Publiziert am: 06.11.2015

Weniger ist auch hier definitiv mehr

LEBENSMITTELRECHT – Die Revision des Lebensmittelrechts, bekannt unter dem Namen Projekt Largo, ist ein Bürokratiemonster 
der Sonderklasse und trägt massiv zu mehr Regulierung bei.

Selten hat eine Vernehmlassung oder Anhörung von Anfang an so viel Staub aufgewirbelt wie jene betreffend die Revision des Lebensmittelrechts. Kein Wunder, denn das ganze Paket – genannt: Projekt Largo – ­umfasst je nach Zählung rund 2000 Seiten, wiegt 5,6 Kilogramm und es geht um gegen 30 Verordnungen. Selbst das Parlament ist angesichts dieses veritablen Bürokratiemonsters aktiv geworden – ein nicht ganz unbekannter Parlamentarier sprach sogar davon, die Unterlagen medienwirksam auf dem Bundesplatz zu verbrennen.

Grundlegende Neuregelung

Das Parlament hat am 2. Juni 2014 ein neues Lebensmittelgesetz (LMG) verabschiedet. Hauptziel war eine Angleichung des schweizerischen Rechts an jenes der EU sowie die Gewährleistung eines vergleichbaren Schutzes der Schweizer Konsumenten. Die Anhörung zur Ausführungsgesetzgebung unter dem Titel Largo ist am 22. Juni 2015 mit Frist bis Ende Oktober 2015 eröffnet worden; dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist angesichts der Komplexität des ganzen Mammutpaketes eine Fristverlängerung bis zum 15. November 2015 zugestanden worden. Mit dem Projekt Largo soll nun der Gesetzesauftrag auf Verordnungsebene umgesetzt werden, und zwar mit einer grundlegenden Überarbeitung und Restrukturierung der Ausführungserlasse.

«270 MILLIONEN FÜRS GESETZ – DANACH jährlich FÜR 46 mILLIONEN. DIE AUSWIRKUNGEN dieses Gesetzes SIND MASSIV!»

Im Auftrag des SECO und des BLV hat das Büro Bass eine Regulierungs­folge­kosten­abschätzung – was für ein Unwort – zum neuen Lebensmittelrecht verfasst. Diese kommt zum Schluss, dass die Regulierungskosten, bedingt durch die neue Lebensmittelgesetzgebung, bis zu 270 Millionen Franken und danach jährlich wiederkehrend bis zu 46 Millionen Franken betragen würden. Dazu werden zur Umsetzung der neuen Regulierungen allein im BLV neun zusätzliche Stellen benötigt. Von geringen Auswirkungen auf die Wirtschaft, wie in den Anhörungsunterlagen behauptet, kann somit wohl keine Rede sein.

Die schlimmsten Giftzähne

Viele der vorgeschlagenen Bestimmungen sind unverhältnismässig, unnötig und teilweise gar nicht umsetzbar oder nur mit sehr hohen Kosten für die betroffenen Unternehmen. Die Vorlage ist voller kleinerer und grösserer Giftzähne. Hier in aller Kürze, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die giftigsten Zähne:

n Obligatorische Angabe der Herkunft der Rohstoffe, der Nährwerte und der Allergene im Offenverkauf: Für viele Betriebe dürften diese neuen Vorschriften, die weiter gehen als in der EU, den grössten bürokratischen und finanziellen Aufwand verursachen. Auch strapazieren sie das neue Lebensmittelgesetz aufs Ärgste, zumal dieses vorgibt, dass gerade die genannten Angaben keine unverhältnismässige administrative Mehrbelastung für die Betriebe zur Folge haben dürfen. Eine fakultative Angabe oder eine mündliche Auskunft für die wenigen Konsumenten, die sich dafür überhaupt interessieren, ist somit völlig genügend.

n Kein Swiss Finish: Einmal mehr geht die Verwaltung in ihrem Übereifer und Perfektionismus in verschiedenen Bereichen wie bei der schriftlichen Deklaration der Allergene im Offenverkauf weiter als die EU. Sämtliche Vorschriften, die über das EU-Recht hinausgehen, sind zu streichen. Hat der Bundesrat bereits vergessen, dass die beiden Postulate Schilliger und Fournier («Übernahme von EU-Recht. Kein Swiss Finish und kein vorauseilender Gehorsam») im letzten Jahr überwiesen wurden und damit umzusetzen sind?

n Keine Angleichung der Verordnungsbestimmungen an die EU-Gesetzgebung für Binnenmarktbetriebe: Für die vielen kleineren Unternehmen, die nur im lokalen Markt tätig sind und weder importieren noch exportieren, braucht es keine Übernahme des EU-Rechts mit all den komplizierten Vorschriften.

n Längere Übergangsfristen: Die vorgeschlagene Übergangsfrist von einem Jahr ist viel zu kurz. Sie hätte massiv höhere Umstellungskosten zur Folge, zum Beispiel bei den Verpackungsanpassungen. Der sgv verlangt daher eine vierjährige Übergangsfrist.

Mehr statt weniger Regulierung

«Largo» steht in einem diametralen Widerspruch zur notwendigen Reduktion von unnötiger Regulierung. Der sgv verlangt daher eine grundsätzliche Überarbeitung der Vorlage im Sinne einer Entschlackung und Beschränkung auf das Notwendigste – ohne Swiss Finish. Auch hier gilt: Weniger ist manchmal mehr.

Hélène Noirjean, Ressortleiterin sgv

 

LEBENSMITTELVERORDNUNG

Steter Tropfen höhlt den Stein

Gegen 30 Verordnungen auf rund 2000 Seiten sollen im Rahmen von «Largo» und der Revision des ­Lebensmittelrechts (vgl. Haupttext) in Kraft gesetzt werden. Solche Bürokratiemonster aus der Verwaltung bedürfen dringend einer demokratischen Kontrolle. Kein Wunder, ist die Kontrolle bundesrätlicher Verordnungen durch das Parlament immer wieder Thema. So hat sgv-Vizepräsident und Ständerat Jean-René Fournier (CVP∕ VS) unlängst gefordert, dass die eidgenössischen Räte bundesrätliche Ausführungsverordnungen zu wichtigen Erlassen genehmigen können sollen.

Angesichts der monströsen Lebensmittelverordnungen und der Tatsache, dass in der Vergangenheit der Bundesrat den Willen des Gesetzgebers in den Verordnungen nicht immer vollumfänglich respektiert hat, ist es umso unverständlicher, dass in der Herbstsession der Ständerat mit 20 zu 18 Stimmen die parlamentarische Initiative Fournier knapp abgelehnt hat. Damit ist die Forderung zwar vorläufig vom Tisch. Aber auch hier gilt: Steter Tropfen höhlt den Stein. An Beispielen wie dem Lebensmittelbürokratiemonster wird die Einsicht wachsen, dass eine Kontrolle bundesrätlicher Verordnungen durch das Parlament Sinn machen kann. Kl

Meist Gelesen