Publiziert am: 07.07.2017

Verhältnis Schweiz–EU: sgv bleibt konsequent

Die Meinung

 

Ende Juni 2017 hat der Bundesrat seine Prioritäten in Bezug auf die Beziehungen mit der Europäischen Union festgelegt. In diesem Rahmen hob die Regierung die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des bilateralen Wegs hervor, der sowohl die Unabhängigkeit als auch den Wohlstand unseres Landes sichere. Der Bundersat bekräftigte gleichzeitig seinen Willen, diese Beziehungen zu bewahren und weiterzuentwickeln, namentlich im Bereich des Marktzugangs. Es sei, so der Bundesrat, insbesondere dem bilateralen Weg zu verdanken, dass die Europäische Union zur wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz geworden sei.

Von einem «institutionellen Rahmenabkommen», wie es die EU mit der Schweiz bekanntlich abschliessen möchte, war in der Kommunikation der Schweizer Regierung keine Rede. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst diese Stossrichtung – und dabei insbesondere den Entscheid des Bundesrats, zunächst eine Gesamtübersicht über das Europadossier zu erstellen. Eine solche Übersicht ist notwendig, um Handlungsalternativen zu bewerten. Ein Rahmenabkommen mit der EU ist dabei nach Ansicht des sgv weder imperativ noch dringend. Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft verlangt der sgv die Weiterführung des bilateralen Wegs. Wahrer Bilateralismus bedeutet in diesem Rahmen, dass sich beide Partner auf Augenhöhe begegnen. Eine dynamische Rechtsübernahme, regulatorische Angleichungen und steuerliche Harmonisierung lehnt der sgv hingegen ab. Die bilateralen Verhältnisse müssen zum Ziel haben, Marktabschottungen abzubauen. Ihr Sinn und Zweck ist der erleichterte Marktzugang der Schweizer Firmen zur EU. Im Klartext: Die Bilateralen müssen der Schweizer Wirtschaft dienen.

Bereits 2010 hatte der sgv in einem Positionspapier zu den Beziehungen Schweiz–EU klar festgehalten: «Der Aufbau optimaler wirtschaftlicher Beziehungen mit der EU ist für die KMU als wichtiger Teil der Volkswirtschaft von grösster Bedeutung.» Dies vor dem Hintergrund, dass die Schweiz schon damals jeden dritten Franken im Austausch mit der EU verdiente. Vor diesem Hintergrund verlange der sgv vor sieben Jahren, dass der bewährte bilaterlale Weg konsolidiert und weitergeführt werden müsse und dass es dabei keine automatische Übernahme aller Rechtsvorschriften der EU (Acquis communautaire) geben dürfe. Die Europapolitik der Schweiz müsse dazu beitragen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der KMU zu verbessern und die grundsätzlichen Zielsetzungen des sgv – Abbau der gesetzlichen Normen und Vorschriften, Senkung der Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Verringerung der administrativen Lasten – zu unterstützen.

Der Schweizerische Gewerbeverband richtet seine Europa-Strategie nach den Beschlüssen der Schweizerischen Gewerbekammer. Diese hat sich seit 1999 stets für den bilateralen Weg und für die Personenfreizügigkeit ausgesprochen. Bereits in seinem politischen Programm 2000–2004 setzte sich der sgv für eine aktive Aussenwirtschaftspolitik ein, die auf vermehrten Kooperationen auf bilateraler und multilateraler Ebene aufbaut. Auch in den aktuellen politischen Leitlinien spricht sich der sgv für eine aktive und interdisziplinäre Aussen(wirtschafts)politik aus und verlangt den Abschluss von weiteren Freihandelsabkommen sowie den konsequenten Abbau von Handelshemmnissen. Vor diesem Hintergrund ist die heutige Haltung des sgv – Ja zu den Bilateralen und Nein zu einer dynamischen Rechtsübernahme – nichts als konsequent.

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