Publiziert am: 19.03.2021

Reform ist wieder auf Kurs

AHV-REVISION – Einheitliches Rentenalter 65, moderatere Abfederungsmassnahmen und drei zusätzliche Mehrwertsteuerpromille: Der Ständerat macht die AHV-Reform wieder mehrheitsfähig.

Die Demographie macht unserer Altersvorsorge schwer zu schaffen. Trotz zweier Milliarden Franken an Zusatzeinnahmen aus der STAF-Vorlage rechnet die AHV bereits im laufenden Jahr wieder mit einem negativen Umlageergebnis. Ohne weitere Reformen wird das jährliche Defizit der AHV bis in zehn Jahren auf über fünf Milliarden Franken anwachsen.

Eine nächste, rasch greifende AHV-Reform ist unumgänglich. Diese muss ausgewogen sein. Es wird zu einigen unvermeidbaren Mehreinnahmen kommen. Aber es sind auch zwingend Einsparungen notwendig. Ohne eine gewisse Opfersymmetrie wird die Vorlage entweder im Parlament oder an der Urne scheitern.

FragwĂĽrdige Abfederungen

Als Erstrat hat der Ständerat am Montag eine Reform der AHV verabschiedet, welche deren Finanzen mittelfristig ins Lot bringen soll. Ein Kernelement der Vorlage ist die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Nicht zuletzt aufgrund der deutlich höheren Lebenserwartung der Frauen ist dieser Schritt längst fällig.

Angesichts der düsteren Finanzperspektiven der AHV wäre es wichtig, jeden eingesparten Franken uneingeschränkt zur langfristigen Sicherung unserer staatlichen Altersvorsorge einzusetzen. Der Ständerat sieht das anders. Während einer Übergangsphase von neun Jahren sollen die Auswirkungen der Erhöhung des Frauenrentenalters abgefedert werden. Dazu sollen jährlich gut 400 Millionen Franken eingesetzt werden. Eigentlich unnötig, findet der sgv. Im Sinne eines tragfähigen Kompromisses können Kompensationsmassnahmen in dieser Grössenordnung aber gerade noch so mitgetragen werden.

Ständerat korrigiert Kommission

Bei zwei wichtigen Punkten ist der Ständerat von den Anträgen seiner vorberatenden Kommission abgewichen. So will er auf die Erhöhung des Ehepaarplafonds verzichten. Das ist eine ganz entscheidende Kursänderung. Denn die Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent hätte jährliche Mehrkosten von 650 Millionen Franken zur Folge gehabt. In Kombination mit anderen Korrekturen wären praktisch sämtliche Einsparungen zunichte gemacht worden. Aus finanzieller Sicht wäre das ein Desaster. Aber auch aus sachlicher Optik drängt sich keine Korrektur auf. Es trifft zwar zu, dass Ehepaare aus dem mittleren und oberen Einkommenssegment einen «Rentendeckel» hinzunehmen haben, der für Unverheiratete nicht gilt. Dafür kommen Ehepaare in den Genuss einiger AHV-Privilegien (Beitragserleichterungen, Witwen- und Witwerrenten, Rentenzuschläge, Möglichkeit der gegenseitigen Aufbesserung der Individualrente), die mehr wert sind als die Einbussen. Die viel beschworene Heiratsstrafe gibt es in der AHV nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Ehepaare profitieren im heutigen AHV-System von einem Bonus, der einige 100 Millionen Franken wert ist.

Die zweite massgebliche Korrektur ist aus gewerblicher Sicht noch wichtiger: Abweichend vom Bundesrat und seiner vorberatenden Kommission will der Ständerat die Mehrwertsteuersätze nicht um 0,7, sondern «bloss» um 0,3 Prozent erhöhen. Auch das ist für die Konsumenten und die Betriebe bereits schmerzhaft. Auch das drosselt den Konsum und dämpft den Wirtschaftsgang. Im Rahmen der eingeforderten Opfersymmetrie kann der sgv einer Mehrwertsteuererhöhung um drei Promille aber als grösstmöglichem Entgegenkommen gerade noch zustimmen.

Ja, aus gewerblicher Sicht könnte man sich eine vorteilhaftere AHV-Reform vorstellen. Aus übergeordneter Warte darf man dem Ständerat aber attestieren, dass er etliche weise Entscheide gefällt hat. Bleibt zu hoffen, dass die Reform im Nationalrat, der als Nächstes am Zuge ist, auf Kurs bleibt.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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