Publiziert am: 18.09.2015

Warnung vor staatlichen Allmachtsfantasien

NEUE FINANZORDNUNG 2021 – Mit einer Verfassungsänderung sollen die beiden Haupteinnahmequellen des Bundes, die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer, gesichert werden. Und zwar für alle Zeiten.

Was manch einen erstaunen mag: Die Erhebung der Mehrwertsteuer ( MwSt) und der direkten Bundessteuer (DBST) ist aufs Jahr 2020 befristet. So will es Artikel 196, Ziffern 13 und 14 Absatz 1 der Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung. Um diese für den Bund überaus wichtigen Einnahmequellen abzusichern, schlägt der Bundesrat nun vor, die betreffenden Übergangsbestimmungen zu streichen, womit die beiden Steuern permanent erhoben werden könnten. Die Vernehmlassungsfrist zur Neuen Finanzordnung (NFO 2021) ist Mitte September abgelaufen.

Zwei Haupteinnahmequellen

Es wäre sehr schwierig, die beiden fiskalischen Haupteinnahmequellen des Bundes infrage zu stellen, denn sie allein machen mehr als 60 Prozent der Steuereinnahmen der Eidgenossenschaft aus ( MwSt 35 Prozent, DBST 28 Prozent).

Dennoch bedeutet die Abschaffung des Artikels, der die Erhebung dieser Steuern zeitlich limitiert, dass dem Staat erneut eine Allmacht zugestanden wird. Der Bundesrat könnte so nach Lust und Laune beschliessen, den MwSt-Satz anzupassen, ohne dass das Volk etwas dazu zu sagen hätte. Wir könnten uns also ab 2020 mit einer MwSt von 10 Prozent konfrontiert sehen. Und warum nicht längerfristig vielleicht sogar 20 Prozent? Denn selbstverständlich müssen die Ausgaben des Staates gedeckt werden – und was wäre einfacher als der Rückgriff auf eine Quelle, die nicht der demokratischen Kontrolle unterliegt?

Weshalb nicht befristet?

Zur Erinnerung: bereits 2002 hat der Bundesrat die Botschaft zu einer neuen Finanzordnung verabschiedet. Die Vorlage sah die Abschaffung der zeitlichen Begrenzung für die Erhebung der MwSt und der DBST vor (sowie die Aufhebung des MwSt-Spezialsatzes für Leistungen des Beherbergungssektors). Im Vernehmlassungsverfahren stiess dieses Vorhaben auf starke Opposition; Gleiches geschah in der parlamentarischen Beratung. Der Ständerat beschloss daraufhin, die zeitliche Begrenzung zur Erhebung der MwSt und der DBST beizubehalten, d.h. die aktuelle, bis 2020 geltende Verlängerung.

In seinem Bericht zur neuen Vernehmlassung schlägt der Bundesrat keine Alternativen vor. Doch warum sollte man keine neue zeitliche Begrenzung einführen, beispielsweise bis 2030? Damit könnte man zum gegebenen Zeitpunkt das Fazit ziehen aus den wirtschaftlichen Umständen und der Finanzsituation des Bundes.

Aber nein: Mit schlauen Manövern versucht der Bundesrat erneut, uns allen die Pille schmackhaft zu machen. Schlimmer noch: In seinem Bericht schreibt er, dass diese Änderung es ermögliche, die beiden Steuern dauerhaft zu sichern, und dass mit der Vorlage kein Umbau des Steuersystems bezweckt werde.

«Die Ausgaben des staats müssen gedeckt sein – was wäre da einfacher, als die steuern zu erhöhen?»

Die «Message» des Bundesrates ist damit klar: Amateure, verzichtet auf eure Ambitionen für eine Vereinfachung des Steuersystems und optiert dafür für die Abschaffung der zeitlichen Begrenzung bei der Erhebung dieser Steuern! Doch die Wirtschaftskreise werden darauf nicht hereinfallen und sich einmal mehr diesem geschickten Manöver widersetzen.

Alexa Krattinger,

Ressortleiterin sgv

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