Publiziert am: 11.08.2017

Unnötige und unfaire Privilegierung

STEUERN – Steuerzahlungen via direkten Lohnabzug sind wenig effektiv und privilegieren die Steuerbehörden gegenüber den 
übrigen Gläubigern, kritisiert Raoul Egeli, Präsident des Verbands Creditreform.

Mit freiwilligen Lohnabzügen sollen Steuerforderungen beglichen werden können, um der Schuldenfalle zu entkommen. Das ist ein hehres Anliegen. Doch es gibt berechtigte Zweifel, ob der erwünschte Effekt tatsächlich eintritt. Und es gibt keinen Grund, die Steuerbehörden gegenüber privaten Gläubigern zu privilegieren.

Gute und legitime Gründe

«Wer die laufenden Steuern monatlich direkt überweist, ist auch bei Arbeitslosigkeit, bei Jobverlust oder Krankheit mit den Steuerzahlungen auf der sicheren Seite.» So begründet der Verein Schuldenberatung Schweiz seine Forderung nach einem «automatisierten, freiwilligen Direktabzug der Steuern vom Lohn». Im Kanton Basel hat der Grosse Rat eine entsprechende Motion an den Regierungsrat überwiesen, dessen Botschaft derzeit von der Wirtschafts- und Abgabenkommission geprüft wird. Die baselstädtische Regierung selbst hatte sich gegen das Anliegen ausgesprochen. Auch der Luzerner Regierungsrat hatte im Januar eine ähnliche Motion zurückge­wiesen. Der Grosse Rat folgte der Empfehlung. Im Kanton Zürich hat eine parlamen­tarische Initiative wenig Chancen, im Grossen Rat eine Mehrheit zu finden. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit ist klar dagegen.

Es gibt gute und legitime Gründe für einen Direktabzug der Steuern vom Lohn, wie er in Deutschland oder Österreich seit Jahrzehnten praktiziert wird und wie er in der Schweiz auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt – bei letzteren primär aus praktischen Erwägungen. Vier von fünf Privatpersonen, die in der Schweiz die Dienste von Schuldenberatungen beanspruchen, haben Steuerschulden. Im Kanton Basel-Stadt betreibt die Steuerverwaltung jährlich knapp 9000 Schuldnerinnen und Schuldner, die grosse Mehrheit davon sind nicht selbständig erwerbstätig.

«SELBST FÜR DIE ­ZAHLUNG DER STEUERN ZU SORGEN, IST GE­LEBTE EIGENVERANTWORTUNG.»

Die Debitorenverluste beliefen sich etwa im Jahr 2014 auf 37,4 Millionen Franken oder 2,66 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Ob mit einem freiwilligen Direktabzug sich an diesen Zahlen viel ändern würde, bezweifelt die Basler Regie­rung in ihrer Botschaft. Denn gerade die, die es angehe, hätten wenig Motivation, sich die Steuern vom Lohn abziehen zu lassen. Vielmehr sei mit Mindereinnahmen zu rechnen, müssten doch die Arbeitgeber mit einer Inkassoprovision von zwei Prozent entschädigt werden.

Verlustscheine sind die Regel

Es gibt aus Gläubigersicht noch ein gewichtiges Argument gegen einen freiwilligen Steuerabzug: die unnötige und unfaire Privilegierung der Steuerbehörden gegen­über Gläubigern aus der Privatwirtschaft. Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs sieht, anders als etwa für Sozialleistungen oder Kranken­kassen­prämien, keine Privilegierung von Steuerschulden im Konkursfall vor. Sie gelten als «übrige Forderungen» in der dritten Klasse und werden, gleich wie Privatschulden, bei der Verteilung erst nach Befriedigung der ersten und zweiten Klasse der Forderungen anteilig berücksichtigt. Verlustscheine sind dann nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Mit Direktabzügen bei den Arbeitgebern würde für die Steuerbehörden ein Privileg geschaffen, das sie faktisch noch über die Erst- und Zweitklassgläubiger stellt – also etwa die Lohnforderungen von Arbeitnehmern oder Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen.

Hohe Steuermoral

Im internationalen Vergleich zeichnet sich die Schweiz durch eine hohe Steuermoral aus. Der Staat traut seinen Bürgerinnen und Bürgern einiges zu. Dazu gehört, dass er die Steuern in Rechnung stellt und darauf vertraut, dass die Steuerzahlenden selber dafür sorgen, dass sie die finanziellen Mittel bereitstellen, um diese Rechnung zu bezahlen. Das ist gelebte Eigenverantwortung. Ein hohes Gut. Es gibt keinen Grund, dies in Frage zu stellen.

Raoul Egeli, Präsident Verband Creditreform

 

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