Publiziert am: 05.05.2017

Neue Regulierungen sind unnötig

ÄLTERE ARBEITNEHMENDE – Der beste Garant für eine tiefe Arbeitslosigkeit ist ein liberaler und flexibler Arbeitsmarkt. Das gilt ­insbesondere auch für ältere Arbeitnehmende. Mehr Kündigungsschutz schadet ihnen mehr, als dass er nützen würde.

Neue Regulierungen wie ein Kündigungsschutz für über 50-Jährige oder ein gesetzliches Verbot für Altersangaben in Stellenanzeigen schaden älteren Arbeitnehmenden. Der beste Garant für eine tiefe Arbeitslosigkeit ist ein liberaler und flexibler Arbeitsmarkt. Das gilt insbesondere auch für ältere Arbeitnehmende. Davon ist der Schweizerische Gewerbeverband sgv überzeugt.

«EIN AUSGEBAUTER KÜNDIGUNGSSCHUTZ FÜR ÜBER 50-JÄHRIGE IST völlig KONTRA-
PRODUKTIV.»

Anstatt auf kontraproduktive Regulierungen setzte der sgv an der dritten Konferenz zum Thema ältere Mitarbeitende deshalb auf Massnahmen, die dem Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und der effizienteren Vermittlung älterer Mitarbeitender dienen.

Integriert und relativ stabil

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz sind in den Arbeitsmarkt integriert und weisen eine hohe Erwerbsbeteiligung auf. Häufiger als jüngere sind sie in relativ stabilen Arbeitsverhältnissen. Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist unterdurchschnittlich. Die Bereitschaft der Betriebe, ältere Mitarbeitende zu beschäftigen, ist hoch. Mehrheitlich haben die Unternehmer eine positive Einstellung zu einer längeren Beschäftigung. Auch die Wissenschaft liefert keine Fakten, dass ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt systematisch schlechtere Karten haben.

Mehr Regulierung schadet bloss

Forderungen nach mehr Regulierungen des Arbeitsmarktes, wie sie im Vorfeld der nationalen Konferenz zum Thema ältere Mitarbeitende von Seiten der Gewerkschaften gestellt werden, erteilt der sgv-Präsident und Nationalrat Jean-François Rime eine klare Absage: «Massnahmen wie ein Kündigungsschutz für über 50-jährige Mitarbeitende sind kontraproduktiv. Ältere Mitarbeitende auf Arbeitssuche würden weniger eingestellt.» Der Gewerbeverband lehnt deshalb regulatorische Eingriffe wie einen erweiterten Kündigungsschutz ab. «Auch das Verbot, Alterslimiten in Stellenangeboten zu publizieren, ist ein unsinniger Eingriff», sagt sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler.

Qualifizierung und Vermittlung

Anstatt auf sinnlose Regulierungen setzt der sgv auf Massnahmen, die dem Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit dienen. Dazu braucht es die Motivation und die Bereitschaft der Betroffenen, sich weiterzubilden und ihre Berufskenntnisse laufend zu aktualisieren. Standortbestimmungen und Weiterbildungs- oder Umschulungsmassnahmen sind Angelegenheiten, die individuell zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu regeln sind.

Temporärarbeit als Chance

Mit Blick auf über 50-jährige Arbeitnehmende auf Stellensuche muss es zudem gelingen, die Kanäle der Verleihfirmen und der Temporärarbeit noch besser zu nutzen. «Als Brückenbauer im Arbeitsmarkt ist Temporärarbeit ein erfolgreicher Integrationsmotor», betont Georg Staub, Präsident von swissstaffing, dem Verband der Schweizer Personaldienstleister. swissstaffing und der sgv sind bereits beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO mit einem Projektvorschlag vorstellig geworden, wie die Vermittelbarkeit von älteren Arbeitnehmenden verbessert werden kann.

Dieter Kläy,
Ressortleiter sgv

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