Publiziert am: 06.10.2017

Viel ungenutztes Sparpotenzial

BUNDESFINANZEN – Bund und Kantone sind wirtschaftlich nicht zweckmässig organisiert. Interessenskonflikte sind vorprogrammiert, sagt der unabhängige Unternehmer Philipp Weckherlin.

In meinen Überlegungen zum Mangel an Information in den Verwaltungen von Bund und Kantonen (vgl. Seite 10) habe ich den Verfassungsauftrag erwähnt, welcher von Politik und Verwaltung fordert, dass staatliche Leistungen wirtschaftlich zu führen sind. Dabei habe ich begründet, dass hierfür die wichtigsten Managementinformationen nicht zur Verfügung stehen und deshalb substantielle Sparpotenziale bestehen müssen.

Im vorliegenden Artikel zeige ich mit wenigen Beispielen, dass die Führung der Verwaltung aus wirtschaftlicher Sicht nicht als zweckmässig angeschaut werden kann.

Good Corporate Governance?

Ein Problem besteht darin, dass die Exekutive als strategische Richtungsgeberin und Aufsichtsstelle, als operative und als politische Führung wirkt. Aus Optik der «Good Corporate Governance» ist dies für eine treuhänderische, im Namen und Auftrag des Volkes handelnde Organisation eine fragwürdige Funktions­anhäufung. Damit verschwimmen Verantwortlichkeiten, gerade bei Wirtschaftlichkeitsthemen, und Interessenskonflikte sind vorprogrammiert.

Ein weiterer Problemkreis entsteht, weil die Exekutive (auf der Basis des Organisationsaufbaus des Bundes und des Kantons Zürich) sehr operativ wirkt, worunter die strategische Führung leidet. Sie bearbeitet als Gremium mehrere tausend Geschäftsvorfälle pro Jahr und tagt fast wöchentlich. Ähnlich grosse Organisationen bearbeiten einen Bruchteil der Geschäfte, sie tagen auf Geschäftsleitungsebene im Durchschnitt alle drei Wochen und sie kümmern sich mehr um strategische Fragen. Zudem steht ihnen in der Regel unterstützend ein Verwaltungsrat zur Seite.

Strategisch und operativ

Die Exekutive steht bei Bund und Kantonen der Verwaltung vor, sowohl strategisch als auch operativ. Gewählt sind die Exekutivmitglieder wegen ihrer politischen Fähigkeiten, nicht wegen ihrer Managementexpertise – schon gar nicht von Grossorganisationen. Die einzelnen Direktionen bzw. Departemente werden jeweils von einem Exekutivmitglied ebenfalls strategisch und operativ weitgehend autonom geführt, zum Teil mit unüblich hohen Führungsspannen.

Fehlende Managementexpertise wird nicht durch eine kompetente Geschäftsleitung ergänzt. Das heisst, die Regierung wird weder in den ­Direktionen (bzw. Departementen) noch gesamthaft von einer Geschäftsleitung mit einem CEO und Finanzchef unterstützt, welche die Wirtschaftlichkeit und die Zielumsetzung laufend optimieren und gegenüber der Exekutive zu verantworten hätten. Zudem besteht weder beim Bund noch bei den Kantonen eine unabhängige externe Aufsicht, wie sie bei privat geführten Gesellschaften üblich ist. Die Finanzkontrollen sind nicht unabhängig und im Vergleich mit anderen Organisationen viel zu klein. Die Milizkontrolle der Parlamente fehlt der ausreichende Zugang zu den Fakten, sie kann bestenfalls Stichproben vornehmen.

Nicht zweckmässig 
organisiert

Bund und Kantone sind im Wesen als Genossenschaft aufgestellt. Jeder Bürger hat eine Stimme und einen Besitzanspruch. Die Bürger haben das Sagen, worum sich diese politische Service-Genossenschaft kümmern, Geld ausgeben und Schulden machen soll. Politik und Verwaltung kümmern sich als Treuhänder um die Detailierung, Umsetzung und Kontrolle des Volkswillens und um die Verwaltung des staatlichen Vermögens. Dafür bräuchten sie eine nicht nur aus politischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Optik zweckmässige Organisation. Diese ist aber nicht vorzufinden.

Solange wie diese aber nicht existiert und die Strukturen, Prozesse und Aufgaben nicht systematisch über alle Direktionen laufend von einem kompetenten Team optimiert werden, ­bestehen grosse, ungenutzte Sparpotenziale.

Philipp Weckherlin

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