Publiziert am: 10.03.2017

Scheitern keine Katastrophe

Altersvorsorge 2020 – Angesichts der verhärteten Fronten droht der Altersreform ein Scheitern. 
Das wäre schade – aber nicht das Ende der Welt. Der sgv hat einen vielversprechenden Plan B.

Den eidgenössischen Räten bleibt noch genau eine Woche Zeit, um sich bei der Reform der Altersvorsorge 2020 zu finden. Bis am 17. März muss die Vorlage unter Dach und Fach sein, da nur so die auslaufenden 0,3 Mehrwertsteuerprozente aus der IV-Zusatzfinanzierung nahtlos in die AHV überführt werden können.

Die Differenzen zwischen den Räten sind nach wie vor erheblich. Der Ständerat will die AHV zulasten der zweiten Säule ausbauen und alle Neurenten dem Giesskannenprinzip folgend um siebzig Franken erhöhen. Zur Finanzierung müsste die Mehrwertsteuer um ein ganzes und die Lohnbeiträge um 0,3 Prozent erhöht werden. Der Nationalrat will die Folgen der Umwandlungssatzsenkung ausschliesslich in der 2. Säule kompensieren. Dieser Ansatz ist ordnungspolitisch korrekt und gesamthaft günstiger.

Wenig Kompromissbereitschaft

Die Befürworter der beiden Lösungsansätze zeigten sich bisher wenig kompromissbereit. Bleibt es dabei, wird sich die Fassung des Ständerats durchsetzen, da dieses Lager in der Einigungskonferenz über mehr Sitze verfügt. Im Trockenen wäre die Vorlage damit aber noch lange nicht. Da die Ausgabenbremse gelockert werden muss, bedarf es eines qualifizierten Mehrs. Stösst die Vorlage tatsächlich auf die Zustimmung von mindestens 101 Nationalräten, dürfte sie anschliessend mittels Referendum bekämpft werden. Da die Altersreform extrem teuer ist und eine grosse Angriffsfläche bietet, ist ein Scheitern im Falle eines Urnengangs fast schon vorprogrammiert.

Der Plan B

Die Befürworter der Ständeratslösung versuchen, die Altersvorsorge 2020 als alternativlos darzustellen. Dem ist aber nicht so. Ein Scheitern wäre zwar bedauerlich, aber keine Katastrophe. Wie der vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv entworfene Plan B aufzeigt, gibt es einfachere und günstigere Lösungen. Ein ausgewogenes Minimalpaket AHV müsste ein einheitliches Rentenalter 65, eine halbprozentige Mehrwertsteuererhöhung sowie gewisse Koordinationsbestimmungen enthalten. Ein entschlacktes BVG-Paket bestünde aus einem Mindestumwandlungssatz von 6,0 Prozent sowie finanziell verkraftbaren Kompensationsmassnahmen. Die Gesamtkosten wären spürbar tiefer als bei der Ständeratsvariante. Umsetzbar wäre der Plan B bis spätestens 2021.

Noch besteht Hoffnung...

Noch hofft der sgv auf eine geglückte Altersreform 2020. Unnötig unter Druck setzen lässt er sich aber nicht. Denn ein Scheitern der Berset-Reform wäre kein Desaster. Es gibt durchaus einen Plan B, der vorteilhaft und rasch umsetzbar wäre.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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