Publiziert am: 08.09.2017

Reine Gesichtswahrung

ERNÄHRUNGSSICHERHEIT – Der Gegenvorschlag zur Initiative ist eine Alibi-Übung. Er zementiert die Landwirtschaftspolitik und liefert die Basis für Forderungen nach noch mehr Geld.

Stellen Sie sich vor, Sie vertreten eine Branche in Bern. Diese Branche hat seit über 20 Jahren fast alle ihre Anliegen durchgebracht und sichert sich pro Betrieb direkte oder indirekte Unterstützung von über 100 000 Franken. Stellen Sie sich weiter vor, diese Branche reiche nun eine Initiative ein. Diese Initiative – so behaupten die Branchenvertreter – habe keinerlei gesetzliche Konsequenzen, wenn sie angenommen wird.

Allerdings weist die Initiative einige handwerkliche Fehler auf. Nun, da der Verband, den Sie vertreten, über eine solide Mehrheit verfügt, werden diese handwerklichen Fehler vom Parlament geflissentlich korrigiert und das Anliegen in Form eines Gegenvorschlages neu präsentiert. Allein, der Gegenvorschlag ist – genauso wie die Initiative – lediglich eine Wiederholung von Inhalten, die bereits heute in der Verfassung stehen.

Eine reine Alibi-Übung

Damit entlarvt sich der Gegenvorschlag selbst. Er ist zu einer Alibi-Übung ver­kommen mit dem einzigen Ziel, dass der Bauernverband sein Gesicht wahren kann, indem er seine eigene Initiative zurückzieht. Wenn das so zutrifft, müsste jeder vernünftige Bürger Sie als Branchenvertreter doch fragen: Warum tut Ihre Branche so etwas? Eine Initiative einzureichen und einen Abstimmungskampf zu führen kostet schliesslich viel Geld; schätzungsweise 10 Millionen Franken. Und das alles, ohne dass für Ihre Branche dabei etwas herausschaut?

Schlicht zu viel Geld

Drei Gründe liegen auf der Hand: Erstens hat die Branche, konkret der Bauern­verband, offenkundig zu viel Geld, sonst könnte er sich einen so teuren Leerlauf schlicht nicht leisten. Zweitens will der Verband mit der Initiative von internen Meinungsverschiedenheiten ablenken und nach aussen geeint auftreten. Denn gewisse kantonale Bauernverbände waren durchaus unzufrieden mit der beschlossenen Agrarpolitik 2014–17 und wollten ein Referendum ergreifen. Um sie ruhigzustellen, hat man ihnen diese inhaltslose Initiative versprochen. Gewisse Sektionen durchschauen aber das Spiel des Bauernverbandspräsidenten. Unter der Oberfläche brodelt es gewaltig.

Kampf um Deutungshoheit

Diese beiden Begründungen brauchen den Stimmbürger nicht weiter zu kümmern. Umso mehr aber der dritte Grund, der sich hinter der Initiative verbirgt. Mit dieser Abstimmung will der Bauernverband nicht weniger als die alleinige Deutungshoheit über die Schweizerische Landwirtschaftspolitik erringen. Denn im Kern bedeutete eine Annahme der Vorlage, dass der Bauernverband künftig fordern kann, was immer er will. Er wird auf diese Volksabstimmung verweisen, den Volkswillen heraufbeschwören und verlangen, dass wir im Parlament sämtliche Anträge des Bauernverbandes durchwinken und die entsprechenden Gelder dafür abnicken.

Nein zu Machtdemonstration

Landwirtschaftspolitik wird damit zur Machtdemonstration des Bauernverbandes. Eine bedürfnisorientierte, vernünftige Verteilung von Bundesmitteln, die nötig ist, um den Strukturwandel abzufedern, wird verunmöglicht. Stattdessen wird weiter fleissig Geld verteilt, damit alles so bleiben kann, wie es ist.

Der vorgeschlagene Verfassungsartikel zementiert die heutige Landwirtschafts­politik, die auf Produzenten fokussiert, und liefert den Bauern die Basis, um noch mehr Geld aus der Bundeskasse zu fordern. Das führt zu höheren Kosten für die Steuerzahler, höheren Preisen für die Konsumenten und mehr landwirtschaftlichen Immissionen für die Wohnbevölkerung. Eine Initiative, die nichts anderes ist als eine reine Machtdemonstration der Bauern, ist klar abzulehnen.

Ruedi Noser, 
Ständerat FDP/ZH

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