Publiziert am: 17.06.2022

Versicherung trotz Service-Vertrag?

E-MOBILITÄT – Fest mit dem Gebäude verbundene Anlagen und Einrichtungen wie E-Ladestationen lassen sich in aller Regel ergänzend zur Gebäudeversicherung gegen weitere Gefahren schützen.

Th. D. aus W.: «Wir sind in der privaten Krankenpflege und Seniorenbetreuung tätig. Mit unserem ambulanten Pflegeangebot bieten wir zudem medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen bei pflegebedürftigen Personen im gewohnten Wohnumfeld. Wir haben kürzlich unsere Fahrzeugflotte auf Elektrofahrzeuge umgestellt. Für unsere eigenen Fahrzeuge und einen Teil der Besucherparkplätze haben wir in unserer Tiefgarage neue Ladestationen einrichten lassen. Über den Elektro-Installateur verfügen wir über einen Service-Vertrag. Wir fragen uns, ob diese Ladestationen versichert sind oder ob es eine Zusatzversicherung braucht. Empfehlen Sie aufgrund des bestehenden Service-Vertrags überhaupt den Abschluss einer Versicherung?»

Sehr geehrte Frau D.: Die Elektromobilität boomt in der Schweiz. Damit steigt auch die Nachfrage nach Ladelösungen und es stellen sich neue Versicherungsfragen.

Bei Eigentum schützt die Gebäudeversicherung

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Ihr Unternehmen Eigentümerin sowohl des Gebäudes als auch der Ladestationen in der eigenen Tiefgarage ist. Aufgrund Ihres Firmenstandorts gehe ich weiter davon aus, dass Ihre Liegenschaft in einem Kanton steht, in dem alle Gebäude und ihre fest damit verbundenen Bestandteile obligatorisch gegen die Gefahren Feuer- und Elementarschäden versichert werden müssen. Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile sind etwa Heizungen, Lüftungen, Treppen und haustechnische Anlagen. Auch E-Ladestationen gehören dazu und sind damit über die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt, zum Beispiel bei einem Brand, einer Explosion oder einem Blitzschlag in der Einstellhalle oder bei Eindringen von Wasser in die Tiefgarage während eines Hochwassers.

Zusatzversicherung gegen weitere Gefahren empfiehlt sich

Fest mit dem Gebäude verbundene Anlagen und Einrichtungen, wie E-Ladestationen, lassen sich in aller Regel ergänzend zur Gebäudeversicherung gegen weitere Gefahren schützen. Zu solchen Gefahren gehören etwa unvorhergesehene und plötzliche Beschädigungen und Zerstörungen als Folge von äusseren Einwirkungen wie Herunterfallen, Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, Anprallen oder als Folge von inneren Ursachen wie Material- und Fabrikationsfehler oder Überspannung. Die Entschädigung erfolgt in der Regel zum Zeitwert. Massgebend für den genauen Deckungsumfang sind die Allgemeinen Versicherungs-bedingungen des Versicherers.

Dank einer Zusatzversicherung bleibt auch das Immobilien-Budget noch besser unter Kontrolle: Sämtliche fest mit dem Gebäude verbundenen Anlagen sind abgedeckt und gegen eine Vielzahl von Gefahren geschützt.

Ideale Ergänzung zum Service-Vertrag

Ihre Frage nach der Zweckmässigkeit einer Zusatzversicherung bei gleichzeitigem Bestehen eines Service-Vertrags ist absolut legitim. Normalerweise decken Service-Verträge wiederkehrende Kontrollen und gewisse Wartungsarbeiten, wie zum Beispiel den Austausch von Verschleissteilen. Hingegen sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden durch einen solchen Vertrag üblicherweise nicht abgedeckt. Eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung ist daher eine ideale Ergänzung zum Service-Vertrag, ersetzt diesen aber nicht.

Ihre Fragen an

Mobiliar-Expertin Carmen Casullerasblickt auf rund 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche zurĂĽck und ist auf den KMU-Bereich spezialisiert.

Fragen sind zu richten an:

carmen.casulleras@mobiliar.ch

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