Publiziert am: 06.04.2018

«Unheilbares Durcheinander»

KURT SCHMID – Der Treuhänder und Präsident des Aargauischen Gewerbeverbands AGV lässt kein gutes Haar an der Steuervorlage 17. Diese sei «faktisch eine Steuererhöhungsvorlage».

Schweizerische Gewerbezeitung: Was halten Sie generell von den Vorschlägen von Bundesrat Maurer zur Steuervorlage 17?

n Kurt Schmid: Weshalb ausgerechnet ein bürgerlicher Bundesrat dermassen viel zeitlichen und die KM belastenden Druck auf die Vorlage setzt, verstehe ich nicht. Auf dem internationalen Parkett machen viele Länder bei den Privatpersonen Ausnahmen, aber bei den Unternehmen nicht. Die Schweiz macht traditionell das Gegenteil. Sie hält sich bei den natürlichen Personen mit Ausnahmen zurück, gewährt aber bei den juristischen Personen Standort­vorteile. In der Gesamt­be­trachtung braucht es die SV17 gar nicht.

«DIE steuervorlage 17 VERSCHLECHTERT DIE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE KMU GANZ DIREKT.»

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv kritisiert, die Vorlage enge den Spielraum für den Steuerwettbewerb ein. Unterstützen Sie diese Aussage?

nJa. Die Vorlage führt zu einer ­Vermischung verschiedener Steuersubjekte. Die SV17 muss eine Lösung finden, die die Abfederung innerhalb der Steuerbelastung bei den juristischen Personen regelt. Jetzt werden die natürlichen Personen aber auch eingebunden, und unsinnigerweise sollen die Kinderzulagen um 30 Franken pro Kind angehoben werden. Damit wird das Durcheinander komplett.

 

Es gibt Stimmen, die sagen, nach der Niederlage bei der USR III müsse «die Wirtschaft» jetzt Kompromisse eingehen. Was halten Sie von solchen Aussagen?

nWenn die KMU die Zeche bezahlen müssen, schneidet sich die Schweiz ins eigene Fleisch. Die Unternehmen müssen ihre Gewinne für Investitionen einsetzen. Wenn ein Unternehmen nicht mehr investieren kann, ist es früher oder später aus dem Rennen. Die Politik wäre schlecht beraten, wenn sie den Unternehmen die Luft nehmen würde.

 

Wie beurteilen Sie die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden auf Bundes- und Kantons­ebene auf 70 Prozent?

nAus Sicht des Kantons Aargau wäre die Folge fatal. Wir fallen beinahe auf den hintersten Platz ab. Unsere Dividenden-Teilsatzbesteuerung liegt heute bei 40 Prozent. Diese Steuerbelastung bedeutet, dass es grundsätzlich keine Rolle spielt, ob ich eine AG oder eine Einzelfirma führe. Deshalb wurde sie auch so festgelegt. Die neue Vorlage will nun aber eine Lösung für alle Kantone von mindestens 70 Prozent. In der gesamthaften Steuerbelastung sind wir damit international überhaupt nicht mehr konkurrenzfähig.

Wie wirkt sich die Erhöhung der Teilbesteuerung auf KMU im Kanton Aargau aus?

nDie vorgeschlagene Lösung führt zu einer unverträglichen Belastung. Die guten Firmen und/oder deren Inhaber werden steuerlich optimieren, d. h. sie werden wegziehen oder ihre gewinnträchtigen Geschäftsbereiche auslagern.

«DER BUND DARF ­NICHT IN DIE STEUERHOHEIT DER KANTONE EINGREIFEN!»

Wie müsste die vom Parlament genehmigte Endfassung der SV17 aussehen, damit der Kanton Aargau seine wirtschaftlichen Besonderheiten bewahren kann?

nWenn die SV17 unnötigerweise ­gemacht werden soll, müssen die Gewinnsteuern massiv gesenkt werden. Die Aargauer Regierung hält sich aber gerade hier stark zurück. Dies zeigt, dass die SV17 faktisch eine Steuererhöhungsvorlage ist.

«WER NICHT MEHR INVESTIEREN KANN, IST FRÜHER ODER SPÄTER AUS DEM RENNEN.»

Haben Sie einen konkreten Lösungsvorschlag, wie alle Schweizer KMU von der SV17 profitieren können?

nJeder Kanton hat seinen eigenen Steuermix. Die Steuerhoheit liegt bei den Kantonen. Nur die Bundessteuern sind Bundessache. Der Bund darf mit dieser Vorlage nicht in die Steuerhoheit der Kantone eingreifen. Wenn die Steuerhoheit im vorliegenden Fall bei den Kantonen liegen bliebe, würde dies bedeuten, dass der Aargau seine Teilsteuertarif-Belastung von 40 Prozent weiterführen könnte.

 

Welche Bedeutung haben Dividenden an sich für die wirtschaftliche Lage der KMU?

nViele KMU schöpfen ihr geäufnetes Kapital erst im Rahmen der Nachfolge ab, mittels einer Dividende. Oft ist das zurückbehaltene Geld die Pensionskasse für den Unternehmer. Es macht zur Stabilität der KMU Sinn, wenn die Unternehmer ihr erwirtschaftetes Geld bewusst in der Firma belassen, um so die Anfälligkeit bei Einbrüchen zu dämpfen oder um Investitionen zu tätigen.

 

Was halten Sie davon, dass ­Familienzulagen in der Schweiz zur Lösung internationaler Steuerfragen dienen sollen?

nSchon aus Ihrer Frage geht hervor, dass man nun Äpfel mit Birnen ­vermischen will. Solche Lösungen führen zu einem unheilbaren Durcheinander, das in der Zukunft kaum reparabel ist.

 

Welche Auswirkungen haben höhere Familienzulagen auf die Kostenstrukturen in KMU?

nDie Rahmenbedingungen der KMU werden mit diesen Auswirkungen direkt verschlechtert. Es wäre ein weiteres Element, das zur Benachteiligung der Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen führt. Alle Kosten müssen letztlich den Verkaufspreisen zugewiesen werden. Also: Unsere Produkte werden ein weiteres Mal teurer als jene vom Ausland.

 

Viele Kantone kritisieren die Vorlage. Was bedeuten beide Massnahmen – Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden und Erhöhung der Familienzulagen – für den Föderalismus in unserem Land?

nDie Umsetzung wäre ein direkter Eingriff in den Föderalismus. Der Bund muss sich aus der Steuerhoheit der Kantone heraushalten und darf nicht Familienzulagen mit direkten Steuern vermischen. Dem Bund muss man sagen: Schuster, bleib bei deinen Leisten.

Interview: Gerhard Enggist

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