Publiziert am: 18.05.2018

Missachtung des Auftrags

AHV-FONDS – Ohne jegliche demokratische Legitimation erlaubt sich der Verwaltungsrat des
AHV-Fonds, zu entscheiden, was wirtschaftlich gut oder schlecht ist. Für FDP-Nationalrat und Gewerbedirektor 
Hans-Ulrich Bigler ist diese Haltung inakzeptabel.

Der Auftrag des AHV-Fonds ist ­
klar – respektive: Er wäre klar. Der Fonds schafft einen Liquiditätspuffer für die AHV. Er verwaltet das Volksvermögen, das zwischen Einnahmen und Ausgaben übrig bleibt. Und er versucht das Volksvermögen zu mehren, damit die AHV-Renten möglichst lange gesichert sind. Doch in Wirklichkeit tut der Fonds etwas anderes: Er spielt den Regulierer.

«...dann stimmen wir ab»

Viel dreister könnte man es nicht ausdrücken: «Und wenn es punktuell Dinge gibt, die uns missfallen, stimmen wir entsprechend ab», sagte Fonds-Präsident Manuel Leuthold. In der Ausgabe vom 6. Mai ging die «NZZ am Sonntag» dem Zitat nach. Was bedeutet es, wenn der Verwalter von etwa 35 Milliarden Franken solche Aussagen macht? Erstaun­liches kam dabei heraus.

«DER FONDS AGIERT SELBSTHERRLICH UND OHNE LEGI­TIMATION. DAS IST SKANDALÖS.»
Hans-Ulrich Bigler

Der AHV-Fonds ist strikter als die Empfehlungen von Stimmrechts­beratern wie etwa Ethos. Diese schreiben sich auf die Fahne, Anlagen «ethisch» zu kategorisieren. Aber während Ethos diesen Auftrag explizit hat, betriebt der AHV-Fonds Aktionismus, ohne dass dies je demokratisch beschlossen wurde. So verweigert der Fonds etwa immer wieder missliebigen Unternehmensspitzen die Wiederwahl.

Mit fremdem Geld

«Es mag sein», sagt sgv Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler, «dass der Fonds mit gutem Beispiel vorangehen will. Aber das ist reichlich naiv. Denn vom Eigentümer – vom Volk – hat er keine entsprechenden Leitlinien erhalten. Im Klartext: Der Fonds agiert selbstherrlich. Er pfropft seine eigenen Vorstellung von Moral dem Markt auf.»

Und dabei ist die Beurteilung des Direktors des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv noch vergleichsweise wohlwollend. Eine andere Interpretation liefert ein Stimmrechtsberater, der anonym bleiben will: «In Wirklichkeit haben die Personen, die in den Führungsgremien aktiv sind, Angst. Sie haben Angst um ihre Reputation und versuchen deshalb, übermässig streng zu sein. So wird man ihnen ja nichts vorwerfen. Der Haken ist nur: Sie tun das nicht mit ihrem eigenen, sondern mit fremdem Geld.»

Wie siehts mit der Haftung aus?

Gerade, weil die Leistungsgremien des AHV-Fonds und ähnlicher Organisationen eine Verpflichtung zur treuhänderischen Vermögensverwaltung haben – und den Anreiz haben, diese zu ignorieren –, intervenierte SVP-Nationalrat Gregor Rutz Ende 2017 beim Bundesrat. In seinem Vorstoss «Verantwortungsbewusste Leitungsgremien in den Vorsorgeorganisationen» fragt der Zürcher ganz konkret: «Sind sich die Mitglieder der Leitungsgremien der potenziellen Haftungsansprüche bewusst, die gegen sie persönlich geltend gemacht werden könnten, wenn sie […] ihre Pflichten zur treuhänderischen Vermögensverwaltung verletzen?» Der Bundesrat antwortete nicht direkt auf Rutz’ Interpellation.

Dafür zitiert die NZZ die Schriftstücke des Fonds weiter: Der Verwaltungsrat des Fonds wolle «die Stimme der AHV dazu nutzen, unerwünschte Entwicklungen einzudämmen und die Transparenz in der Unternehmensführung zu verbessern». FDP-Nationalrat Bigler dazu: «Das ist mehr als nur selbstherrlich, das ist skandalös.»

Henrique Schneider, 
stv. Direktor sgv

www.compenswiss.ch

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