Publiziert am: 07.07.2017

Nicht alle Instrumente wirken

INVALIDENVERSICHERUNG – Die IV-Statistik zeigt die Chancen, aber auch die Grenzen der 
IV-Eingliederung auf. Gestiegen sind ausserdem die Betrugsfälle.

Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV scheinen zu wirken, wie die jüngsten Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigen. So erzielt rund die Hälfte der Personen, die eine Frühintervention durchlaufen haben, ein Erwerbseinkommen. Auch bei den Umschulungsmassnahmen sind die Zahlen positiv: Bei 81 Prozent der Versicherten kann die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden. Dennoch bleiben über alle Instrumente hinweg gesehen die Erfolge eher mässig. So erwirtschaften nur 29 Prozent der Personen, die eine Eingliederungsmassnahme der IV abgeschlossen haben, ein Einkommen von mindestens 3000 Franken. Personen, die weniger verdienen und keine Rente erhalten, machen fast die Hälfte aus. Von einer erfolgreichen Eingliederung könne deshalb nicht die Rede sein, so Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen.

Mehr berufliche Integrationsmassnahmen

Im Jahr 2016 wurden in der IV 14 100 gewichtete Renten neu bezogen. Seit dem Spitzenjahr 2003 mit 28 200 gewichteten Neurenten hat ihre Zahl damit um 50 Prozent abgenommen. Seit dem Jahr 2012 hat sich die Anzahl ausserdem auf dem Niveau von rund 14 000 pro Jahr stabilisiert. Gesteigert hat sich die Anzahl der Personen, die eine berufliche Integrationsmassnahme der IV durchlaufen. Gegenüber dem Vorjahr verzeichnet das BSV hier eine Zunahme von 
vier Prozent. In seiner Mitteilung schreibt das BSV, dass diese Zahlen die grundlegende Neuausrichtung der Invalidenversicherung von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung widerspiegeln.

Mehr Betrugsfälle

1950 Ermittlungen hat die IV wegen Verdacht auf Versicherungsmissbrauch im vergangenen Jahr abgeschlossen. Dabei bestätigte sich der Verdacht in insgesamt 650 Fällen. Im Jahr 2015 waren es noch 540 Fälle von Versicherungsmissbrauch. In Betrugsfällen wird die Rente aufgehoben oder herabgesetzt. Im Jahr 2016 hat sich durch diese Massnahmen eine Kostenersparnis von rund 178 Millionen Franken ergeben. Das entspricht einer Ersparnis von 470 ganzen IV-Renten. Demgegenüber stehen 8 Millionen Franken, die für die Missbrauchsbekämpfung aufgewendet wurden. Trotz diesen Kosten hält das BSV fest, «dass die massiv überwiegende Mehrheit der Versicherten sich korrekt verhält und ihre Leistungen zu Recht bezieht». Innerhalb der Missbrauchsfälle ist ausserdem zu unterscheiden zwischen absichtlichen und nicht vorsätzlichen Fällen. Nicht in allen dieser Fälle handelt es sich im juristischen Sinne um Betrug.

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