Publiziert am: 07.09.2018

Was heisst denn eigentlich…?

PROPARIS – Sammelstiftung, technischer Zins, Umwandlungssatz: Die Diskussion um die Altersvorsorge 
in der Schweiz ist gespickt mit Fachbegriffen. Doch was heisst das alles? proparis erklärt.

Umlageverfahren

Die AHV/IV (1. Säule) wird nach dem Umlageverfahren finanziert. Dabei werden die laufenden Rentenzahlungen mit den laufenden Beiträgen finanziert. Die heutigen Berufstätigen finanzieren mit ihren AHV/IV-Beiträgen also die Renten der heute Rentenberechtigten. Und wenn sie dann ihrerseits rentenberechtigt sind, werden ihre Renten wiederum von den dann Berufstätigen finanziert.

Kapitaldeckungsverfahren

Die Berufliche Vorsorge (2. Säule) funktioniert im Kapitaldeckungsverfahren. Hier werden die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf den Namen des Versicherten einbezahlten Beiträge quasi wie bei einer Bank angespart und verzinst. Der so 
zusammengekommene Geldbetrag bildet das individuelle Altersgut­haben, mit dem nach der Pensionierung die PK-Rente des Versicherten finanziert wird.

Altersguthaben

Das individuelle Altersguthaben entspricht der Summe der Altersgutschriften und der Zinsleistungen auf diesen Gutschriften. Beim Erreichen des Rentenalters hat der Versicherte Anspruch auf die daraus resultierende Altersleistung. Diese kann in Form einer monatlichen Rente oder als Kapital – das heisst: Auszahlung eines Teils oder des gesamtem 
Altersguthabens – bezogen werden.

Lohnersatzquote

Die Lohnersatzquote bezeichnet die anteilsmässige Höhe der Rente im Verhältnis zum früheren Lohn. Bei der AHV liegt die Lohnersatzquote (bei lückenloser Beitragszahlung von 44 Jahren und einem max. versicherten Lohn von CHF 84 600) bei 33,3%. Bei der Beruflichen Vorsorge entspricht die Lohnersatzquote (bei einem koordinierten Lohn: AHV-Lohn minus CHF 24 675, mind. CHF 3525 und voller Beitragszeit und einem => Umwandlungssatz von 6,8%) 34% des letzten koordinierten Lohnes. AHV- und PK-Rente sollten so zusammen mindestens einen Anteil von 60% des letzten Lohnes ausmachen.

BVG-Mindestzinssatz

Der Bundesrat legt den Zinssatz fest, mit dem die nach BVG-Obligatorium angesparten Vorsorgeguthaben der aktiven Versicherten verzinst werden müssen. Die dem sogenannten BVG-Mindestzinssatz zugrunde liegende Berechnungsformel trägt der mehrjährigen durchschnittlichen Entwicklung von ausgewählten 
Aktien und Obligationen Rechnung. Entsprechend der allgemeinen Marktentwicklungen reduzierte sich der Mindestzins in den letzten Jahren stetig: Lag er 2003 noch bei 3,25%, beträgt der heute gültige Mindestzins seit dem 1.1.2017 noch 1,00%.

Beitragsprimat

Im Beitragsprimat werden die Leistungen der Vorsorgeeinrichtungen zuhanden des Versicherten anhand des vorhandenen Altersguthabens dieses Versicherten festgesetzt. Das heisst: Die Gesamtsumme der Beiträge bestimmt die Höhe der (Renten-)Leistungen, die dem Versicherten später zustehen. Genau umgekehrt verhält es sich im sogenannten => Leistungsprimat.

Leistungsprimat

Im Leistungsprimat werden (im Gegensatz zum Beitragsprimat) zuerst die später zu entrichtenden (Renten-)Leistungen definiert; anschliessend werden die Beiträge so festgelegt, dass sie zusammen mit der Verzinsung das erforderliche Altersguthaben bilden, das es zur Finanzierung der definierten (Renten-)Leistungen braucht. Die meisten Vorsorgeeinrichtungen werden heute im Beitragsprimat geführt.

Sammelstiftung

In einer Sammelstiftung können sich voneinander unabhängige Unter­nehmen, Berufsorganisationen und Branchenverbände zusammenschliessen zur Altersvorsorge für 
ihre Belegschaft und ihre Mitglieder. Finanzierung, Vermögensverwaltung und Leistungen der angeschlossenen Unternehmen und Organisationen werden innerhalb der Sammelstiftung je getrennt geführt. => proparis ist die Sammelstiftung für das Schweizer Gewerbe.

proparis

proparis ist die Sammelstiftung des Schweizer Gewerbes. Ihr gehören Verbände, Berufsorganisationen und KMU-Unternehmen an. Diese können sich mit ihrem eigenen Vorsorgewerk oder über ein bei proparis bereits angegliedertes Vorsorgewerk proparis anschliessen. proparis ermöglicht den Vorsorgewerken eine sichere und leistungsfähige Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod und unterstützt sie in allen Belangen 
der 1. und 2. Säule. Heute zählt 
proparis insgesamt 12 000 Betriebe mit über 72 500 aktiven Versicherten und 11 500 Rentnern. Der gesetzliche => Deckungsgrad von proparis 
belief sich per 31.12.2017 auf 110,5%.

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad gibt Auskunft über die finanzielle Stärke einer Pensionskasse. Er beschreibt das Verhältnis zwischen dem aktuellen Vorsorgevermögen und den aktuellen Verpflichtungen (=> Technischer Zinssatz). Bei einem Deckungsgrad über 100% verfügt die Kasse über sogenannte => Wertschwankungsreserven. Bei einem Deckungsgrad unter 100% besteht eine soge­-
nannte Unterdeckung mit ent­sprechendem Sanierungsbedarf. Der gesetzliche Deckungsgrad von proparis belief sich per Ende 2017 auf 110,5%.

Technischer Zinssatz

Mit dem technischen Zinssatz wird der aktuelle Wert der von einer 
Kasse künftig zu erbringenden Leistungen berechnet («diskontiert»). Der technische Zinssatz ist so festzulegen, dass er durch die realen Anlageerträge finanziert werden kann. Je tiefer der technische Zins liegt, desto mehr Vorsorgekapital braucht die Kasse. Oder anders gesagt: Senkt eine Kasse den technischen Zins, dann sinkt damit auch der Deckungsgrad dieser Kasse.

Wertschwankungsreserven

Neben den obligatorischen Beiträgen von Versicherten und Arbeitgebern bauen die Pensionskassen zur Entwicklung ihres Anlagevermögens auch auf positive Renditen an den Kapitalmärkten. Da diese Renditen je nach Entwicklung der Kapitalmärkte stark schwanken, brauchen Vorsorgeeinrichtungen Wertschwankungs­reserven. Sie helfen ihnen, schlechte Anlagejahre auszugleichen.

Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz bezeichnet den Prozentsatz des Altersgut­habens, der den Rentenbezügern als jährliche Altersrente ausbezahlt wird. Im Obligatorium – das heisst: für Löhne bis CHF 84 600 pro Jahr – gilt ein gesetzlich festgelegter Mindestumwandlungssatz; aktuell beträgt dieser 6,8%. Im Überobligatorium – das heisst: bei Löhnen, die höher sind als CHF 84 600 – legen die Vorsorgewerke den Umwandlungssatz für den über dem Obligatorium liegenden Betrag selber fest. Die Tendenz der Umwandlungssätze zeigt deutlich abwärts.

Der dritte Beitragszahler

Das Anlagevermögen einer Vorsorgeeinrichtung wird aus drei Quellen gespeist: aus den Beiträgen der Versicherten, aus den Beiträgen der Arbeitgeber und aus den Renditen der Anlagen. Der Verlauf des Börsenjahrs ist für die Entwicklung des Anlagevermögens einer Kasse von zentraler Bedeutung. Die Kapitalmärkte werden deshalb oft als dritter Beitragszahler bezeichnet. Bei proparis ermöglichte der dritte 
Beitragszahler in den letzten Jahren regelmässig eine Verzinsung deutlich über BVG.pd

Wettbewerb

Auf www.proparis.ch ist neu ein kurzes Erklärungsvideo zur Sammelstiftung und ihrer 60-jährigen Geschichte aufgeschaltet. Mit animierten Zeichnungen wird die 
Lebensgeschichte von Marc Müller erzählt und wie er dank der Erfolgswelle von proparis schliesslich sein neues Hobby fand. proparis wird das zweiminütige Video bei Veranstaltungsauftritten einsetzen.

Schauen Sie sich das Video an und beantworten Sie diese Frage: «Welche Aufgabe übernahm Marc Müller damals bei proparis?»

Zu gewinnen gibt es unter anderem eine Einladung ans grosse KMU-
Forum synergy 2018 vom 7. November 2018 in Bern sowie Kinoeintritte.

Bitte schicken Sie Ihre Antwort per E-Mail an directinfo@proparis.ch. Ăśber den Wettbewerb wird keine Korrespondenz gefĂĽhrt. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden ausgelost und direkt benachrichtigt.

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