Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Weniger Entlassungen dank Kurzarbeit
ARBEITSLOSIGKEIT – KMU haben im Zeitraum von 2009 bis 2014 von den erlaubten Kurzarbeitsentschädigungen profitiert. Damit konnte der Arbeitsverlust vielerorts effektiv verhindert werden.
Die Kurzarbeit hat dazu beigetragen, dass in der Schweiz von 2009 bis 2014 Entlassungen verhindert wurden. Zu diesem Schluss kommt die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich KOF. Sie hat eine Studie zur Kurzarbeit durchgeführt, die von der Arbeitslosenversicherung ALV mitfinanziert wurde.
Laut der Studie wurde die Arbeitslosigkeit zudem nicht bloss hinausgezögert, sondern konnte effektiv verhindert werden.
Diese Erkenntnis erscheint von grosser Bedeutung: Einerseits aufgrund der hohen Kosten von Kurzarbeitsprogrammen (1,1 Milliarden Franken in der Schweiz alleine im Jahr 2009). Andererseits auch, weil die Wirksamkeit bisher umstritten war. Vor allem ältere Studien kamen zum Schluss, dass Entlassungen lediglich verzögert wurden und Mitnahmeeffekte eintraten. Letztere namentlich dann, wenn Kurzarbeitsgelder für Jobs eingesetzt werden, die auch ohne staatliche Unterstützung erhalten worden wären.
Kleine profitierten stärker
Bei kleinen Firmen waren die positiven Effekte gemäss Studie deutlich ausgeprägter als bei grossen Unternehmen. Ausserdem haben insbesondere Arbeitnehmer mit einer Berufsausbildung von der Kurzarbeit profitiert. Firmen, deren Antrag auf Kurzarbeitsentschädigungen akzeptiert wurde, beschäftigten drei Jahre nach Antragstellung mindestens zehn Prozent mehr Arbeitnehmende als solche, deren Anträge abgelehnt wurden.
Massive Einsparungen
Auch eine Kosten-Nutzen-Analyse wurde durchgeführt. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Einsparungen beim Arbeitslosengeld, die dank der Kurzarbeit erzielt werden konnten, ausreichen könnten, die gesamten entstandenen Kosten der Kurzarbeit im Jahr 2009 zu decken.
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