Publiziert am: 02.06.2017

«Unabhängige Beratung ist gefragt»

proparis unterstützt «BVG Auskünfte»: Der Verein bietet PK-Versicherten kostenlos Rat.

Schweizerische Gewerbezeitung: Herr Hubatka, wer heute etwas wissen will zu seiner PK-Lösung, fragt seine Pensionskasse. Und erhält rasch Auskunft. Deshalb die Frage an den Präsidenten von «BVG Auskünfte»: Weshalb braucht es Ihren Verein?

n Martin Hubatka: Es ist in erster Linie Aufgabe der Pensionskassen, die Versicherten zu informieren und ihre Fragen zu beantworten. Die meisten Pensionskassen geben sich Mühe, gut zu informieren. Doch das ist gar nicht so einfach. Der Vorsorgeausweis etwa enthält Informationen, die nicht leicht verständlich sind. Oft kümmern sich Versicherte erst darum, wenn es brennt: Sei es bei einem Stellenwechsel, einer Scheidung, beim Erwerb von Wohneigentum oder im Hinblick auf die Pensionierung. Unsere Experten geben unabhängig und unentgeltlich Auskunft. Das ist gefragt und wird von den Ratsuchenden sehr geschätzt.

Jede Pensionskasse hat ihre eigenen Regeln. Kennen Sie die alle?

nJede Pensionskasse hat ihre Eigenheiten. Das gilt besonders für die «umhüllenden» Kassen, die überobligatorische Leistungen gewähren. Wer Auskunft will, muss deshalb persönlich bei uns vorbeikommen und den Vorsorgeausweis und die Reglemente mitbringen. Dann können wir direkt und unkompliziert Auskunft geben.

Die politische Diskussion um die «Altersvorsorge 2020» sorgt bei 
vielen Versicherten für Verunsicherung. Welches sind die Fragen, die die Leute beschäftigen?

nEtwas verstehen viele nicht: 
Wieso stimmen wir am 24. September 2017 unter anderem über die 
Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent ab? Viele Kassen haben doch schon jetzt einen tieferen 
Umwandlungssatz. Ist das erlaubt? Der Mindestumwandlungssatz gemäss BVG betrifft eben nur das 
gesetzlich vorgeschriebene Minimum des Altersguthabens. Die Kassen 
mit tieferem Umwandlungssatz sind die «umhüllenden» Kassen, die 
überobligatorische Leistungen gewähren.

Was heisst das?

nIch mache ein Beispiel: Nehmen wir an, ein 65-jähriger Mann habe bei Pensionierung ein Altersguthaben von 500 000 Franken. Davon wären 300 000 Franken gemäss gesetzlichem Minimum angespartes Altersguthaben und 200 000 Franken überobligatorisches Guthaben. Ein Umwandlungssatz von 6 Prozent auf 500 000 Franken ergibt eine jährliche Rente von 30 000 Franken. Das ist mehr als die 20 400 Franken, die ein Umwandlungssatz von 6,8% auf dem gesetzlichen Minimum von 300 000 Franken ergäbe. Nach dem Anrechnungsprinzip ist somit die Rente von 30 000 Franken korrekt.

«BVG Auskünfte» bietet an mehreren Standorten in der Schweiz Beratungen an. Das kostet. Wer bezahlt?

nWir haben rund 160 Mitglieder, die gratis Auskunft erteilen und erst noch 100 Franken Jahresbeitrag bezahlen. Zudem haben wir Gönner und Sponsoren, die uns mit bis zu 5000 Franken jährlich unterstützen, weil sie unsere Arbeit als wertvoll erachten.

proparis ist einer Ihrer Sponsoren. Die Sammelstiftung ist das Vor­sorgedach für das Schweizer Gewerbe, für Arbeitgeber und Mitarbeitende der KMU. Unterscheiden sich die Fragen und Bedürfnisse dieser Versicherten von anderen?

nIch bin sehr froh, dass proparis bei uns Sponsor ist. Das ist wichtig. Nein, die Fragen unterscheiden sich in der Regel nicht. Vielfach sind die Reglemente zu kompliziert oder der Vorsorgeausweis wird nicht verstanden. Oder es geht um einen ganz konkreten Fall. Es gibt immer wieder Unsicherheiten, welche die Betroffenen von einer neutralen Stelle beseitigt haben wollen.

Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Altersvor­sorge 2020 stellt sich ganz grundsätzlich die Frage: Wie stabil ist die Altersvorsorge in der Schweiz? Was sagt der Experte?

nDas tiefe Zinsniveau ist eine grosse Herausforderung für alle Pensionskassen und auch für die AHV. Zudem nimmt die Lebenserwartung ständig zu, was die Bezugsdauer der Renten verlängert. Deshalb brauchen wir eine Absenkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes. Heute bezahlen die Jungen die Zeche. Denn die Renditen der Pensionskassen wurden in den letzten Jahren für die Nachfinanzierung der Renten benötigt statt für eine bessere Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten. Das muss ein Ende haben.

Was raten Sie einem heute vielleicht 25-jährigen Berufstätigen im Hinblick auf seine Altersvorsorge?

nDie Jungen benötigen das Geld meist für die Familie. Daneben bleibt kaum etwas, um zusätzlich zur Pensionskasse noch Geld anzusparen. Wer kann, soll sich entweder in die Pensionskasse einkaufen (der Vorsorgeausweis gibt darüber Auskunft). Oder eine Säule 3a aufbauen und dort in Wertschriften anlegen. Langfristig bringen erfahrungsgemäss Wertschriften einen höheren Ertrag als die blosse Verzinsung auf dem Konto.

Und einem 55-Jährigen, der zusehen muss, wie der Umwandlungssatz immer weiter gesenkt wird?

nEin älterer Versicherter benötigt für die Familie meist nicht mehr so viel Geld und kann zusätzlich sparen. Auch er soll das Angesparte in die Pensionskasse einbringen. Die Verzinsung ist immer noch besser als auf dem Sparkonto. Zudem können diese Einkäufe von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Gleichzeitig verbessert sich die Rente bei Pensionierung.

Kompetenter Rat seit 1998

Engagierte Fachleute aus dem ­Bereich der beruflichen Vorsorge gründeten 1998 den Verein unentgeltliche Auskünfte für Versicherte von Pensionskassen (kurz: «BVG Auskünfte»). Das Ziel ist es, den Versicherten eine unabhängige und unentgeltliche Beratung zur Verfügung zu stellen.

«BVG Auskünfte» bietet an mehreren Standorten in der ganzen Schweiz 
regelmässig Termine für kostenlose Auskünfte an. Unter www.bvgauskuenfte.ch finden sich Daten 
und Orte. Der Verein zählt rund 
160 Mitglieder. Viele Mitglieder stellen sich auch unentgeltlich als Auskunftserteilende für die Ratsuchenden zur Verfügung.

Der Verein wird von rund einem 
Dutzend Sponsoren und gut dreissig Gönnern unterstützt. Die Sammel­stiftung proparis ist einer dieser Sponsoren.

Der Präsident des 
Vereins, lic. iur. 
Martin Hubatka, ist Rechtsanwalt und Pensionskassen-
Experte SKPE. Der 63-jährige Jurist ist Partner in einer Zürcher Anwaltskanzlei sowie Verwaltungsratspräsident und Partner der Allvisa AG. Die Firma zählt zu den führenden unabhängigen Anbietern von Dienstleitungen im Bereich der beruflichen Vorsorge in der Schweiz.

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