Publiziert am: 16.06.2017

Verwaltung desavouiert Bundesrat

HÖHERE BERUFSBILDUNG – Der sgv akzeptiert den Wortbruch des Bundesrats bei der Finan­zierung der Vorbereitungskurse nicht und verlangt zwingende Korrekturen.

Seit 2006 steht es in der Verfassung: Akademische und berufliche Bildung sind gleichwertig. Elf lange Jahre später ist auch klar: Die vorbereitenden Kurse auf Berufs- und Höhere Fachschulen werden neu vom Bund direkt finanziert. Dafür stehen für vier Jahre 365 Millionen Franken bereit. Das Parlament beschloss überdies einen Paradigmenwechsel: Neu zahlt der Bund seine Unterstützung nicht mehr an die Veranstalter, sondern an die Absolventen der vorbereitenden ­Kurse.

Der Streit geht weiter

Doch genau um diese Subjektfinanzierung wird nun erneut gestritten – und zwar heftig. Die Gründe: Anders als von Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Parlament versprochen, sieht die Verordnung über die Berufsbildung (BBV) nun vor, dass Kursteilnehmer ihre finanzielle Lage offenlegen und insbesondere von der direkten Bundessteuer befreit sein müssen, um in den Genuss finanzieller Unter­stützung für die vorbereitenden Kurse zu kommen. Weiter sollen diese Gelder ausschliesslich an die Absolventinnen und Absolventen der Prüfungen, nicht aber an Arbeitgeber, Berufsverbände oder andere Institutionen ausbezahlt werden dürfen. Wer bei einer modularisierten Prüfung nicht alle Modulprüfungen besteht und deshalb nicht zur Schlussprüfung zugelassen wird, soll gemäss SBFI ebenfalls leer ausgehen.

«Willen des Parlaments ignoriert»

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv kritisiert die neue Verordnung scharf. «Bundesrat Johann Schneider-Ammann lässt sich von der Verwaltung offenbar auf der Nase herumtanzen», sagt sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler und setzt noch einen drauf: «Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Inno­vation SBFI und sein Stv. Direktor Josef Widmer plustern sich hier zum Gesetzgeber auf, regulieren eigenmächtig drauflos und ignorieren dabei den Willen des Parlaments.»

Tatsächlich hatte der Bildungsminister noch im September 2016 im ­Nationalrat erklärt: «Wir werden ein Minimum an Informationen einziehen, um die Berechtigung sicherzustellen.» Schneider-Ammann weiter: «Ich bestätige Ihnen noch einmal: Es wird minimal sein, und es wird nicht bis zum Lohnausweis und zum Steuerausweis führen müssen.» Nun aber soll, geht es nach dem Willen des SBFI, genau dies geschehen. «Der Vorschlag, nun doch Steuerveranlagung und direkte Bundessteuer als Kriterien heranzuziehen, macht den Eindruck, dass der Bundesrat damit das Parlament täuschen wollte, um die Vorlage nicht zu gefährden», kommentiert Nationalrat Bigler.

Verwaltung als Gesetzgeber?

Schelte für Bundesrat und SBFI und Kritik an der Verordnung über die Berufs­bildung ertönt aber nicht nur vom Zürcher FDP-Nationalrat, sondern auch aus der linken Ratshälfte. So ärgert sich die Schaffhauser SP-Nationalrätin Martina Munz ebenfalls über die «Steuerschikane» bei den Bildungssubventionen. Und auch sie erinnert Bildungsminister Schneider-Ammann an sein Versprechen, keine Lohn- oder Steuerausweise heranzuziehen. «Diese Klarstellung war für viele Parlamentarier­innen und Parlamentarier Voraussetzung, dem entsprechenden Artikel zuzu­stimmen», stellt Munz fest.

Bigler seinerseits geht noch einen Schritt weiter und sagt: «Es entsteht immer öfter – und zwar nicht bloss bei der Berufsbildungsverordnung und nicht nur im SBFI – der Eindruck, die Verwaltung spiele sich bei der Ausarbeitung von Verordnungen gleich selber als Gesetzgeber auf. Das dürfen wir nicht zulassen.» En

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