. Vor allem leistungsschwächere Jugendliche können dank der zweijährigen Lehre (EBA) besser Fuss fassen. Ansetzen will man vermehrt auch bei Erwachsenen, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben. Aufgrund dessen wurde Anfang Jahr eine Fachstelle eröffnet, die Erwachsene ohne Berufsabschluss berät und unterstĂĽtzt. Speziell fĂĽr FlĂĽchtlinge und vorläufig Aufgenommene wurde eine Integrationslehre geschaffen. Mit einem neuen Modell wird zudem den Jugendlichen mehr Zeit fĂĽr die BerufsÂmaturität gegeben.
Acht Prozent mehr Lohn pro Bildungsjahr
Neuste Berechnungen zeigen, dass sich die ÂInvestition in die eigene Bildung auszahlt. Pro Bildungsjahr winkt ein Lohnvorteil von ĂĽber acht Prozent. Tertiäre Ausbildungen lohnen sich am meisten. Berechnungen der Lohnvorteile, die man in der Schweiz mit einem zusätzlichen Ausbildungsjahr erzielen kann, zeigen gemäss der Schweizerische Koordinationsstelle fĂĽr Bildungsforschung SKBF ĂĽber die letzten 25 Jahre eine konstant hohe Rentabilität fĂĽr individuelle Bildungsinvestitionen. Die Rentabilität ist vergleichbar hoch fĂĽr Frauen und Männer. Während die Bildungswilligen gute Aussichten darauf haben, dass sich ihre Bildungsinvestitionen in Form von höheren Löhnen mehr als nur kompensieren, hängt die gesellschaftliche Rendite stark vom Beschäftigungsgrad ab. Nur wenn dieser hoch ist, darf die Gesellschaft davon ausgehen, dass die getätigten Investitionen auch wieder zurĂĽckfliessen.
Wir arbeiten immer weniger
In den meisten Branchen zeigt sich in der mittleren Frist eine Reduktion der Arbeitsbelastung. So hat sich von 2010 bis 2016 die tatsächliche jährliche Arbeitszeit pro Vollzeitstelle im Durchschnitt aller Branchen um rund 22 Stunden verkürzt. Dies ist das Fazit einer Analyse der vom Bundesamt für Statistik BFS erfassten Jahresarbeitszeiten durch Avenir Suisse. Das Bild zeigt sich nicht in allen Branchen und auch nicht für alle Erwerbstätigen gleich. So verzeichnet die Land- und Forstwirtschaft einen Rückgang um stattliche 51 Stunden, während die Beschäftigten in den Kategorien Kunst und sonstige Dienstleistungen eine leichte Erhöhung in Kauf nehmen mussten.
www.avenir-suisse.ch/arbeitszeit-schweiz-die-meisten-arbeiten-immer-weniger
Medienmitteilungen
sgv begrüsst das Vorgehen des Bundesrates in Sachen Verhandlungsmandat mit der EU
Der sgv bedauert das Ja zur 13. AHV-Rente und das Nein zur Rentenaltererhöhung
Der sgv beurteilt den Paketansatz als möglichen Weg
sgv fasst Parolen zur Abstimmung vom 9. Juni 2024
Feuerwerk ist Lebensfreude: sgv begrüsst Nein des Bundesrats zur Feuerwerksinitiative