Publiziert am: 02.10.2015

Strassen bald ohne Geld?

VERKEHRSFINANZIERUNG – Der Ständerat hat den Nationalstrassen- und Agglomerations­verkehrsfonds (NAF) zurückgewiesen mit dem Auftrag, den Netzbeschluss zu integrieren.

In der Herbstsession hätte der Ständerat den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) durchberaten sollen. Mit der Vorlage will der Bundesrat die Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs langfristig sichern. Der unbefristete NAF wird in der Verfassung verankert und mit bestehenden und neuen Einnahmen zweckgebunden alimentiert. Dazu gehören Erträge aus der Automobilsteuer, die bisher der Bundeskasse zugeleitet wurden, sowie ein höherer Zuschlag auf die Mineralölsteuer. Aus dem Fonds sollen sämtliche Aufwendungen für die Nationalstrassen sowie die Beiträge an den Agglomerationsverkehr finanziert werden. ­Analog zur Bahn werden für die ­Nationalstrassen im Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) Kapazitätsausbauten zusammengefasst und etappenweise umgesetzt. Die dringend notwendigen Netzergänzungen «Umfahrung Morges» und die Glatttalautobahn sind ebenfalls Gegenstand der Botschaft des Bundesrates ans Parlament.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv befürwortet die Idee des NAF. Analog zum Bahninfrastrukturfonds (BIF) soll auf Verfassungsebene ein verbindlicher Fonds für den Unterhalt und den Ausbau der Strasseninfrastruktur eingerichtet werden. Kritisch steht der sgv lediglich der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages gegenüber. Doch die Vorlage hat es im Ständerat nicht einmal in die Detailberatung geschafft, sondern ist – mit dem Auftrag der Integration des Netzbeschlusses von 2012 – an die Verkehrskommission zurückgewiesen worden.

Mit dem Netzbeschluss sollen 400 Kilometer Strasse, für die derzeit die Kantone zuständig sind, ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Nachdem die Verkehrskommission des Ständerats bereits im Sommer darüber nachgedacht hatte, den Netzbeschluss mit dem NAF umzusetzen und dafür den Vignettenpreis um 70 Franken zu erhöhen, haben die Kantone jetzt stark für eine Rückweisung lobbyiert. Weil die Kantone zuerst keine schlüssige Antwort zu ihrer finanziellen Beteiligung geben konnten, wurde die Idee im Sommer in der Kommission wieder fallengelassen.

Das Fuder nicht ĂĽberladen

Das Fuder droht jetzt überladen zu werden, denn mit der Rückweisung kommt auch die Erhöhung der Autobahnvignette wieder auf den Tisch – und dies nicht einmal zwei Jahre, nachdem eine Erhöhung an der Urne klar gescheitert ist.

Mit dem Entscheid des Ständerates wird jetzt nicht nur der Entscheid über die künftige Finanzierung des Nationalstrassennetzes verzögert, sondern es droht auch die Gefahr, dass der Strassenkasse bald das Geld ausgeht.

Den BedĂĽrfnissen der Romandie Rechnung tragen

Zudem wird es auch bei der Realisierung dringend notwendiger Engpassprojekte, wie z.B. bei der Umfahrung Morges (VD), zu weiteren Verzögerungen kommen. Den Bedürfnissen der Romandie muss jetzt endlich Rechnung getragen werden. Die NAF-Vorlage muss mit höchster Priorität behandelt werden, damit zumindest die Projekte Umfahrung Morges und die Glatttalautobahn in Angriff genommen werden können.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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