Publiziert am: 19.03.2021

Schritt zu noch mehr Staat?

MEDIENGESETZ – Bei der Medien­förderung zeigt sich der Nationalrat freigiebig. Von den millionenschweren Massnahmen profitieren Printmedien, die Mitglieder- und Stiftungs­presse, Onlinemedien, Nachrichtenagenturen und die Medienausbildung.

In der Corona-Krise werden die Medien von der Politik besonders umsorgt. Nachdem die Medien Corona-bedingt bereits Unterstützung erhalten, will der Bundesrat mit seiner Botschaft «Zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien» in allen Regionen und Sprachregionen «attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot» schaffen, damit die Medien ihre «Wächterfunktion» auch in Zukunft wahrnehmen können.

Hinter diesen blumigen Worten verbirgt sich ein buntes Gemisch von bekannten und neuen Fördertatbeständen. Von den millionenschweren Massnahmen profitieren Printmedien, die Mitglieder- und Stiftungspresse, Onlinemedien, Nachrichtenagenturen und die Medienausbildung.

Drei Schwerpunkte

Erstens wird die indirekte Presseförderung für die Regional- und Lokalpresse ausgebaut. Die geltende Auflagenobergrenze und das Kopfblattkriterium sollen aufgehoben und die Zustellermässigung pro Exemplar erhöht werden. Der jährliche Beitrag aus den allgemeinen Bundesmitteln soll von 30 auf 50 Millionen Franken erhöht werden. Gemäss Bundesrat soll die Mitglieder- und Stiftungspresse unverändert mit jährlich 20 Millionen Franken unterstützt werden.

«JE MEHR DER STAAT BEZAHLT, DESTO GRÖSSER DIE ABHÄNGIGKEIT VON IHM.»

Über eine Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sollen die bestehenden allgemeinen Massnahmen zur Medienförderung ausgebaut werden. Namentlich handelt es sich um die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen sowie um IT-Investitionen.

Drittens sollen mit der Schaffung eines neuen Bundesgesetzes Onlinemedien einen Beitrag erhalten, sofern sie mit ihren Medienangeboten Publikumseinnahmen erzielen können.

Zankapfel Onlinemedien

Nachdem der Ständerat in der Sommersession vergangenen Jahres noch eine Onlinemedienförderung abgelehnt hat und die Vorlage auftrennen wollte, hat der Nationalrat in der eben zu Ende gegangenen Frühjahrssession 30 Millionen Franken gesprochen. Im Rahmen der indirekten Medienförderung wollen der Nationalrat wie der Ständerat 40 Millionen für die Früh- und Sonntagszustellung von Printmedien durch Private ausgeben. Die Beiträge an die Ermässigung der Postzustelltarife für abonnierte Zeitungen werden von 30 auf 50 Millionen Franken erhöht. Insgesamt fliessen direkt oder indirekt 120 Millionen Franken zusätzlich zu den Medien. 30 statt 20 Millionen gibt es für die Mitglieder- und Stiftungspresse, die über verbilligte Posttaxen verstärkt unterstützt werden soll.

Indirekt ja – direkt nein

Der Schweizerische Gewerbeverband hat die indirekte Presseförderung über die Verbilligung der Posttarife immer unterstützt. Die Verbandsmedien des sgv – wie viele andere Verbandsorgane – profitieren ebenfalls von den verbilligten Zustelltaxen. Hingegen lehnt der sgv einen neuen Fördertatbestand für elektronische Medien und damit eine direkte Förderung aus ordnungspolitischen Gründen ab. Wo der Staat direkte Leistungen ausrichtet, nimmt die Abhängigkeit zu – und damit der Druck hin zu mehr staatlicher Kontrolle. Mit der Schaffung eines neuen Gesetzes zur Förderung von Onlinemedien ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Begehrlichkeiten zunehmen werden.

Entscheid voraussichtlich in der Sommersession

Da immer noch Differenzen zwischen den Beschlüssen des National- und des Ständerates bestehen, kommt die Vorlage in der Sommersession wieder in den Ständerat. Die neuen Bestimmungen dürften frühestens 2023 in Kraft treten. Bereits umgesetzt ist eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes, die die Doppelbelastung der Arbeitsgemeinschaften durch die Mediensteuer verhindert.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

Meist Gelesen