Publiziert am: 14.08.2020

Nicht allzu mutig

Mehrwertsteuer – Der Bundesrat schlägt eine Teilrevision von Mehrwertsteuergesetz und -verordnung vor. Das ist im Interesse der KMU, aber ...

Die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung haben Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit auch auf die Mehrwertsteuer. Um die mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten zu beseitigen, muss die Mehrwertsteuer revidiert werden. Im Rahmen dieser Vernehmlassung setzt der Bundesrat auch eine Reihe parlamentarischer Vorstösse um.

Revision der Mehrwertsteuer

Das Mehrwertsteuergesetz aus dem Jahr 2009 (MWSTG) wurde vollständig überarbeitet. Damals war sogar die Rede davon, einen Einheitssteuersatz einzuführen, was heftige parlamentarische Debatten auslöste. Diese Vorlage ist zwar gescheitert; doch mit der Dynamik, die eine solche Einführung mit sich bringen würde, bleibt der Einheitssteuersatz ein geeignetes Instrument zur Vereinfachung des Schweizer Steuersystems und zur Ankurbelung der Wirtschaft. Zunächst jedoch schlägt der Bundesrat eine Teilrevision vor, um die Mehrwertsteuer an die sich verändernden Bedingungen anzupassen.

Plattformen besteuern – auch Airbnb und Booking?

Im Bereich des Versandhandels sollen künftig digitale Plattformen wie Internet-Marktplätze umfassend besteuert werden und nicht mehr die Unternehmen, die ihre Produkte über diese Plattformen vertreiben. Mit der Gesetzesänderung zur Besteuerung dieser Plattformen sollen einerseits die bedeutenden Verluste bei den Mehrwertsteuereinnahmen wettgemacht und andererseits die mehrwertsteuerbedingten Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen beseitigt werden.

Ein jetzt steuerpflichtiges Versandhandelsunternehmen, das seine Produkte nur über E-Plattformen vertreibt oder das mit kleinen Direktsendungen an Kunden in der Schweiz weniger als 100 000 Franken pro Jahr Umsatz erzielt, wird mit Inkrafttreten der Besteuerung der Plattformen von der Mehrwertsteuer befreit.

Doch wie sieht es mit den Plattformen in der Hotelbranche aus? Warum sollten Dienstleistungsplattformen wie Airbnb oder Booking nicht auch besteuert werden? In kommenden Parlamentsdebatten werden diese Unterschiede sicherlich zur Sprache kommen.

Mehr Rechtssicherheit

Zur Vereinfachung des administrativen Aufwandes von Unternehmen und Verwaltungen wird die Möglichkeit einer jährlichen Abrechnung mit Vorauszahlung eingeführt. Des Weiteren unterliegen grenzüberschreitende Lieferungen an steuerpflichtige Personen künftig generell der Bezugssteuer, wenn der Ort der Lieferung innerhalb der Schweiz liegt. Dies wird für mehr Rechtssicherheit und eine Verringerung der gebundenen Mittel sorgen.

Die Vorlage setzt zudem folgende Motionen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates um: «Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel» (18.4205) «Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen» (17.3657), «Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben» (16.3431) und «Keine Behinderung der hausärztlich koordinierten Versorgung durch den Fiskus» (19.3892).

Einheitssteuersatz muss Ziel sein

Insgesamt vertritt die Vorlage die Interessen der KMU, doch erst die Einigung auf einen Einheitssteuersatz wird einen wirklichen Fortschritt bringen.

Die Einführung eines Einheitssteuersatzes und die Beseitigung eines grossen Teils der Ausnahmeregelungen würden den Verwaltungsaufwand für Unternehmen wirksam verringern. Mit der Einführung eines Einheitssteuersatzes würde zudem die Nutzung digitaler Lösungen durch Touristen in den Bereichen Einfuhrsteuer und steuerfreie Einkäufe erleichtert.

Alexa Krattinger,

Ressortleiterin sgv

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