Publiziert am: 03.09.2021

Verhaltenskodex für Selbstregulierung

INKASSOBRANCHE IM WANDEL – Seit 1. Juni 2021 gelten die Verhaltensregeln des Verbands Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (vsi) für alle Mitglieder – der Code of Conduct (CoC). Die selbstregulierenden Haltungsvorgaben schützen Gläubiger und Konsumenten und helfen, Inkasso-Missbrauch zu vermeiden.

Alle Unternehmenden wissen um die Bedeutung ihrer Liquidität. Noch viel stärker gilt das für die Volkswirtschaft im Ganzen. Wer Zahlungsausfälle seiner Dienstleistungen und Güter zu beklagen hat, arbeitet ­daher oft mit Inkassodienstleistern zusammen. Ob die fehlenden Zahlungseingänge dabei kurz-, mittel- oder langfristig sind, spielt meist keine Rolle.

WofĂĽr ein Verhaltensregelwerk?

Die Inkassobranche kämpft noch immer gegen schwarze Schafe, deren überholtes Businessmodell sich durch Druck, Härte und Unfreundlichkeit auszeichnet. Seit Einführung des Code of Conduct (CoC) haben sich die Mitglieder des Verbands Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute vsi aber nun klar von diesen Praktiken distanziert und das Regelwerk ist seit 1. Juni 2021 für sämtliche 37 Mitgliedsunternehmen des Verbands bindend.

Wen und was regelt der Verhaltenskodex?

«Schweizweit bearbeiten unsere Mitglieder jährlich mehr als fünf Millionen Inkassofälle – zur Liquiditätserhaltung absolut essenziell. Leider geht das aufgrund kritischer Berichterstattung und schwieriger Reputation meist vergessen. Es ist nicht Ziel, Inkassounternehmen reinzuwaschen. Vielmehr appellieren wir mit diesem Selbstregulierungswerk an deren Eigenverantwortung – zugunsten eines ethisch und moralisch jederzeit einwandfreien Inkassos», so Jason Glanzmann, Verantwortlicher des Ressorts Selbstregulierung des vsi.

Wer Sach- oder Dienstleistungen bezieht, muss diese bezahlen. Hierunter fallen auch die Aufwendungen, die Spätzahlende Gläubigern durch ihr Versäumnis verursachen.

Der CoC der Branche sichert daher die Einhaltung der Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG). Daneben reicht er klare Vorgaben zur täglichen Berufsausübung und setzt die Mitglieder unter konkreten Handlungsdruck – im Sinne von Pflicht und Eigeninitiative.

Inhalt und Umfang

Das Regelwerk enthält grundsätzliche Handlungsanweisungen und Konsequenzen aus der Nichtbefolgung. Nicht toleriert sind beispielsweise Hausbesuche, Drohgebärden oder belästigende Telefonfrequenz. Es regelt das Gebührenhandling, den Umgang mit bestrittenen Forderungen und macht Vorgaben zu Stundungen bei dokumentierter Insolvenz. Er gibt also beispielsweise vor, dass nachweislich zahlungsunfähige Konsumentinnen und Konsumenten mindestens ein Jahr von Inkassomassnahmen befreit sind.

Selbstregulierung fĂĽr ein gemeinsames Ziel

Kein Gesetz kann sämtliche Eventualitäten abdecken oder diese regeln – das ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers. Somit reguliert sich der vsi in denjenigen Konfliktfeldern selbst, die der Gesetzgeber aufgrund ihrer teils abstrakten Natur bewusst nicht regeln will. Ziel des CoC ist, Haltungsleitfaden für anständiges Inkasso zu sein. Ein für Konsumentinnen und Konsumenten formulierter Branchenstandard.

Der Weg zur Ombudsstelle

Wo Konsumenten und Inkassodienstleistende keinen Weg mehr finden, versucht die neu geschaffene, neutrale Ombudsstelle des vsi zu helfen. Bei Verstössen gegen den CoC müssen Verbandsmitglieder mit Sanktionen bis hin zum Verbandsausschluss rechnen.

Michael Loss, Verantwortlicher Medienarbeit vsi

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