Publiziert am: 18.03.2022

Schneller, innovativer und sicherer

FACHKRÄFTE – Der Bundesrat hat Massnahmen zur verbesserten Zulassung von qualifizierten Erwerbstätigen aus Drittstaaten beschlossen. Über Weisungen sollen sie rasch umgesetzt werden.

Die Wirtschaft in der Schweiz wird angesichts der demografischen Entwicklung, der fortschreitenden Digitalisierung und dem zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte auch künftig auf ausländische Fachkräfte angewiesen sein. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich deshalb für den Abbau administrativer Hürden bei der Zuwanderung aus Drittstaaten ein.

Im Rahmen eines Austausches mit dem Staatssekretariat für Migration hat der sgv seine Forderungen für eine Flexibilisierung bei der Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten eingebracht. Hintergrund ist ein Postulat von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS), das Massnahmen fordert, die den Abbau administrativer Hürden zum Ziel haben, Prozessbeschleunigungen ermöglichen, die Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft stärken und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöhen.

Umgesetzte Massnahmen

Der Bundesrat hat nun eine Reihe von Massnahmen zur Optimierung der Zulassung von qualifizierten Erwerbstätigen aus Drittstaaten beschlossen. Über Weisungen werden gewisse Massnahmen zeitnah direkt umgesetzt.

Die wichtigsten Punkte dabei sind: Bei Berufen mit nachweislich starkem Fachkräftemangel soll darauf verzichtet werden, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob das inländische Fachkräftepotenzial ausgeschöpft worden ist. Personen in qualifizierten Tätigkeiten mit ausgewiesenem Fachkräftemangel sollen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können, auch wenn sie keine akademische Bildung vorweisen können. Bislang ist das nur bei Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen möglich gewesen. Eine weitere Massnahme soll den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung beinhalten.

Veränderungen am Kontingentssystem in Prüfung

Einer näheren Überprüfung unterzogen werden sollen ausserdem eine Erhöhung der Kontingente, die Umverteilung der Kontingente zu den Kantonen, ein schweizweiter Kontingentspool, eine verstärkt evidenzbasierte Kontingentsfestlegung und die Verfahrensbeschleunigung. Das unterstützt der sgv.

Keine Branchenkontingente

Im Rahmen der Konsultation hat sich der sgv erfolgreich gegen Branchenkontingente gewehrt. Der Bundesrat sieht von dieser Massnahme ab – sie hätte bloss zu Abgrenzungsfragen und zu Spannungen innerhalb der Branchen geführt.

Erweiterungen bzw. eine Flexibilisierung des Zulassungssystems für Drittstaatenangehörige hat der sgv jedoch immer unterstützt. Er hätte sich sogar vorstellen können, vom Kontingentssystem abzukehren und nur auf den strengen Qualifikationskriterien zu basieren.

Um den Bedürfnissen der Wirtschaft mittelfristig weiter entgegenzukommen und die Prozesse zu vereinfachen, ist es richtig, punktuelle Optimierungen vorzunehmen. Dadurch erhalten die auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesenen Firmen mehr Spielraum.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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