Publiziert am: 12.05.2021

Oft sind Basics die Probleme

GRUNDKOMPETENZEN – Mit dem Förderschwerpunkt «Einfach besser! … am Arbeitsplatz» unterstützt der Bund Weiterbildungen von Arbeitnehmenden. Das neu überarbeitete Angebot ist jetzt noch besser auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten.

Die Anleitung der neuen Maschine verstehen, Rapporte lesen und schreiben, Rabatte ausrechnen oder den Computer bedienen: Für Personen, die Mühe in der Sprache, beim Rechnen oder im Umgang mit digitalen Technologien haben, können alltägliche Arbeitssituationen zur Herausforderung werden.

Damit sie für heutige und künftige Herausforderungen am Arbeitsplatz fit bleiben, fördern Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt unter dem Label «Einfach besser! … am Arbeitsplatz» gemeinsam die Grundkompetenzen. «Der Förderschwerpunkt richtet sich an alle Branchen und Betriebe, die beispielsweise feststellen, dass es im Betrieb Probleme gibt mit dem Verstehen von Einsatzplänen oder schriftlichen Arbeitsanweisungen, mit Bestellungen entgegennehmen, Dosierungsanweisungen befolgen und so weiter», konkretisiert Projektleiterin Theres Kuratli das breit angelegte Programm. Häufig seien Qualitätsprobleme oder mangelnde Effizienz darauf zurückzuführen, dass es an Grundkompetenzen mangle. Es hapert also beispielsweise in den Bereichen Lesen, Schreiben, lokale Sprache, Mathematik oder im Umgang mit Computer, Tablet und Co.

Grundlegende Probleme nicht immer offensichtlich

Betriebsinterne Weiterbildungen gehören ebenso zum Programm wie massgeschneiderte Kurse externer Anbieter. «Der Betrieb selber definiert, welche Probleme der Kurs angehen soll und entwickelt ihn zusammen mit einem externen Anbieter», erklärt Kuratli. «So kann in kurzer Zeit zielgenau viel Wirkung erzielt werden.»

Da neu auch Kurse für Kleinstgruppen mit mindestens drei Teilnehmenden möglich sind, ist das Angebot auch sehr gut auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten. Gerade in kleineren Betrieben sind es häufig einzelne Personen, die man gezielt in einem Bereich fördern möchte. «Auch lokale Gewerbeverbände können Gesuche einreichen, wenn sie feststellen, dass lokale KMU von ähnlichen Problemen betroffen sind», ergänzt Kuratli. So können Gewerbeverband und Bildungsanbieter gemeinsam eine massgeschneiderte Weiterbildung anbieten.

Auch eine interessante Anekdote hat die Projektleiterin auf Lager: «Verschiedene Kursanbieter und Firmen haben uns zurückgemeldet, dass gerade Computerkenntnisse tendenziell überschätzt werden.» So würden nämlich viele Mitarbeitende – darunter auch solche, die den ganzen Tag am Computer arbeiten – ihren Computer als «Schreibmaschine» benützen. «Mit dem Resultat, dass sie zum Beispiel bei einer Umstellung auf neuere Softwareprodukte überfordert sind, weil sie sich nicht mehr orientieren können.» Das Beispiel zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, zuerst die Situation zu analysieren, damit man den wahren Gründen von Ineffizienz und Qualitätsverlusten richtig begegnen kann.

Weiterbildung gilt als Arbeitszeit

Die Kurse dauern zwischen 20 und 40 Lektionen. «Die Kursteilnahme gilt als Arbeitszeit», betont Kuratli. Zwar könne der Kurs aus organisatorischen Gründen auch ausserhalb der normalen Betriebszeiten stattfinden, präzisiert die Projektleiterin. «Hauptsache, die entsprechende Zeit wird gutgeschrieben respektive ausbezahlt.»

Zwar benötige es für die Betriebe Zeit, um die Weiterbildungen mit den Arbeitseinsätzen der Mitarbeitenden zu planen, und bei ebendiesen sei es auch nicht immer einfach, sie für eine Weiterbildung zu motivieren, gesteht Kuratli. «Wenn diese Hindernisse dann aber einmal überwunden sind, fallen die Rückmeldungen von Betrieben wie auch den Mitarbeitenden sehr positiv aus», freut sie sich.

Gesuche für finanzielle Unterstützung können Betriebe und Branchenverbände beim SBFI oder beim Standortkanton stellen. Die Unterstützung erfolgt über eine Pau­schale von 15 Franken pro Lektion und teilnehmendem Arbeitnehmenden. Für die Entwicklung einer neuen Massnahme kann unabhängig von deren Länge zudem ein Pauschalbeitrag von bis zu 3000 Franken geltend gemacht werden. uhl

www.besser-jetzt.ch/arbeitsplatz.

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