Publiziert am: 17.10.2014

Nur kalte Betten ins Visier nehmen

ZWEITWOHnUNGSGESETZ – Eine massvolle und wirtschaftsfreundliche Umsetzung, wie sie der Ständerat verfolgt, ist unerlässlich. 
Nur so haben Tourismusregionen noch Entwicklungsperspektiven.

Die erste Schlacht ist geschlagen: Der Ständerat hat in der Herbstsession 2014 das Zweitwohnungsverbot gegenüber der bundesrätlichen Vorlage in einigen Punkten aufgeweicht. Dies bei Umbauten in Zweitwohnungen oder bei Ausnahmen für die Hotellerie. Darauf ertönte jedoch schnell der Vorwurf, der Ständerat missachte den Volkswillen, und die Initianten drohten bereits mit dem Referendum. Stimmt diese Unterstellung? Nein, denn die Zweitwohnungsinitiative richtete sich ganz klar gegen die kalten und nicht gegen die warmen Betten und beabsichtigte sicher nicht, die Berggebiete und Tourismusregionen abzustrafen. Es ist daher zu hoffen, dass die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Nationalrates in ihren Beratungen der liberalen Linie des Ständerates folgt.

Volkswillen respektiert

Zu Recht wird bei der Umsetzung von Initiativen immer wieder die Respektierung des Volkswillens verlangt. Dabei ist jedoch nicht nur auf den Wortlaut, sondern auch auf die explizite und implizite Zielsetzung hinzuweisen. Den Initianten ging es in diesem konkreten Fall nicht primär darum, was mit bereits bestehenden Gebäuden zu geschehen hat, sondern sie wollten den Bau neuer kalter Betten im Grünen verhindern. Mit anderen Worten galt ihr Kampf ganz klar der Zersiedlung und nicht der baulichen Entwicklung gegen innen und der Verdichtung. Die Beschlüsse des Ständerates respektieren diesen Volkswillen, denn die Ausnahmen und Aufweichungen der Gesetzesbestimmungen betreffen nur bereits bestehende Gebäude, die sonst bei Wegfall der ursprünglichen Nutzung verlottern würden. Dies dürfte kaum im Interesse der Initianten sein.

Angst ist ein schlechter Ratgeber

Die Initianten haben bereits mit dem Referendum gedroht, weil das Zweitwohnungsgesetz zu viele Ausnahmen vorsehe. Die eidgenössischen Räte sind gut beraten, ihren Weg zu gehen, keine falschen Konzessionen zu machen und sich nicht erpressen zu lassen. Die Geschichte hat es gezeigt: Angst ist ein schlechter Ratgeber. Zudem ist es sehr unwahrscheinlich, dass das Volk ein zweites Mal die Berggebiete und Tourismusregionen mit einer solch restriktiven Gesetzgebung abstrafen würde. Oder soll etwa in Zukunft auch den Bewohnern des Mittellandes der Umbau und die Erweiterung ihrer bestehenden Wohnungen verboten werden? Gesagt werden muss an dieser Stelle auch, dass die Gegner sicher früher und engagierter in den Kampf steigen und sich nicht noch einmal auf dem linken Fuss erwischen lassen würden.

«Entwicklungsper-spektiven fÜr Berggebiete und Tourismusregionen.»

Im Interesse einer räumlich ausgewogenen Wirtschaftsentwicklung ist eine massvolle und wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative unerlässlich. Mit einer zu restriktiven Auslegung mit Umnutzungsverboten, die bis zu einer teilweisen Enteignung führen, werden die hehren Ziele der Initiative – Kampf den kalten Betten – nicht erreicht, dafür wird aber in den Randregionen grosser Schaden angerichtet. Deshalb wäre die UREK des Nationalrates gut beraten, die Beschlüsse des Ständerates zu übernehmen und die Möglichkeit wieder aufzunehmen, unrentable Hotels in Zweitwohnungen umzubauen. Es muss alles unternommen werden, damit auch die Berggebiete und Tourismusregionen noch Entwicklungsperspektiven haben und nicht zu einer B-Schweiz und reinen Naturreservaten degradiert werden.

Rudolf Horber,

Ressortleiter sgv

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