Publiziert am: 06.12.2017

Nicht auf Kosten der KMU

Steuervorlage 17 – Die SV17 braucht es nicht wegen der KMU. Und trotzdem sollen nach dem Willen des Bundesrates die KMU die Zeche bezahlen. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist das inakzeptabel.

Es sind die grossen Unternehmen, die von steuerlichen Sonderrechten profitieren sowie die Kantone, die rasch eine Steuerreform 17 (SV17) benötigen, nicht die KMU. Dennoch sollen, geht es nach dem Willen des Bundesrats, die KMU die Zeche dafür bezahlen. Mit einer höheren Teilbesteuerung der Dividenden sowie mit Kinderzulagen sollen die KMU die Reform finanzieren. Der sgv lehnt die Massnahmen zur Gegenfinanzierung der SV17, die auf dem Rücken der KMU erfolgen, kategorisch ab. Die Steuerautonomie der Kantone muss gewahrt werden.

Grosse profitieren, Kleine zahlen

Lauftext «Die SV17 ist nach wie vor eine komplexe Reform, die primär für Gesellschaften gemacht ist, die von steuerlichen Sonderregelungen profitieren», hält sgv-Präsident Jean-François Rime fest. Daher sollten die Nebenwirkungen der in diesem Paket beschlossenen steuerlichen Massnahmen und Massnahmen der Gegenfinanzierung – also die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden und die Erhöhung der Familienzulagen – die KMU nicht benachteiligen, so der Freiburger SVP-Nationalrat Rime.

Doch genau dies sind die Auswirkungen des vorliegenden Reformvorschlags. Die KMU und mit ihnen der Mittelstand sollen diese Reform bezahlen. «Mit dem Argument, der ganze Wirtschaftsstandort Schweiz nehme Schaden, sollen KMU die Last praktisch alleine tragen», kritisiert auch FDP-Nationalrat und sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. «Die SV17 greift mit der Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden die Errungenschaften der USR II an. Dadurch werden in erster Linie Unternehmensinhaber oder Aktionäre von KMU und Familienunternehmen benachteiligt.» Der sgv lehnt die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden sowohl auf Kantons- als auch auf Bundesebene aus diesen Gründen entschieden ab.

«Nicht die KMU haben profitiert»

«Die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden zu akzeptieren, hiesse die Errungenschaften im Rahmen der USR II für die KMU wieder abzuschaffen», sagt die Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger. Die Präsidentin von TreuhandSuisse weiter: «Wenn die KMU das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft darstellen und die Interessen des Wirtschaftsstandorts Schweiz zentral sind, dann müssen ein einfaches Steuersystem und niedrige Steuersätze beibehalten werden, wie dies die USR II seit 2009 für die KMU gewährleistet.» Die SV17, die in erster Linie die Steuerkonditionen der Unternehmen stärken will, die von fiskalischen Sonderregelungen profitieren, nehme vor allem die KMU in die Pflicht. «Aber nicht die KMU haben seit den 90er Jahren von Steuerprivilegien profitiert», stellt sgv-Vorstandsmitglied Schneeberger klar. «Daher sollten sie auch nicht den Preis für den vorliegenden Entwurf bezahlen müssen.»

«Wieder ein Zückerchen für die Linke»

Die Erhöhung der Familienzulagen um 30 Franken ist die zweite Massnahme der Gegenfinanzierung der SV17, die sich direkt auf alle KMU auswirkt. Diese Massnahmen fallen unter die Sozialpolitik, nicht unter die Steuerpolitik. Der sgv lehnt die Erhöhung der Familienzulagen ebenso ab wie die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden.

«Mit diesen 30 Franken wird einmal mehr – völlig sachfremd und rein politisch motiviert – ein ‘Zückerchen’ für die Linke in eine Vorlage gepackt», sagt die Aargauer SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger. Das sgv-Vorstandsmitglied weiter: «Es ist schon heute absehbar, dass die Linken bald im Rahmen der künftigen Beratungen eine Erhöhung um 100 Franken verlangen werden.» Eine derart kleine Massnahme mache multinationalen Unternehmen keine Angst, so Flückiger. «Unseren KMU dagegen, die bereits der Dividendenbesteuerung unterliegen, wird es kaum gefallen, ein weiteres Mal zur Kasse gebeten zu werden. Überhaupt: eine Steuerreform auf dem Buckel der KMU und des Gewerbes, da sage ich klipp und klar: Ohne mich!»

Kantone müssen flexibel bleiben

Finanzminister Ueli Maurer wird also noch viele Korrekturarbeit leisten müssen, wenn er dem Gewerbe eine Steuerreform schmackhaft machen will. Zur Erinnerung: Die Unternehmenssteuerreform III wurde abgelehnt, weil der Mittelstand zu stark belastet wurde. In der jetzigen Form ist die SV17 in erster Linie eine einzige Belastung des Mittelstandes und der KMU – und respektiert damit den Volkswillen nicht.

Wichtig bleibt: Die Kantone müssen die SV17 flexibel umsetzen können. Die finanzielle und steuerliche Autonomie der Kantone muss gewahrt bleiben. Auch in dieser Hinsicht ist die SV17 nach Ansicht des sgv ungenügend. Sie kann weder direkt noch indirekt eine materielle Angleichung der Teilbesteuerung von Dividenden fordern oder die Patentbox in allen Kantonen vorschreiben, ohne die Steuerautonomie der Kantone stark zu beeinträchtigen. Dies darf nicht geschehen. Denn es ist essentiell, dass die Kantone die fiskalischen Massnahmen (Patentbox, Abzug für sichere Finanzierung usw.) entsprechend ihren kantonalen Besonderheiten frei wählen können.

Kr/En

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