Publiziert am: 01.06.2018

sgv-Kritik betrifft die Fotos

Urheberrecht – Die Revision des Urheberrechts und damit die Anpassung ans digitale Zeitalter ist dringend und richtig. Der Gewerbeverband befürwortet denn auch weite Teile davon. Nicht zufrieden ist der sgv mit der Regelung zu den Lichtbildern – sie führt zu Verunsicherung und ist deshalb abzulehnen.

Mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes will der Bundesrat das Urheberrecht ans digitale Zeitalter ­anpassen. Die Vorlage bewegt. Rund 1200 Stellungnahmen auf über 10 000 Seiten gingen 2016 im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein. Trotz sehr unterschiedlicher Stellungnahmen einigte sich die AGUR12 (Arbeitsgruppe Urheberrecht 2012) auf eine Linie, die dem Gesetzesentwurf des Bundesrates entspricht, der gegenwärtig im Nationalrat behandelt wird.

Die wichtigsten Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen sind:

• Verwaiste Werke: Oft können solche Werke mit unbekannten oder unauffindbaren Rechteinhabern (z. B. in Bibliotheken) nicht rechtmässig genutzt werden, da die Zustimmung der Rechteinhaber nicht eingeholt werden kann. Die neue Regelung löst diese Problematik, indem sie die Nutzung von verwaisten Werken unter gewissen Voraussetzungen erlaubt.

• Wissenschaftsschranke: Texte und Bilder sind heute in grossen Mengen elektronisch verfügbar. Die Auswertung dieser Datenmengen erfolgt insbesondere im Bereich der Forschung vermehrt automatisiert, weil sich auf diese Weise leichter Querbezüge zwischen Informationen herstellen lassen. Diese Datenverarbeitungstechnik speichert automatisch eine Kopie der auszuwertenden Informationen auf einem gesonderten Server ab, nimmt also eine Vervielfältigung der Inhalte vor und greift damit in vielen Fällen in den Rechtsbereich der Urheberinnen und Urheber ein. Um die Forschung zu erleichtern und den Forschungsstandort Schweiz zu stärken, sollen die Urheberinnen und Urheber in Zukunft solche automatisch erstellten und für die Auswertung notwendigen Kopien nicht mehr verbieten können. Die Kopien können unentgeltlich gemacht werden, wenn sie hauptsächlich zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung angefertigt und abgespeichert werden. Die vergütungsfreie Wissenschaftsschranke für kommerzielle und nicht kommerzielle Forschung entlastet Firmen und Privatpersonen.

• Verzeichnisprivileg: Das Verzeichnisprivileg erlaubt eine erleichterte Nutzung der Bestände von öffent­lichen Bibliotheken, Museen und Archiven. Damit diese Institutionen den Inhalt ihrer Bestände in zeit­gemässer Form der Öffentlichkeit präsentieren können, sollen Online-Recherchen zusätzlich zur Autorin bzw. zum Autor, zum Titel und zur Bestandesnummer auch die Umschlagsseite, das Verzeichnis oder bei wissenschaftlichen Werken 
eine Zusammenfassung zeigen können.

• Schutz vor Piraterie: Wer als Hosting-Provider Anreize für Urheberrechtsverletzungen schafft, muss neu dafür sorgen, dass einmal von den eigenen Servern entfernte urheberrechtsverletzende Inhalte auch entfernt bleiben. Die Pflicht beschränkt sich lediglich auf Hosting-Provider, die eine besondere Ge-
fahr für Urheberrechtsverletzungen schaffen.

• Erweiterte Kollektivlizenz: In Zukunft können die Verwertungsgesellschaften mit der erweiterten Kollektivlizenz mit Nutzern Vereinbarungen über Massennutzungen von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen schliessen. Das gilt auch in denjenigen Bereichen, welche nicht per Gesetz der kollektiven Verwertung unterstellt sind.

«jEDES ‹BILDLI› ZU SCHÜTZEN, FÜHRT ZU EINER ABSURDEN ABMAHNINDUSTRIE.»

• Lichtbildschutz: Nach geltendem Recht schützt das Urheberrecht Fotografien nur dann, wenn es sich um Kunstwerke handelt. Neu sollen alle Fotografien einschliesslich derjenigen von Amateurfotografinnen und Amateurfotografen geschützt werden, also z. B. Produktbilder ebenso wie alltägliche Familien- und Urlaubsfotos. Dieser Vorschlag geht nach Beurteilung des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv zu weit, wird zu einer Abmahnindustrie führen und besonders bei KMU, aber auch bei Konsumentinnen und Konsumenten zu Verunsicherungen führen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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