Publiziert am: 25.03.2021

sgv-Einsatz wirkt

SESSIONSBILANZ SGV – Von der AHV-Revision über die Heiratsstrafe bis zu Kurz­arbeits­ent­schädigungen und der Finanzierung der Berufsbildung: Der sgv konnte in der Frühlingssession Erfolge verbuchen.

Nach einer intensiven Frühlingssession der eidgenössischen Räte zieht der Schweizerische Gewerbeverband Bilanz über Erfolge und Misserfolge in seinen Kerngeschäften.

Im Bereich Sozialpolitik hat der Ständerat – wie vom sgv empfohlen – eine Motion zur Beseitigung der Heiratsstrafe in der AHV abgelehnt. Die Aufhebung des Ehepaarplafonds hätte jährliche Mehrkosten von über 1,5 Milliarden Franken zur Folge und würde die AHV-Finanzen vollends aus dem Lot bringen. Der damit einher gehende Leistungsausbau wäre sachlich nicht gerechtfertigt und schlicht nicht finanzierbar. Folglich wird sich der sgv weiterhin gegen eine Erhöhung des heutigen Ehepaarplafonds einsetzen.

Im Weiteren hat der Ständerat als Erstrat der AHV 21 zugestimmt, die eine schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters sowie weitere Flexibilisierungsschritte beim Rentenalter vorsieht. Die beschlossenen Abfederungsmassnahmen zugunsten der Frauen sind aus Sicht des sgv unnötig, können aber innerhalb einer Kompromisslösung mitgetragen werden. Wichtig ist, dass der Ständerat im Gegensatz zu seiner vorberatenden Kommission am heutigen Ehepaarplafonds festhält. Dies verhindert Mehrausgaben im Umfang von 650 Millionen Franken und erlaubt es, sich mit einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,3 Prozent zu begnügen (Bundesrat und Parlament beantragten 0,7 Prozent).

Der sgv wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat bei den wichtigsten Reformpunkten dem Ständerat folgt und die Mehrwertsteuererhöhung ebenfalls auf 0,3 Prozent beschränkt.

Nein zur 99%-Initiative

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die 99%-Initiative abgelehnt. Diese würde der Schweizer Wirtschaft zu 100% schaden. Der sgv wendet sich vehement gegen die Erhöhung der Besteuerung von Kapitaleinkommen.

Weiter hat der Ständerat – ganz im Sinne des sgv – eine Motion zur verstärkten Digitalisierung des Gesundheitswesens angenommen, während eine Motion zu einer höheren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für Einkommen bis zu 4000 Franken zurückgezogen wurde. Richtig, findet der sgv – Zweck der KAE ist in erster Linie, das Unternehmen zu entlasten, um die Arbeitsplätze vorübergehend zu sichern und nicht um ein existenzsicherndes Mindesteinkommen zu generieren.

Im schwierigen Umfeld von Covid-19 unterstützt der sgv Massnahmen zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen. Er begrüsst deshalb, dass der Nationalrat hat eine Motion der WAK-N zur Entlastung von der Coronavirus-Krise betroffenen Branchen angenommen hat. Unternehmen sollen ihre Verluste ab 2020 zehn statt sieben Jahre lang von der Steuer absetzen können.

Und nicht zuletzt hat der Nationalrat – entgegen dem Antrag des Bundesrates und wie vom sgv empfohlen – eine Kommissionsmotion der WBK-N angenommen, die eine bessere Steuerung und Planbarkeit in der Berufsbildungsfinanzierung fordert.

Covid-Gesetz fast unverändert

Als Misserfolg verbucht der sgv, dass im Covid-19-Gesetz Anpassungen bei den Härtefällen vom Nationalrat zwar angenommen, vom Ständerat aber wieder gestrichen wurden.

Und nicht zuletzt hat sgv-Präsident Fabio Regazzi einen Vorschlag für eine Neuauflage des Verordnungsvetos eingebracht.

www.sgv-usam.ch/sessionsbilanz

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