Publiziert am: 09.08.2019

Streit mit dem Lieferanten

VERSICHERUNGSRATGEBER – Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden. Rechtsschutzversicherungen bieten hierbei Unterstützung, sind aber branchenspezifisch abzustimmen, denn in der Grunddeckung sind gerade Fälle wie der unten beschriebene selten gedeckt.

A.G. aus W.: «Ich führe eine Autogarage. Damit ich Reparaturen für meine Kunden durchführen kann, muss ich Ersatzteile bestellen. Als ich für einen Kunden ein Getriebe bei meinem Lieferanten bestellt habe, wurde mir dieses beschädigt geliefert. Mein Lieferant sieht sich nicht in der Pflicht, das Getriebe auszutauschen. Bereits viele Korrespondenzen sind hin und her geschrieben worden, aber leider bisher erfolglos. Alleine werde ich wohl zu keinem Ergebnis gelangen, so dass ich mir überlege, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, damit künftig solche Streitigkeiten gedeckt sind. Ich weiss jedoch nicht, welche Deckungen ich abschliessen muss, damit mein Autogewerbe künftig gut versichert ist. Können Sie mir weiterhelfen?»

Sehr geehrter Herr G.: Zwischen Ihnen und dem Lieferanten ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden. Daraus entsteht ein Gewährleistungsanspruch, dass der gelieferte Gegenstand funktionstüchtig und wie vertraglich vereinbart geliefert wird. Ist dies nicht der Fall, so können Sie entweder darauf bestehen, dass der Vertrag ordentlich erfüllt wird (positives Vertragsinteresse), oder vom Vertrag zurücktreten (negatives Vertragsinteresse).

Wie Sie schildern, haben Sie bereits selbst viele Bemühungen vorgenommen, um das Problem zu lösen resp. zu Ihrem Recht zu gelangen. Leider bisher erfolglos. In solchen Situationen ist es sehr hilfreich, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, welche Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts unterstützt. Beim Abschluss einer ­Rechtsschutzversicherung ist es aber wichtig, sich vorgängig mit einem Versicherungsberater zusammen­zusetzen, damit denn auch alles ­gedeckt ist, was Sie benötigen ­könnten.

Betriebsrechtsschutz für Unternehmen

Rechtsschutzversicherungen bieten Unternehmen Betriebsrechtsschutzdeckung. Hier werden Schadenersatzrecht bei ausservertraglichen Verhältnissen gedeckt, weiter aber auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sozial- und Privatversicherungen, mit dem Arbeitnehmer und vieles mehr. Nicht immer sind alle Rechtsgebiete abgedeckt. Meistens sind branchenspezifische Probleme, wie Streitigkeiten beim Führen und Halten von Fahrzeugen, oder eben vertragliche Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten nicht in der Grunddeckung enthalten und bedürfen einer Zusatzdeckung.

Vertragsrechtsschutz ist speziell im Gewerbe wichtig

In Ihrem Gewerbe ist es wichtig, dass Sie eine ausreichende Deckung für rechtliche Streitigkeiten haben. Im geschilderten Fall würden Sie den Vertragsrechtsschutz benötigen, damit vertragliche Streitigkeiten mit Lieferanten gedeckt sind. Die Rechtsschutzversicherung wird dann Ihre Interessen wahren und Sie anwaltlich vertreten. Da Sie eine Autogarage haben, sollten Sie sich erkundigen, ob Sie unter Umständen auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung benötigen oder ob diese allenfalls in der Grunddeckung enthalten ist, damit Ihre Fahrzeuge sowie die berechtigten Lenker im Strassenverkehr versichert sind. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsberater eingehend beraten, welche Versicherungen Sie branchenspezifisch benötigen, damit Sie keine Deckungslücken haben. Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden.

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