Publiziert am: 19.11.2021

Wie weiter mit digitalem Zoll?

PROGRAMM DAZIT – Der Bundesrat beantragt Annahme einer Motion von sgv-Präsident Fabio Regazzi. Sie fordert, dass die Digitalisierung zu Vereinfachungen führen muss – auch im Zollwesen.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) steht mitten in der digitalen Transformation und wird per Anfang 2022 zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Schlüsselelement dieser umfassenden Transformation ist das Programm DaziT. Der Begriff «DaziT» steht für «Dazi», das rätoromanische Wort für Zoll, und für «Transformation». Das Programm wurde Anfang 2018 offiziell lanciert und soll bis Ende 2026 dauern.

Mittels einer im September eingereichten Motion fordert der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands, Nationalrat Fabio Regazzi, dass die Digitalisierung zu Vereinfachungen führen müsse – auch im Zollwesen. Konkret wird der Bundesrat beauftragt, die im Rahmen des Projekts DaziT versprochenen administrativen Vereinfachungen für die Zollbeteiligten auch tatsächlich umzusetzen. «Insbesondere sind jetzt signifikante Vereinfachungen im Hinblick auf den Industriezollabbau für Unternehmen umzusetzen», fordern Regazzi und 14 Mitunterzeichner: «Sie umfassen die Vereinfachung der Zollanmeldung, die periodische Veranlagung» – also die digitale Erfassung von Warentransporten beim Grenzübertritt im Import oder Export –, «die Verlagerung der Mehrwertsteuer ins Inland sowie die direkte Rechnungsstellung von Zoll- und anderen Abgaben.»

«Wirklichkeit sieht anders aus»

Die «Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse» sei ein Kernversprechen des Projekts DaziT mit einem Budget von 400 Millionen Franken, begründet Regazzi seine Motion. «Gemäss Aussagen der Zollverwaltung sollte DaziT auch ohne Änderung des Zollgesetzes umgesetzt werden.»

Die Wirklichkeit sehe aber anders aus. Während des Projekts sei eine Revision der zollrechtlichen Erlasse lanciert worden. Der aktuelle Entwurf verunmögliche jedoch verschiedene im Rahmen von DaziT lancierte Vereinfachungen. «Die Motion korrigiert diesen Widerspruch und bringt die Digitalisierung der Zollprozesse und damit ihre Vereinfachung vorwärts», so Regazzi.

Die vereinfachte Warenanmeldung sei für die Entlastung der Wirtschaft wichtig. Mit der Schweizer Anbindung an das Einfuhrkontrollsystem ICS2 der EU könnten die Daten, welche bei der Anmeldung gesammelt werden, auf ein Minimum reduziert werden. Mit der zentralen Risikoanalyse habe der Zoll ein gutes Instrument für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben zur Hand. Deswegen könnten andere Kriterien, z. B. Mindestmengen, entfallen.

Keine zusätzlichen Risiken

Aktuell wird jede Transaktion gesondert veranlagt. Eine periodische Veranlagung bringe eine Vereinfachung der Zahlungsströme. Die periodische Veranlagung schaffe keine zusätzlichen Risiken: «Die Unternehmen sind von Anfang bekannt – sie sind im System erfasst.»

Die gleiche Überlegung gelte bezüglich der Verlagerung der Mehrwertsteuer ins Inland. «Die am Zoll anfallende Mehrwertsteuer kann periodisch veranlagt und in Rechnung gesetzt werden.» Auch das Konsultativgremium Mehrwertsteuer habe sich für diese Lösung ausgesprochen.

Und dieselbe Überlegung gelte auch beim Konto bei der Zentralen Ausgleichsstelle ZAZ. «Die Führung des Kontos ist umständlich – sie bedingt sogar eine Bürgschaft», rügt Regazzi. «Da alle an den Zollprozessen beteiligten Parteien dem Zoll bekannt sind, ist eine Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel viel einfacher.»

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, wie er Anfang November entschieden hat. Sie wird nun als Erstes im Nationalrat behandelt. En

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